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Die Lohe ist ein ehemaliger Truppenübungsplatz am Ostrand Hamburgs, der 1990 von der Bundeswehr aufgegeben wurde. Seit 1997 ist die Lohe für die Bevölkerung als Naherholungsgebiet geöffnet. Das Gelände war zuvor landwirtschaftlich genutzt. Die Höfe wurden mit der Inbetriebnahme als Übungsgelände abgerissen. Bis November 2007 war die Lohe eine wunderhübsche, einmalige Landschaft. Freiflächen wechselten sich ab mit buschigem Gelände, Wald und baumbesäumten Wegen.
Die Lohe stand bis dahin zum Verkauf. Es fand sich jedoch kein Käufer. Auf Grund eines Koalitionsabkommen zwischen CDU und SPD 2005 hat es sich ergeben, dass die Lohe im Rahmen des Programms "Nationales Naturerbe" in Landesbesitz zu Händen der Stiftung Naturschutz überführt werden soll. Jetzt plötzlich entschloss sich der Bund als Eigentümer, eine als "Pflegemaßnahme" und "Verkehrssicherung" deklarierte Kahlschlagaktion durchzuführen.
Da sich das wahre Ausmaß der Maßnahme erst relativ spät erkennen ließ, gab es durch die Grünen auch erst relativ spät die ersten Bemühungen, die Maßnahme zu stoppen. Diese hatten schließlich Erfolg, wenn auch nach einer abenteuerlichen Folge von Aktionen. Lesen Sie hierzu die folgenden Meldungen, die zuvor in Rubrik Home – Aktuelles aufgeführt waren.
Zum Bild: So schön war es einmal in der Lohe. Die Birken sind jetzt nahezu alle gefällt.
Erfolg für Grüne in der Wentorfer/WohltorferLohe
Die Lohe steht in der Nachrückerliste für das Programm Nationales Naturerbe. Eine Übertragung würde den Status als Naheholungsgebiet auf Dauer sicherstellen. Der Zeitpunkt der Übergabe steht allerdings noch nicht fest. Die seit etwa zwei Monaten laufenden Fällarbeiten haben jedoch Naturschützer und Erholungssuchende alarmiert. Wurde zunächst von der Forstbehörde glaubhaft versichert, es würde nur eine Pflegemaßnahme stattfinden, so wurde bald klar, dass hier eher von einem schnellen Ausräumen kurz vor der Übergabe die Rede sein musste.
Nicht nur Erholungssuchende, auch Grüne aus Wentorf und Börnsen, waren empört. Handlungsbedarf war angezeigt. Recherchen beim Bundesamt für Naturschutz ergaben, dass die Fällaktion nicht rechtens war. Es existiert nämlich ein Abkommen zwischen Naturschutzamt und der Bundes-Vermögensabteilung, dass eine Entwertung der zukünftigen Naturerbe-Flächen durch übermäßige Baumentnahme ausgeschlossen wird. Die Bundesbehörde stoppte nach der Information durch die Grünen die Baumfällung. Jetzt sollen nur noch „wirklich bruchgefährdete“ Bäume beseitigt werden.
Nachdem trotz Fällstopp in der Lohe weitergesägt wurde, insbesondere im Rekordtempo wertvolle Eichen geschlagen wurden, gab es erneut massiven Protest durch die Grünen. Daraufhin stoppten die Bundesforsten die Arbeiten komplett. Lediglich Schreddergut wird abgefahren. Für die nächste Woche wurde ein Ortstermin mit Vertretern von Bundes-, Landes- und Kreisbehörden anberaumt. Man will prüfen, ob unsere Angaben stimmen. Für uns ist die Frage noch offen, wer das Geld für das wertvolle Holz kassiert (Bild). Dies wird sich in den nächsten Tagen hoffentlich klären.
