Bei der Unterstützung von Arbeitslosen halten wir an dem Prinzip der „Hilfe aus einer Hand" fest. Die Hartz IV-Gesetze müssen geändert werden: die Hartz IV-Sätze müssen auf das Existenzminimum von 420 Euro erhöht werden. Die Zuverdienstmöglichkeiten müssen erweitert werden: Jeden zweiten Euro sollen Zuverdienende behalten dürfen. Darüber hinaus muss es einen individuellen Anspruch für jeden einzelnen Menschen auf Transferleistung geben. Die Bedarfsgemeinschaften wollen wir abschaffen.
Alle Kommunen sollen die Möglichkeit haben, die Arbeitsvermittlung selbst zu übernehmen - so wie es z.B. in Nordfriesland schon der Fall ist -. Dabei ist eine Verknüpfung aller sozial-, arbeitsmarkt- und bildungspolitischen Angebote vor Ort sicherzustellen. Freien Trägern sollen die Kosten für Hartz IV-Beratung erstattet werden.
Wir wollen nicht akzeptieren, dass Kinder aus finanziellen Gründen von Ferienmaßnahmen, Freizeitangeboten, Klassenfahrten, Essen in Schulen sowie Kitas und anderen schulischen Veranstaltungen ausgeschlossen werden. Daher werden wir uns bis zur Anhebung des Hartz IV-Regelsatzes für Kinder durch die Bundesregierung dafür einsetzen, dass Kinder mit Hilfe von Land und Kommunen an diesen Angeboten teilnehmen können.
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