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Lärmschutz A25

Autobahnlärm: A 25 - Schutz gegen den Lärm nur auf Hamburger Gebiet

Nach jahrelangen Absprachen und zähen Verhandlungen hat der Bund nun für drei Hamburger Autobahnabschnitte Lärmschutzmaßnahmen genehmigt und die Finanzierung zugesagt:

  • an der A 1 in Billstedt,
  • der A 24 in Horn und
  • an der Marschenautobahn (A 25) in Bergedorf

sollen unter anderem neue Lärmschutzwände gebaut werden.

Zum ersten Mal wird in Hamburg der so genannte Flüsterasphalt* verbaut. Auch wenn es noch keine Langzeiterfahrung mit dem Lärm mindernden „Flüsterasphalt" gibt, lohnt sich der Einbau auf jeden Fall hinsichtlich der Verbesserung des Schutzes gegen Lärm, denn dies bedeutet eine aktive Verbesserung der Lebensqualität. Insgesamt soll der Lärmpegel im Hamburger Bereich der A 25 durch die geplanten Maßnahmen um acht bis fünfzehn Dezibel** (dB) gesenkt werden.

Zwischen dem Autobahndreieck Hamburg-Südost und der Landesgrenze Schleswig-Holstein werden vorhandene Lärmschutzanlagen auf Hamburger Gebiet erhöht. Auf einer Länge von rund zwölf Kilometern werden zudem neue Anlagen zum Schutz der Anwohner gegen den Lärm gebaut. Bei der Grundinstandsetzung der Fahrbahnen zwischen der Anschlussstelle Allermöhe und der Landesgrenze Schleswig-Holstein soll - wie erwähnt -, Flüsterasphalt verbaut werden.

Die Bauzeit dauert etwa von 2010 bis 2013.

Aktuell beträgt der Lärmpegel an der betroffenen Marschen-Autobahn (A 25) rund 70 Dezibel. Dieser soll durch die Lärmschutzmaßnahmen auf unter 60 Dezibel gesenkt werden. Das würde nicht nur Lebensqualität steigern, sondern auch die Vorgaben der Europäischen Union zur Minderung des Lärms erfüllen.

Unverständlich ist, dass Schleswig-Holstein auf den sog. Flüsterasphalt [-5dB (A)] bei der im Herbst 2009 neu verlegten Deckschicht der A 25 auf Schleswig-Holsteinischem Gebiet verzichtet und lediglich als neue Deckschicht ein Splittmastixasphalt verbaut hat, der als weniger Lärm mindernd [-2 dB(A)-Decke] gilt. Die nun erzielte geringe Lärmminderung des Lärmpegels wird dadurch konterkariert und aufgehoben, dass nunmehr durchgängig 120 km/h auf der A 25 gefahren werden darf (bisher teilweise 80 km/h); fährt man jedoch mit

Tempo 120 km/h, wird man ständig überholt.

Das bedeutet: Für uns Börnsener bleibt es so laut wie vorher.

Wir sollten beantragen, das heraufgestufte Tempo auf Schleswig-Holsteinischem Gebiet der A 25 von 120 km/h wieder auf 80 km/h am Anfang der Autobahn in Richtung Hamburg und fortlaufend auf Tempo 100 km/h abzusenken.

Chronik

Die Marschenautobahn (A 25) wurde im Bereich der Hansestadt Hamburg zwischen 1974 und 1982 in vier Teilstrecken planfestgestellt. Die damals in den Beschlüssen festgestellten Prognosen sind fehlgeschlagen, d.h., der tatsächlich eingetretene Verkehr führt zu über 2,1 dB(A) höheren Lärmpegeln als planfestgestellt [bei 10 dB(A) ist das jeweils eine Verdoppelung des Lärmpegels]. Daher bestand hier ein Anspruch auf Überprüfung des Lärmschutzes.

Nach erheblichen Protesten durch die Börnsener Bevölkerung wurde der Bereich der A 25 in Schleswig-Holstein mit Beschluss vom 25. September 1985 planfestgestellt. Dieser Beschluss enthielt einen Vorbehalt hinsichtlich der Immissionsgrenzwerte, da zum damaligen Zeitpunkt die entsprechende Rechtsverordnung noch ausstand. Dieser Vorbehalt wurde dann mit der Plangenehmigung vom 15. August 1994 für die aktiven Maßnahmen und mit dem Ergänzungsbeschluss vom 9. Februar 1995 für die passiven Maßnahmen abgearbeitet.

Autobahnlärm: A 25 - Lärmschutz im Bereich Börnsen

Der Ergänzungsbeschluss vom 9. Februar 95 weist für das Jahr 2010 einen Prognoseverkehr von 30.000 Kfz/24h [durchschnittlicher täglicher Verkehr (DTV)] bei einem LKW-Anteil von 25 % tags bzw. 30 % nachts aus.

Die Auswertung der Dauerzählstelle ergab für das Jahr 2008 einen DTV von 26.189 Kfz/24h bei einem LKW-Anteil von 7,1 % tags und 7,3 % nachts.

Die dem Ergänzungsbeschluss zu Grunde liegende Prognose ist weder erreicht noch überschritten. Der festgestellte Lärmschutz wird nach wie vor gewährleistet. Wie oben bereits erläutert, wäre eine Überprüfung des Lärmschutzes erst möglich, wenn die prognostizierten Pegel um 2,1 dB(A) überschritten werden würden (Zahlenmaterial: Ministerium für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr / Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein, Betriebssitz Kiel).

_________________

* Anmerkung: Eine herkömmliche Asphaltdecke hat den Wert ‚Null', Flüsterasphalt den Wert ‚minus fünf', was bedeutet, dass es eine Lärmreduzierung um 5 dB(A) geben soll. In Schleswig-Holstein werden zunehmend ‚Minus-Zwei-Asphaltdecken' verbaut - Lärmreduzierung um 2 dB(A).

** Anmerkung: Im Lärmempfinden entspricht eine Reduzierung um zehn Dezibel einer gefühlten Halbierung des Geräuschpegels.

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