Bei dem Ortstermin haben die Vertreter der Bundesforstbehörde angekündigt, den Kahlschlag fortzusetzen. Sie begründen die Maßnahme mit der Verantwortlichkeit für Verkehrssicherheit. Es hätte sich in Verfahren gegen Waldbesitzer gezeigt, dass das Waldgesetz („Betreten auf eigene Gefahr“) für die Gerichte nicht maßgelich sei, sondern das Bürgerliche Gesetzbuch. Danach sei ein Besitzer von Eigentum verpflichtet, Schaden von den Menschen abzuwenden. Deshalb müsse radikal alles tote Holz an Wegen entfernt werden. Dazu solle in gewissen Abständen zwar ein Baum stehen bleiben, aber die Bäume drumherum müssten gefällt werden, damit später mit der Hebebühne die toten Äste entfernt werden können. Das Programm Naturerbe sei für die Förster nicht bindend, da kein schriftlicher Vertrag vorliege.
Nach Ansicht der Grünen ist die Begründung „Verkehrssicherung“ nicht stichhaltig. Unter diesem Vorwand werden zahlreiche gesunde Bäume geschlagen, viele krüppelige aber stehen gelassen. Die Art des Vorgehens und die Menge der entfernten Bäume führen eher zu der Einschätzung, dass ein Raubbau betrieben wird. Entgegen üblicher Praxis wurde das Holz nicht vermessen und etikettiert. Auf unsere Frage, warum das nicht geschehe, wurde gesagt, dass die Messung erst bei der Einlieferung ins Werk vorgenommen werde. Doch wer garantiert, dass nicht schon auf dem Weg zum Werk Holz beiseite geschafft wird? Laut Bundesforsten sind ca. 1.000 Festmeter Holz geschlagen. Das ist ein nicht unerheblicher Wert. Wir werden den Fall dem Bundesrechnungshof übergeben und um eine Stellungnahme bitten.
Weitere kritische Punkte:
1. Da die Lohe in den Besitz des Landes übergehen soll, hätte das Kieler Umweltministerium einschreiten und die Interessen des Landes auf Erhalt der Wertigkeit vertreten müssen. Da dies nicht geschehen ist, wollen wir jetzt prüfen, ob eine Pflichtverletzung vorliegt.
2. Die Lohe stand 15 Jahre zum Verkauf. In dieser Zeit wurde kein wertvolles Holz entnommen. Das ist verständlich, wenn man bedenkt, dass potentielle Käufer auch einen Wert erwarten. Jetzt, wo die Lohe dem Naturschutz überführt werden soll, wird sie noch schnell vorher ausgeplündert.
Die Ankündigung der Bundesforsten, aus Gründen der "Verkehrssicherheit" die Baumfällung wie geplant zuende zu führen, wird allem Anschein nach nicht in die Tat umgesetzt. Bei den Dreharbeiten des NDR am 18. Februar zur Fällung in der Lohe für das Schleswig-Holstein Magazin hatte ein Forstexperte die Begründungen Verkehrssicherheit und Baumpflege als falsch und absurd dargestellt. Die wahren Gründe der Kahlschlagaktion bleiben bis jetzt undurchsichtig.
Nach einer Reihe von Eingriffen durch Bürger, Naturschützer und Grüne hatten wir die Hoffnung, dass auf Grund von Unstimmigkeiten innerhalb der Bundesforsten die Fällarbeiten gestoppt worden wären. Leider ist dem nicht so. Seit Dienstag dem 26. Februar wird wieder gesägt. Unsere Einschätzung, dass die Bundesforsten sich zurückziehen, war falsch. Vieles deutete zwar darauf hin, aber ... Wir sind sofort wieder tätig geworden. Anrufe bei der Unteren Naturschutzbehörde, Anruf bei der Unteren Forstbehörde – doch die wollen nicht helfen. Sie ziehen sich auf formale Standpunkte zurück (alles legal im Rahmen des Landeswaldgesetzes). Dann haben wir unsere Landtagsabgeordneten eingeschaltet, die in Kiel beim zuständigen Landwirtschaftsministerium vorstellig geworden sind. Ein Ergebnis liegt noch nicht vor. Wir haben die Grünen Bundestagsabgeordneten aufgefordert einzuschreiten. Die Bundesförster scheinen innerlich mit einer unheimlichen Brutalität ausgestattet zu sein. Wir sind ehrlich verzweifelt, wissen nicht, wie noch Bäume gerettet werden können. Wir werden jetzt Strafanzeige stellen, auch wenn sie wohl zu spät kommt. Aber auch wenn wir sie früher gestellt hätten, sie hätte einen sofortigen Sägestopp nicht bewirken können.
