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Lärmaktionsplan

Lärm ist Krankmacher Nr. 1

im zeitlichen Abstand von fünf Jahren muss laut EU-Richtlinie in Städten und Gemeinden Lärm erfasst werden. Zweck: Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm. Das ist eine löbliche Entscheidung, die jedoch in der Ausführung und Bewertung erhebliche Mängel aufweist.

Die für alle Börnsener nicht zufrieden stellende Lärmbewertung sieht nur Betrachtungen für die Schwarzenbeker Landstraße (B 207) und die Bundesautobahn 25 vor. Laut Lärmgutachten gibt es angeblich für diese Bereiche keine wesentlichen Lärmbelästigungen und somit keinen Lärmsanierungsbedarf.

Die Lauenburger Landstraße (ehemals B 5, jetzt K 80) bleibt unberücksichtigt und kommt im Lärmaktionsplan gar nicht vor.

Ebenfalls nicht im Lärmaktionsplan einbezogen ist das Lärmzentrum im Ort: Die Börnsener Straße (ehemals K 57). Die einst ruhige Ortsverbindungsstraße durch Börnsen übernimmt einen großen Teil des Querverkehrsstroms von oder hin zu höher eingestuften Straßen und wird zunehmend vom Lkw- und Pkw-Ausweichverkehr genutzt.

An den straßennahen Bestandsgebäuden in der Ortsdurchfahrt der Börnsener Straße werden für die Dorfgebiete schon seit Längerem geltende Orientierungswerte überschritten (laut Lärmgutachten von 2007 für ein geplantes Wohngebiet.)

Die Mitglieder des Gemeinderates haben am 12. Dezember 2013 einstimmig der Stellungnahme zum Lärmaktionsplan samt Anhang und Anlagen zugestimmt. In diesem umfangreichen Schriftstück werden im Kernteil auf dreißig Seiten Fehleinschätzungen und Schwächen der vorgelegten Lärmkartierung dargestellt und auf die besondere Situation Börnsens hingewiesen. Zusammen mit der Auswertung der Stellungnahmen von dreißig Börnsener Bürgerinnen und Bürgern sowie zusätzlichen Anlagen zu gesundheitlichen Lärm-Risiken, wird diese Börnsener Stellungnahme zum Lärmaktionsplan nun an den Auftraggeber der Lärmerfassung, das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Schleswig-Holstein (LLUR), geschickt.

Wir wissen, dass parallel dazu auf politischer Ebene für mehr Schutz vor Lärm in unserer Gemeinde geworben werden musss. Wir haben deshalb eine Zweitschrift der Stellungnahme an das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Schleswig-Holstein (MELUR) geschickt und Minister Dr. Robert Habeck (GRÜNE) gebeten, über den Bundesrat Einfluss auf eine Gesetzgebung zum Schutz der Bevölkerung vor Lärmeinflüssen zu nehmen, denn die Vertretung der Länderregierungen (Bundesrat) möchte den Schutz vor Lärm an Straßen verbessern. Mit einer am 5. Juli 2013 gefassten Entschließung bittet der Bundesrat die Bundesregierung, ein Finanzierungsprogramm zu schaffen, das die Kommunen in die Lage versetzt, die erforderlichen Lärmminderungsmaßnahmen in einem für die Betroffenen zumutbaren Zeitrahmen zu verwirklichen.

Die Länder stellen in diesem Zusammenhang fest, dass zahlreiche Städte und Gemeinden aktuell und auch in absehbarer Zeit nicht in der Lage sind, im Hinblick auf den Lärmschutz gesunde Wohnverhältnisse in ihren Quartieren zu schaffen. Ihnen fehlten vielfach die finanziellen Mittel, um dem hohen Lärmsanierungsbedarf an lauten Straßen in kommunaler Baulast zumindest mittelfristig Rechnung zu tragen.

Allerdings könnte Börnsen mit der vorgelegten Stellungnahme exemplarisch für eine Gemeinde herangezogen werden, die einmal ruhig war und nun für die Neu-Ansiedelung von Gewerbegebieten u.a. mit LIDL, BUDNI, ALDI, einem Logistikzentrum/Spedition sowie als Zubringerstraße zur und von der Marschenautobahn sowie der Bundesstraße 404 herhalten muss und lärmumzingelt ist.

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