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Kreistagssitzung am 8. Oktober 2015
Rede zur Kita-Richtlinie
Von Annedore Granz
Bereits Ende 2014 wurde die Problematik im Bericht der Gleichstellungsbeauftragten angesprochen, dass es trotz Sozialstaffel im Einzelfall dazu kommen kann, dass Familien, die aufstockend im Hartz-IV-Bezug stehen, einen deutlichen Beitrag zu den Kitagebühren zahlen müssen. Das hat in einem Einzelfall dazu geführt, dass eine Mutter eine vom Jobcenter angebotene Weiterbildung nicht antreten konnte, weil die Kitagebühren aus dem allgemeinen Hartz-IV-Satz auch in der ermäßigten Form für die Familie nicht tragbar waren. Diese Frau hat dadurch ein Jahr verloren, da der Kurs nur jährlich angeboten wird. Damit ist sie auch ein Jahr länger auf Hartz IV angewiesen.
Auch für eine Asylbewerberin war die fehlende pauschale Befreiung ein Hinderungsgrund einen Sprachkursus aufzunehmen, denn ein Beitrag zu Kitagebühren ist von deren Leistungsbezug nicht zu tragen. Der Erwerb der deutschen Sprache ist eine Bedingung zur Integration und die Forderung der Politik an Asylbewerberinnen und Asylbewerbern, das sollte nicht an Kitagebühren scheitern.
Der Jugendhilfeausschuss befasste sich im Mai dieses Jahres auf Antrag von Bündnis 90/Die Grünen mit diesem Thema und nun erst im Oktober im Kreistag. Hier könnte für die betroffenen Familien ein weiteres Jahr für Aus- und Weiterbildung verloren gegangen sein.
Ja es ist mit einer finanziellen Leistung des Kreises verbunden, aber es sollte sich auch für den Kreis finanziell positiv auswirken, denn der Eintritt in den ersten Arbeitsmarkt dieser Menschen wird sich bei den Steuereinnahmen bemerkbar machen. Die Änderung der Richtlinien ist nun ein positiver Schritt das Ziel zu erreichen, den Menschen den Eintritt in den ersten Arbeitsmarkt zu ermöglichen.
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