Bericht der Landesregierung zur Situation im Forstgebiet Wentorfer Lohe als Nachrückerfläche im Programm „Nationales Naturerbe", Fällung von Eichen vorgeblich aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht
Antrag des Abg. Detlef Matthiessen (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Umdruck 16/2834
M Dr. von Boetticher berichtet, bei dem Forstgebiet Wentorfer Lohe handele es sich um einen ehemaligen Standortübungsplatz, der sich im Eigentum des Bundes befinde. Seit November 2007 würden dort Abholzungsmaßnahmen im Wald, an Knicks und Feldgehölzen durchgeführt.
Das Ministerium sei erstmals am 26. Dezember 2007 von einem Anwohner über den Vorgang am Standort unterrichtet worden. Anfang 2008 sei der Vorgang zuständigkeitshalber an die untere Naturschutzbehörde abgegeben worden. Anfang Januar habe mit Vertretern verschiedener Institutionen ‑ Vertretern des Bundes, der unteren Naturschutzbehörde, der Gemeinden und dem Kreisnaturschutzbeauftragten, aber ohne Beteiligung des MLUR ‑ ein Ortstermin stattgefunden. Als Ergebnis der Begehung sei vereinbart worden, die Durchforstungs- und Pflegemaßnahmen bis auf Weiteres zurückzustellen; lediglich unbedingt notwendige Verkehrssicherungsmaßnahmen sollten fortgeführt werden.
Er betont, nach den bisherigen Erkenntnissen gebe es aus rechtlicher Sicht an dem Vorgehen des Bundes weder forst- noch naturschutzrechtlich etwas zu beanstanden.
Über die Verpflichtung, Verkehrssicherungsmaßnahmen durchführen, bestehe grundsätzlich kein Streit. Zweifel hege er, M Dr. von Boetticher, jedoch hinsichtlich der Eingriffsintensität. Es gebe einen Hinweis an den Leiter der Bundesforstverwaltung, sich mit diesem Einzelfall genauer zu beschäftigen und darauf hinzuwirken, dass solche Eingriffe in dieser Schwere zumindest in Schleswig-Holstein in Zukunft nicht mehr vorgenommen würden. Rechtliche Maßnahmen könnten nur dann ergriffen werden, wenn gegen Vorschriften verstoßen worden sei. Das sei nach seiner Kenntnis nicht der Fall. Ärgerlich sei die Maßnahme allerdings allemal.
Herr Kremkau geht kurz auf die Vorgeschichte als Truppenübungsplatz des Bundes ein. Er legt dar, aus seiner Sicht seien starke Maßnahmen durchgeführt worden, über deren Notwendigkeit man unterschiedlicher Auffassung sein könne. Allerdings bestehe nach bisherigen Erkenntnissen keine rechtliche Handhabe, dagegen einzustreiten. Für nicht glücklich halte er die durchgeführten Maßnahmen insbesondere vor dem Hintergrund der Übergabe des Geländes an das Land im Rahmen des Naturerbes.
Die zuständige Abteilungsleiterin des Umweltministeriums habe den Leiter der Bundesforstverwaltung mit der Bitte angeschrieben, sich dieses Falles anzunehmen in der Hoffnung, dass zumindest für die Zukunft sichergestellt sei, dass nicht noch einmal so stark eingegriffen werde.
