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Anschuldigungen aus der Luft gegriffen
Auf der Gemeindevertretersitzung im März geschah etwas Ungeheuerliches: Der Bürgermeister warf einem Fraktionsmitglied der Grünen vor, er würde „grundsätzlich etwas Falsches sagen“. Auf Verlangen wiederholte er den Satz. Diese Äußerung war also keine emotionale Entgleisung. In der Gemeindevertretersitzung im Mai sah sich der Bürgermeister sich nun genötigt, zu dieser Äußerung Stellung zu beziehen und damit den Makel einer Verunglimpfung von sich zu nehmen. Das geschah aber nicht, wie man erwarten könnte, in Form einer einfachen Entschuldigung, sondern mit einem Versuch, das "Falsche" zu finden und damit in Form eines erneuten Angriffs.
Mit drei Beispielen versuchte er, den Grünen Falschdarstellungen nachzuweisen. Obwohl die Vorwürfe gegen uns aus der Luft gegriffen waren, war eine Stellungnahme durch uns während der Sitzung nicht möglich. Dazu hätten wir vorher die Inhalte der Kritikpunkte kennen müssen. Eine Information vor der Attacke wäre fair gewesen. Befremdlich war die Reaktion einiger SPD-Fraktionsmitglieder: Sie lachten und hoben die Hand mit gestrecktem Daumen.
Mit der Verteilung der neuesten Ausgabe der Börnsener Rundschau an alle Börnsener Haushalte bekommt dieser erstaunenswerte Vorgang jetzt eine dramatische Fortsetzung. Unter dem Namen eines bürgerlichen Mitglieds der SPD im Bauausschuss wiederholt der Bürgermeister die Vorwürfe an die Grünen, sie würden „grundsätzlich etwas Falsches sagen“. Die Vorwürfe entbehren jeder Grundlage. Im Detail:
1. Unser Antrag, die Erhöhung der Grundsteuer für Grundstücksbesitzer mit Einkommen unterhalb der Armutsgrenze auszusetzen, beruhte auf dem Ansatz, sozial Schwache aus der Gebührenerhöhungsspirale herauszunehmen, den wir nach bestem Wissen und Gewissen vertreten. Den Einwand des Kämmerers respektieren wir. Wir haben im Internet auch nichts falsch oder halbwahr dargestellt. Dort steht wörtlich: „Wir beantragen eine Aussetzung der Anhebung für Grundstücksbesitzer mit Einkommen unterhalb der Armutsgrenze. Laut Kämmerei würde dies dazu führen, dass keine Mittel mehr aus dem kommunalen Bedarfsfond des Landes gezahlt werden. Diese Aussage macht uns stutzig und wird jetzt von uns geprüft.“ (http://www.gruene-boernsen.de/aus-der-gemeindevertretung/chronologie-der-sitzungen/?expand=83069&displayNon=1). Wir haben nichts vergessen zu erwähnen, schon gar nicht „vergessen“ in Anführungsstrichen.
2. Unsere Bemühungen, den Börnsener Mühlenweg (Eigentümer ist der Kreis) als Fuß-/Radweg instand setzen zu lassen und zur Hälfte ins Eigentum der Gemeinde Börnsen zu geben, werden von der Mehrheit der Gemeindevertretung nicht gestützt. Laut Bürgermeister fürchtet die Gemeinde die Folgekosten für die Pflege. Jetzt verhandelt der Kreis mit dem Fürsten von Bismarck um eine Übernahme. Der Weg wurde im Jahre 1871 bei der Übertragung des Sachsenwaldes an den damaligen Reichskanzler von der Schenkung ausgenommen, um den Bauern die freie Durchfahrt zur Mühle an der Schwarzen Au zu sichern. Unser Appell: Lasst den Weg im Besitz der öffentlichen Hand, sichert die historischen Grundlagen! Im Sachsenwald sind große Flächen im Besitz des Fürsten eingezäunt und für die Öffentlichkeit gesperrt. Wir haben deshalb vor einer möglichen Sperrung gewarnt. Im Waldgesetz des Landes Schleswig-Holstein heißt es wörtlich (§20): „Die waldbesitzende Person kann mit vorheriger Genehmigung der Forstbehörde das Betreten oder sonstige Benutzungsarten des Waldes nach § 17 Abs. 1 ganz oder teilweise untersagen und entsprechende Einrichtungen anbringen (Sperren des Waldes)…“ (den Rest möge man selber nachlesen: http://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/jportal/?quelle=jlink&query=WaldG+SH&psml=bsshoprod.psml&max=true). Es ist also nicht so, dass das Waldgesetz eine Sperrung ausschließt. Wenn auch eine solche für den Mühlenweg im Fall des Besitzes des Fürsten aktuell sehr unwahrscheinlich ist, so wäre das aber für die Zukunft nicht ausgeschlossen. Nichts anderes sollte unsere Warnung zeigen.
