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Resolution
an den Kreistag des Kreises Hzgt. Lauenburg
- Kreispräsident Meinhard Füllner (CDU) -
KEINE KÜNDIGUNG DES BÜCHEREIVERTRAGES
Mit großem Unverständnis und Verwunderung haben die Gemeindevertreter der Gemeinde Börnsen die im Auftrag des Landrates Gerd Krämer vom auch für die Büchereien zuständigen Fachdienst 210 erstellte Beschlussvorlage 2011/326(210) zur Kenntnis nehmen müssen. Die geplante Kündigung des “Vertrages zwischen der Gemeinde Börnsen und dem Kreis sowie dem Verein Büchereiwesen in Holstein e.V. vom 15.03.1984“ sowie 11 weiterer derartiger dreiseitiger Verträge mit anderen Mitgliedern der kommunalen Familie im Kreis Hzgt. Lauenburg muss mit Entschiedenheit zurück gewiesen werden.
Bibliotheken sind zentrale Bildungs- und Kulturinstitutionen in unserer Gesellschaft. Sie dienen der allge-meinen, kulturellen, wissenschaftlichen und schulischen Bildung, der Bewahrung kulturellen Erbes, der Unterhaltung sowie der Verwirklichung des Rechts auf Zugang zu Informationen und Wissen. Diese um die berufliche Bildung zu ergänzende Formulierung der SSW-Landtagsabgeordneten Anke Sporendonk aus dem letzten Jahr bringt die auch für die Bücherei der Gemeinde Börnsen bestehende Bedeutung auf den Punkt.
Auch die Gemeinde Börnsen steckt wie der Kreis in einer schwierigen finanziellen Situation. Dennoch hat die Gemeinde Börnsen niemals die Absicht gehabt ihre eingegangene vertragliche Verpflichtung, 50 % der gemeinsamen Kosten zu tragen, aufzukündigen. Mit der Vertragskündigung würde der Kreis leichtfertig ein Musterbeispiel eines funktionierenden Systems der gemeinsamen solidarischen Lastenteilung zwischen den beteiligten Gemeinden, den Kreisen und dem Land der Gefahr der Zerstörung preisgeben. Gerade in Zeiten finanzieller Schwierigkeiten bedarf es verstärkter gedanklicher Anstrengungen, um Lösungen zu finden. Was, wenn nicht Bildung in allen seinen Formen kann der Gesellschaft die Ressourcen in Form von neuem Wissen hierfür liefern?
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Börnsen fordert deshalb die Abgeordneten des Kreistages auf, den oben genannten dreiseitigen Vertrag sowie die mit den anderen Gemeinden im Kreis Hzgt. Lauenburg geschlossenen dreiseitigen Verträge auf keinen Fall zu kündigen.
Die Resolution wird rechtzeitig zum 23.06.2011, an diesem Tag findet die entscheidende Kreistagssitzung statt, an den Kreis übermittelt.
Begründung:
Auf Grund einer Sparvorgabe für den gesamten Haushalt hat der Kreis im Dezember 2010 beschlossen, über alle nicht von Verträgen betroffenen Ausgabenbereiche eine zweiprozentige Kürzung über 5 Jahre vorzunehmen. Außer Börnsen sind die folgenden Gemeinden bzw. deren Verträge von einer Kündigung bedroht (Auszug aus der o.g. Beschlussvorlage 2011/326(210)):
a) der Vertrag zwischen der Gemeinde Wohltorf und dem Kreis und dem Verein Büchereiwesen in Holstein e.V. vom 17.08.1977
b) der Vertrag zwischen der Gemeinde Dassendorf und dem Kreis und dem Verein Büchereiwesen in Holstein e.V. vom 31.07.1977
c) der Vertrag zwischen der Gemeinde Büchen und dem Kreis und dem Verein Büchereiwesen in Holstein e.V. vom 15.12.1976
d) der Vertrag zwischen der Gemeinde Börnsen und dem Kreis und dem Verein Büchereiwesen in Holstein e.V. vom 17.08.1977
e) der Vertrag zwischen der Gemeinde Aumühle und dem Kreis und dem Verein Büchereiwesen in Holstein e.V. vom 17.08.1977
f) der Vertrag zwischen der Stadt Geesthacht und dem Kreis und dem Verein Büchereiwesen in Holstein e.V. vom 15.03.1984
g) der Vertrag zwischen der Stadt Mölln und dem Kreis und dem Verein Büchereiwesen in Holstein e.V. vom 15.03.1984
h) der Vertrag zwischen der Stadt Ratzeburg und dem Kreis und dem Verein Büchereiwesen in Holstein e.V. vom 16.05.1984
i) der Vertrag zwischen Stadt Schwarzenbek und dem Kreis und dem Verein Büchereiwesen in Holstein e.V. vom 15.03.1984
j) der Vertrag zwischen der Gemeinde Wentorf und dem Kreis und dem Verein Büchereiwesen in Hols-tein e.V. vom 15.11.1993
k) der Vertrag zwischen der Gemeinde Groß Grönau und dem Kreis und dem Büchereiverein Schleswig-Holstein e.V. vom 28.03.2000
l) der Vertrag zwischen der Stadt Lauenburg und dem Kreis und dem Büchereiverein Schleswig-Holstein e.V. vom 24.01.2003.
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