Die Auffassung, das Thema Verkehrssicherheit spiele überhaupt keine Rolle, sei nicht richtig. In einem Gebiet mit intensiven Erholungsmaßnahmen müssten auch Verkehrssicherungsmaßnahmen durchgeführt werden. Möglicherweise habe die Bundesforstverwaltung bei der Durchführung der Maßnahme auch ein wenig das Ziel der Kostendeckung im Auge gehabt. Der Eingriff habe jedenfalls gravierende Auswirkungen auf das Landschaftsbild.
Abg. Nabel macht deutlich, dass hier sowohl an der Landschaft als auch an der Natur Frevel getrieben worden sei. Er halte es kaum für möglich, von Naturschutzmaßnahmen zu sprechen. Die Argumentation hinsichtlich der Herstellung der Verkehrssicherheit halte er für einen Hohn. Sein Eindruck sei vielmehr, dass nationale Naturerbe ausgeplündert würden, bevor sie den Ländern übergeben würden. Deutlich sei, dass diese Aktion rein zur Verbesserung der materiellen Situation durchgeführt worden sei. Im Übrigen halte er das Vorgehen der Bundesregierung für einen Verstoß gegen einen Kabinettsverschluss der Landesregierung. Dafür trage der Minister die politische Verantwortung.
In diesem Zusammenhang bittet er den Minister, dem Ausschuss eine Chronologie der Ereignisse zur Verfügung zu stellen. Ziel müsse sein, dass Derartiges in anderen Teilen der Bundesrepublik nicht auch passiere. Er halte es für dringend erforderlich, dies als Landtag und auch als Landesregierung gegenüber dem Bund deutlich zu machen.
Auf Nachfragen der Abg. Harms und Hildebrand legt Herr Kremkau dar, im Vorgeld habe es eine Information der unteren Naturschutzbehörde gegeben darüber, dass Maßnahmen geplant seien.
Abg. Hildebrand geht auf den Grundsatz der guten fachlichen Praxis ein. Vor diesem Hintergrund halte er die in diesem Gebiet durchgeführten Maßnahmen nicht für nachvollziehbar.
Abg. Bernstein macht deutlich, Bestreben des Landes müsse es sein, dass so etwas nicht noch einmal passiere. Wenn es um mögliche Nachnutzungen durch das Land gehe, sollte dieses einbezogen werden. Für ihn sei von Interesse, über die Grundlagen und Anweisungen, aufgrund derer der Bund tätig geworden sei, informiert zu werden, um auf politischer Ebene Einfluss darauf nehmen zu können, dass die Rahmenbedingungen verändert würden.
M Dr. von Boetticher macht deutlich, das Problem sei, dass das Gebiet noch nicht nationales Naturerbe sei. In diesem Fall gebe es eine Handhabe des Landes. Er sagt zu, politisch tätig zu werden. Das zuständige Bundesministerium sei ‑ so informiert er ‑ das Bundesfinanzministerium.
Herr Kremkau ergänzt, formalrechtlich sei es nicht so, dass die untere Naturschutzbehörde etwa eine Zustimmung oder eine Genehmigung zu erteilen habe. Die Forstbehörde sei im Übrigen erst in der 8. Kalenderwoche über den Vorgang informiert worden. Die zuständigen Mitarbeiter hätten eine Besichtigung durchgeführt und seien zu dem Ergebnis gekommen, dass die bestehenden rechtlichen Möglichkeiten voll ausgeschöpft worden seien. Alle Maßnahmen aber bewegten sich unterhalb der Schwelle dessen, was es der Forstbehörde ermöglicht hätte, einzuschreiten.