3. Das Bebauen von Äckern und anderen landwirtschaftlichen Nutzflächen werten wir als Großbauvorhaben mit nachhaltiger Veränderung des Ortsbildes. Bei der Umsetzung solcher Vorhaben sollten unserer Meinung nach die Bürger frühzeitig beteiligt werden. Dazu könnten ein Meinungsbild erstellt und Wünsche mit eingebracht werden. Dies ist unseres Wissens bisher nie geschehen, insbesondere nicht bei den aktuellen Bauvorhaben Fleederkampredder und am Gewerbegebiet. Dies haben wir so im Internet zum Ausdruck gebracht. Dort steht als Reaktion auf den Brief des Bürgermeisters, in dem er seine Beteiligung der Bürger rechtfertigt (http://www.gruene-boernsen.de/home-aktuelles/) wörtlich: „In unserem Kommentar über die geplante Neubaufläche am Gewerbegebiet ging es um eine frühzeitige Einbeziehung interessierter Bürger, die es aus unserer Sicht bisher nicht gegeben hat. Alle weiteren Beteiligungsformen sollten nicht in die Kritik genommen werden.“ Dieser Sachverhalt wird in der Börnsener Rundschau weggelassen. Was man uns vorwirft, tut man also selber.
4. Die Anbindung der Felder zwischen Ortsmitte und Neu-Börnsen an den B-Plan Fleederkampredder zwecks Nichtbebauung ist ein Weg, den die Gemeinde geht, um dort keine Wohnbebauung zu ermöglichen. Sie schließt angeblich auch aus, dass auf den Feldern Landwirte, wie schon erfolgt, privilegiert bauen dürfen. Wir hatten vorgeschlagen, die Felder durch Landschaftsschutz vor einer Bebauung auszunehmen. Die Börnsener Rundschau schreibt, dass unsere Ansicht, hiermit einen Baustopp zu erreichen, falsch sei. Dies ist unseres Erachtens eine Ermessensfrage und nicht bewiesen. Die Ausweisung eines Landschaftsschutzgebietes ist zunächst ein formaler Vorgang, der weder falsch noch richtig ist. Entscheidend ist der Schutzzweck, der in der Verordnung niedergelegt wird. Wenn man diesen mit dem Baugesetzbuch §35 koppelt und ihn von den Naturschutzbehörden anerkennen lässt, dann greift §35. Der beginnt folgendermaßen: „Im Außenbereich ist ein Vorhaben nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen…“. Wird ein solcher öffentlicher Belang behördlich festgeschrieben, dann ist unseres Erachtens ein Eingriff nachhaltig ausgeschlossen. Leider wollten weder der Kreis noch die Gemeinde sich auf diese Regelung einlassen. Übrigens: Die Bemerkung der Börnsener Rundschau, dass die Gemeinde das privilegierte Bauvorhaben für die landwirtschaftliche Halle nicht verhindern konnte, ist zwiespältig: a) Das Gericht hat die Argumentation des Kreises (getragen von der Gemeinde) nicht anerkannt, eine andere Argumentation hätte möglicherweise ein völlig anderes Ergebnis gehabt, b) eine Neuaufnahme des Verfahrens und damit eine andere Argumentation wurden uns verwehrt, weil der Bürgermeister das Urteil vier Wochen unter Verschluss gehalten und damit die Widerspruchsfrist hat verstreichen lassen. Dies ist für sich schon ein unfassbarer Vorgang.
5. Börn Börnsson aus der Rundschau macht sich darüber lustig, wir wollten, „dass Börnsen eine Seite vom Viebranz-Verlag belegt und darauf uns alle neutral, gerecht, sachlich und kostenlos, weil werbefinanziert, informiert.“ Dies wollen wir so selbstverständlich nicht. Wir haben vorgeschlagen, dass sich die Gemeinde für eine bessere schriftliche Information der Bürger einsetzen möge. Wörtlich haben wir beantragt: „Die Gemeindevertretung Börnsen bemüht sich um eine schriftliche Plattform, über die amtliche Mitteilungen der Gemeinde und alle weiteren wichtigen Informationen für die Bürgerinnen und Bürger regelmäßig, in der Regel einmal im Monat, herausgegeben und in die Haushalte gebracht werden. Die Gemeindevertretung gründet dazu eine Arbeitsgruppe mit dem Ziel, eine solche Informationsplattform auf den Weg zu bringen.“ (http://www.gruene-boernsen.de/aus-der-gemeindevertretung/antraege/) Wir haben bei dem Antrag darauf hingewiesen, dass es aktuell zwar schriftliche Informationen der Parteien gibt, diese würden aber zu selten erscheinen und nur einen geringen Teil aller Geschehnisse wiedergeben. Vorbild für uns ist die Zeitung „Sachsenwald aktuell“. Am Rande: Auch die Börnsener Rundschau ist werbefinanziert.
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