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Pressemeldung 31. Januar 2008

Baumfällung in der Lohe:
Sägestopp durch die Bundesforsten wurde nicht befolgt

Wentorf/Wohltorf/Börnsen
. Die Wentorfer/Wohltorfer Lohe, ehemaliges Truppenübungsgelände, steht in der Nachrückerliste für das Programm Nationales Naturerbe. Dieses sieht die Übertragung bundeseigener Flächen in Länderbesitz zu Händen der Naturschutzstiftungen vor. Eine Übergabe würde den Status als Naherholungsgebiet auf Dauer sicherstellen, ein Zeitpunkt ist allerdings noch nicht festgelegt. Die jetzt seit etwa zwei Monaten laufenden Fällarbeiten haben jedoch Naturschüt-zer und Erholungssuchende alarmiert. Wurde zunächst von der Forstbehörde glaubhaft versichert, es würde nur eine Pflegemaßnahme stattfinden, so wurde bald klar, dass hier eher von einem schnellen Ausräumen kurz vor der Übergabe die Rede sein musste.

Nicht nur Erholungssuchende, auch der Naturschutzwart und Kreistagsabgeordnete der Grünen, Klaus Tormählen, sowie der Lohe-Anlieger Sören Kuhrt, beide aus Börnsen, waren empört. Hand-lungsbedarf war angezeigt. Recherchen beim Bundesamt für Naturschutz ergaben, dass die Fäll-aktion nicht rechtens war. Es existiert nämlich ein Abkommen zwischen Naturschutzamt und der Bundes-Vermögensabteilung, dass eine Entwertung der zukünftigen Naturerbe-Flächen durch kommerzielle Baumentnahme ausgeschlossen wird. Die Bundesbehörde verfügte nach der In-kenntnissetzung durch den Naturschutzwart einen Stopp der Baumfällung. Versprochen wurde, nur noch „verkehrsgefährdende“ Bäume zu beseitigen.

Als die ausführende Firma trotz Sägeverbot weitermachte und wertvolle Eichenstämme fernab der Wege im Rekordtempo abnahm, taten sich spontan Bürger, Vertreter der Grünen und Mitglieder der Naturschutzverbände aus Börnsen und Umgebung zusammen und planten eine Protestaktion. Am Montagmorgen, dem 28. Januar zogen sie mit Plakaten und Schildern in die Lohe zur „Mahn-wache“. Doch der Sägetrupp erschien nicht. Dafür stieß Wentorfs Bürgermeister Mathias Heidel-berg hinzu. Er wurde von der Gruppe aufgefordert, die Forstbehörde zu kontaktieren und das Ausmaß der chaotischen Fällaktion anzuprangern. Wenig später kam von der obersten Forstbe-hörde die Mitteilung, dass ein absolutes Arbeitsverbot verhängt worden sei. Lediglich die Abfuhr des Schreddergutes dürfe fortgesetzt werden. Für die nächste Woche wurde eine Ortsbesichtigung mit Vertretern von Bund, Land und dem örtlichen Naturschutzwart festgesetzt, nach der dann über das weitere Vorgehen entschieden werden soll.

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