Abg. Matthiessen äußert Zweifel daran, ob es sich überhaupt um einen Knick gehandelt habe. Herr Kremkau erwidert, dass es sowohl Knicks außerhalb des Waldbereiches als auch am Waldrand gegeben habe. Die Maßnahmen innerhalb des Waldes seien mit Verkehrssicherungspflicht begründet worden. Die Regelungen des Landeswaldgesetzes beträfen den Normalfall. In dem Fall, in dem auf einer Fläche besonderer Erholungsverkehr vorhanden sei, stiegen die Anforderungen des Eigentümers an die Verkehrssicherungspflicht. Es sei falsch zu sagen, der Bund hätte keine Verkehrssicherungspflichten.
Abg. Nabel wiederholt seine Bitte, eine Chronologie aufzustellen. Im Übrigen macht er deutlich, dass er die durchgeführten Maßnahmen nicht für Knickpflege, sondern für Kahlschlag halte. Kahlschlag allerdings sei nach dem Landeswaldgesetz verboten. Dem Bund müsse deutlich gemacht werden, dass er sich in Schleswig-Holstein an das geltende schleswig-holsteinische Waldgesetz zu halten habe.
Besonders ärgerlich sei, dass der Bund erst dann Maßnahmen in Angriff genommen habe, als klar gewesen sei, dass diese Fläche in das nationale Naturerbe übergehen solle, und das kostenfrei. Er halte es für wichtig, deutlich zu machen, dass man sich „so etwas nicht gefallen" lasse.
Abg. Harms schließt sich, sofern das Waldgesetz maßgeblich sei, den Ausführungen von Abg. Nabel an.
Abg. Ehlers merkt an, dass vermutlich in der Vergangenheit keine vernünftige Knickpflege in diesem Bereich betrieben worden sei und es sich insofern um einen „Sündenfall aus der Vergangenheit" handele.
M Dr. von Boetticher macht deutlich, dass die Bewertung durch die Fachleute eine andere sei, als die von den Ausschussmitgliedern vorgetragene. Zur Verkehrssicherheit führt er an, dass es durchaus möglich sei, diese Pflicht jahrelang nicht wahrzunehmen, ohne dass man dazu verpflichtet werden könne. Er wiederholt seine Bereitschaft, auf politischer Ebene tätig zu werden.
Herr Kremkau legt dar, dass sowohl forstrechtliche als auch naturschutzrechtliche Fragen betroffen seien. Es gebe sowohl Knicks, die die Landschaft durchliefen. Dabei handele es sich nicht um Wald im Sinne des Gesetzes. Hier sei das Naturschutzrecht betroffen. Es gebe aber auch Knicks am Waldrand. Dann handele es sich um Wald und damit seien forstrechtliche Fragen betroffen. Im Wald sei ein starker Eingriff geführt worden. Zu beachten sei aber auch, dass eine Auflichtung eines Waldrandes im Sinne des Naturschutzes durchaus positive Auswirkungen haben könne. Die Hiebe seien so geführt worden, dass sie unterhalb der Grenze dessen lägen, was rechtlich als Kahlschlag anzusehen sei.
Der Vorsitzende resümiert, dass die Maßnahmen im gesetzlich zulässigen Rahmen durchgeführt worden seien, dessen ungeachtet aber über das Ziel hinausgeschossen worden sei. Das sei zu verurteilen. Er bittet den Minister, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass derartige Maßnahmen in Zukunft nicht mehr in diesem Maße durchgeführt würden.
Abg. Hildebrand und Abg. Matthiessen möchten wissen, ob das Ministerium eine rechtliche Handhabe habe, gegen eventuelle weitere Maßnahmen vorzugehen. M Dr. von Boetticher macht deutlich, dass es ein solches rechtliches Instrument nicht gebe. Im Übrigen wiederholt er, dass es nach Auffassung seiner Fachleute keinen Rechtsverstoß gegeben habe. Er sei aber bereit, politisch tätig zu werden.
Auf eine Nachfrage des Abg. Matthiessen legt Herr Kremkau dar, im Nachhinein wäre es sicherlich sinnvoll gewesen, wenn die untere Naturschutzbehörde die Forstbehörde früher beteiligt hätte. Er könne nur vermuten, dass das nicht geschehen sei, weil die untere Naturschutzbehörde davon ausgegangen sei, dass sich die Pflege auf Knicks außerhalb des Waldbestandes beschränke.
Einstimmig verurteilt der Ausschuss das Vorgehen der Bundesforstverwaltung und bittet den Minister, bei der Bundesforstverwaltung vorstellig zu werden, um derartige Vorgänge für die Zukunft zu verhindern.
Die Baumfällung in der Lohe, aus unserer Sicht eher Raubbau als Waldwirtschaft, zieht immer weitere Kreise. Der Leiter der Bundesforsten hat seinen Besuch angkündigt. Einen Ortstermin wünscht auch das Bundesamt für Naturschutz. Vorwürfe stehen im Raum, dass die die Untere Naturschutzbehörde (UNB) den Bundesforsten grünes Licht für die radikale Ausholzung gegeben hat. Gegenüber den Grünen im Kreis hat die UNB immer von Pflegemaßnahmen gesprochen. Die Fraktion der Grünen hat jetzt ein Bündel Fragen beim Landrat eingereicht, um die Rolle der UNB zu klären. Eine Antwort steht aus.
Wortlaut der Anfrage:
Die Holzfällung in der Wentorfer/Wohltorfer/Börnsener Lohe hat die Gemüter der dort Erholungssuchenden und Naturliebhaber erhitzt. Die Rede ist von Raubbau, Verschandelung der Natur, Vandalismus, Fassungslosigkeit, Trauer, Wut und Ohnmacht.
Die Lohe soll von derzeit Bundesbesitz in Landesbesitz zu Händen der Stiftung Naturschutz überführt werden. Doch vorher wird sie noch schnell abgeräumt. Und das von einer Einrichtung der öffentlichen Hand.
Die UNB des Kreises hat den Eingriff anfangs mit Auslichtung, Knickschutz und Verkehrssicherung gerechtfertigt. Knicks gibt es in der Lohe jedoch nicht. Statt Auslichtung gab es einen Kahlschlag sämtlicher Wegränder. Mit dem Argument der Verkehrssicherung wurden ca. 500 vorwiegend gesunde Bäume, fast ausschließlich Eichen, gefällt. Unter Verkehrssicherung muss man aber nach logischem Verständnis die Entnahme kranker Bäume und Äste verstehen.
Kreis und Bürgermeister haben sich dahingehend geäußert, dass sie die Maßnahme bedauern, es gebe aber keine rechtlichen Möglichkeiten zum Einschreiten.
Unsere Fragen:
Die Bundestagsfraktion der Grünen hat bei der Bundesregierung Fragen zur Fällaktion in der Lohe eingereicht. Darunter u. a.:
Die Fällarbeiten in der Wentorfer/Wohltorfer Lohe durch die Bundesforsten sind abgeschlossen. Das Ergebnis ist ein beispielsloser Raubbau an der Natur und das Verstümmeln einer bis dahin als einmalig schön empfundenen für die Naherholung genutzten Landschaft.
Die Grünen beklagen, dass trotz Kenntnis keine öffentliche Einrichtung eingegriffen hat. Dabei hätten Gespräche und Verhandlungen mit den Bundesbehörden den Eingriff mit Sicherheit abmildern und in eine nachhaltige sowie naturverträgliche Richtung bringen können. Was in dieser Hinsicht möglich ist, hat der Einsatz der Grünen mit dem Ergebnis eines zwischenzeitlichen Sägestopps gezeigt. Leider ist uns die Untere Naturschutzbehörde in den Rücken gefallen, indem sie grünes Licht für die Fortführung der Maßnahme gegeben hat.
In einem Pressemeldung 31.01.2008Offenen Brief haben wir uns mit dieser Problematik an die Einrichtungen und die Presse gewandt.
Zum Komplex Lohe siehe auch den Zweig Pressemeldung 31.01.2008Aktuelles – Baumfrevel Lohe
Holzfällarbeiten in der Wentorfer/Wohltorfer/Börnsener Lohe im Winter 2007/2008
Stellungnahme zur Antwort der Bundesregierung auf die kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 14. März 2008, BT-Drucksache 16/8625 (Pressemeldung 31.01.2008Download).
Als Grund für den Holzeinschlag wird Verkehrssicherung angegeben. Diese Argumentation ist absurd. In der Lohe verkehren außer Fahrrädern keine Fahrzeuge. An den Wegrändern wurden ca. 80 Prozent der Gehölze entnommen, darunter ca. 95 Prozent gesunde Bäume. Zudem wurden massiv Bäume entfernt, die von den Wegen weggeneigt waren, die also über den Wegen überhaupt keine toten Äste aufgewiesen haben. Es wurden gerade die Bäume stehen gelassen, die einen „klapperigen" Eindruck machen. Außerdem wird argumentiert, das Fällen wäre billiger als tote Äste zu entfernen. Damit wird eingestanden, dass es nicht um Verkehrssicherung sondern um Gewinnmaximierung ging.
Der Tatbestand der potentiellen Auswahl für das Programm Deutsches Naturerbe wird ignoriert, da nicht „Bestandteil der aktuellen Übertragungsliste".
Zur Frage der unsachgemäßen Ausführung wird angegeben, dass dies so mit der Unteren Naturschutzbehörde so abgestimmt worden sei. Außerdem wird gesagt, dass die Arbeiten im Einklang mit dem Forstrecht stehen. Dies beantwortet die Frage nicht. Die Behörde ist über die Art und Weise (soll ein Stubben kniehoch, in ein Meter Höhe oder darüber stehen bleiben, dürfen Stubben zerfetzt werden usw.) nicht informiert worden. Dies wird auch im Naturschutz- und Waldgesetz gar nicht geregelt. Diese Antwort ist so völlig unsinnig.
Die Fällung wird teilweise als „Revitalisierung" vormals vorhandener Knicks bezeichnet. An den hinterlassenen Stubben wird aber kein neuer Bewuchs ausschlagen. Eine Revitalisierung ohne menschliches Zutun (wie z. B. Neuanpflanzung) ist ausgeschlossen.
Die Maßnahme soll in Abstimmung mit dem Land Schleswig-Holstein durchgeführt worden sein. Bei einem Anruf im zuständigen Ministerium in Kiel Mitte Januar wusste dort aber niemand von diesem Sachverhalt.
Der Besuch von Ministerpräsident Peter Harry Carstensen auf einer Wahlveranstaltung der CDU in Reinbek wurde von einem Protest zum Kahlschlag in der Lohe begleitet.
Nach den Protesten um den Kahlschlag in der Lohe, der sogar bis Bayern gedrungen war, war vom Bundesamt für Naturschutz (BfN) der Wunsch geäußert worden, sich die Auswirkungen vor Ort anzusehen. Zum Ortstermin waren Vertreter des Landes, der Gemeinden und der lokalen Behörden eingeladen. Repräsentanten des Naturschutzes und der Presse durften nicht dabei sein. Es ergab sich aber zufällig, dass am selben Tag fast zur selben Zeit das RTL-Nord-Fernsehen zur Aufnahmen in die Lohe unter der Begleitung einer Pressevertreterin erschienen war. Ihnen wurden nachträglich Aufnahmen gestattet. Der Leiter der zuständigen Abteilung aus dem BfN war über den Anblick so deprimiert, dass er die Befürchtung äußerte, die Lohe können wegen der Entwertung von der Liste der Nachrücker zum Programm Naturerbe gestrichen werden.
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