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BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Herzogtum Lauenburg

Anträge an die Ratsversammlung:

27.06.2018 Resolution zur Abfallentsorgung

08.06.2018 Entschädigung für kommunale Ehrenämter anpassen

23.03.2018 Ehrenamtliche Stelle für einen Behindertenbeauftragten einrichten

23.03.2018 Antrag zum Verzicht auf Glyphosat auf öffentlichen Flächen

23.03.2018 Gemeinsamer Antrag von FDP, Grüne und CDU zur Abschaffung der Straßenbaubeiträge

08.12.2017 Antrag zum Wegfall der Mehrfachkonzessionen für Spielhallen

10.03.2017 Antrag zur Einrichtung eines öffentlichen WC in der  Fußgängerzone

10.03.2017 Antrag zur Wiedereinführung der Vermögensteuer

Vermögensteuer jetzt!

20.02.2017 Anfrage an den Finanzausschuss bzgl des Grundstückes Hafenstr. 57

16.09.2016 Gemeinsamer Antrag von  SPD, GRÜNE und FDP zur Förderung des sozialen Wohnungsbaus

08.07.2016 Stellungnahme zusammen mit der SPD zur geplanten Erhöhung der Kreisumlage

08.07.2016 zur Verwendung von Tropenholz

04.09.2015 Gemeinsamer Antrag der Fraktionen CDU, B`90/Die Grünen und FDP (Sportstätten)

12.06.2015 zum Kinder- und Jugendbeirat

19.05.2015 Gemeinsamer Antrag von Grünen und der CDU zum Jubiläum 800 Jahre Geesthacht

13.03.2015 zur Bahnanbindung Geesthacht/Hamburg

05.12.2014 zur Sanierung des Sportplatzes Berliner Str.

05.12.2014 Ankauf eines Grundstücks, TOP 10.2

13.06.2014 Antrag zur Niederschrift der Ratsversammlung TOP "Sondersatzung Fußgängerzone"

09.05.2014 zum Entwurf einer Gestaltungssatzung

25.01.2014 Gemeinsamer Appell an den Insolvenzverwalter der Norddeutsche Teppichfabrik GmbH

13.09.2013 zum Ehrenamtspass

14.06.2013 Gemeinsamer Dringlichkeitsantrag der Fraktionen SPD, Grüne, FDP und LINKE (WoGee usw.)

26.05.2013 Kommunalwahl, Forderung zur Bahnanbindung

09.04.2013 Gemeinsamer gegen Rassismus und Rechtsextremismus

07.12.2012 zur Vermögenssteuer

11.05.2012 zur Bahnanbindung Geesthacht/Hamburg 

11.05.2012 Ergänzungsantrag gemeinsam mit der CDU zur Bahnanbindung Geesthacht/Hamburg

02.03.2012 zur Sanierung Elbstr./Kirchenstieg

24.06.2011 Resolution zur Stilllegung des Atomkraftwerkes Krümmel

24.06.2011 Dringlichkeitsvorlage zu den Kreismitteln für Schulsozialarbeit

24.06.2011 Dringlichkeitsvorlage aller Fraktionen zu den Kreismitteln für Schulsozialarbeit

24.06.2011 zur Versorgung städtischer Einrichtungen mit Ökostrom

24.06.2011 zum Solardachkataster

21.06.2011 Antrag für den Ausschuss zur Kürzung der Kreiszuschüsse für die Büchereien

11.03.2011 Anfrage wg. Fällung der Bäume zum Bau auf dem Grundstück Kramer

04.12.2009 zum Sportplatz Berliner Strasse

11.09.2009 Das Atomkraftwerk Krümmel bleibt endgültig aus

10.07.2009 Dringlichkeitsantrag "AKW Krümmel bleibt endgültig aus"

08.09.2008 Antrag für den Bauausschuss zu Photovoltaikanlagen auf städtischen Gebäuden

12.06.2009 zu Finkenweg Nord

09.11.2007 zum Düneberger Sportplatz

 

 


 

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09.04.2013 Gemeinsamer Aufruf gegen Rassismus und Rechtsextremismus

Gemeinsamer Aufruf von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP, Die Linkegegen Rassismus und Rechtsextremismus

Alle demokratischen Parteien in Geesthacht wenden sich entschieden gegen Rassismus und Rechtsextremismus in unserer Stadt.

Am 26. Mai 2013 stehen die Wahlen für den Kreistag und die Vertretungen in den Städten und Gemeinden an. Die demokratischen Parteien sehen eine Kandidatur der NPD oder einer anderen rechtextremen Gruppierung mit großer Sorge. Sie vertritt einen unverhohlenen biologistischen Rassismus sowie menschenverachtende Positionen und schreckt dabei auch nicht vor Gewalt zurück.

Wir wollen uns daher gemeinsam dafür einsetzen, dass weder die NPD, noch eine andere rechtsextreme oder rechtspopulistische Partei in die kommende Ratsversammlung oder in den Kreistag einzieht.

Mit Bedauern haben wir zur Kenntnis genommen, dass eine rechtsextreme Gruppierung mit der Bezeichnung „ Rechtsstaatliche Liga“ bei den Kommunalwahlen am 26.05.2013 in Geesthacht und im Kreis antreten will. Diese Gruppierung ist die NPD unter einem anderen Namen und wurde maßgeblich von NPD-Mitgliedern und Sympathisanten gegründet.

Wir möchten über diesen Strategiewechsel der NPD informieren und deutlich machen, welcher Kern in der neuen Verpackung der "Rechtsstaatlichen Liga" steckt.

Der Konsens der demokratischen Parteien in Geesthacht ermöglicht es, rechtsextreme Initiativen in den Gremien geschlossen abzulehnen und darüber hinaus diesen Kräften keine öffentliche Plattform zu bieten.

Die unterzeichnenden Parteien haben sich deshalb auf ein gemeinsames Vorgehen verständigt und erklären:

1. Wir fordern alle Bürgerinnen und Bürger in Geesthacht auf, wählen zu gehen. Eine hohe Wahlbeteiligung verkleinert die Chancen auf ein Mandat für rechtspopulistische und rechtsextreme Parteien und Gruppierungen.

2. Wir wenden uns dagegen, rechtsextremen und rechtspopulistischen Parteien und Gruppierungen ein Podium zu geben. Mit Vertreterinnen und Vertretern von diskriminierenden Positionen darf es keine Diskussion auf Augenhöhe geben.

3. Als demokratische Parteien treten wir gemeinsam aktiv gegen Rassismus undRechtsextremismus in der Gesellschaft ein. Zudem unterstützen wir zivilgesellschaftlicheInitiativen, die sich gegen rassistische Stimmungsmache engagieren.

4. Wir wenden uns gegen rassistische Zuschreibungen und das Austragen gesellschaftlicher Problemlagen auf dem Rücken von Minderheiten. Wir setzen uns für die Suche nach gemeinsamen Lösungsansätzen mit den Menschen vor Ort ein.

5. Im Wahlkampf werden wir gemeinsam Rassismus, Rechtspopulismus und Rechtsextremismus die Rote Karte zeigen und gegen die diskriminierenden Positionen rechtsextremer und rechtspopulistischer Parteien Stellung beziehen.

6. Wir wenden uns an die Schulen: Weder auf Veranstaltungen in Schulen noch aufden Schulhöfen darf für die menschenverachtende und rassistische Propaganda der NPDoder der „Rechtsstaatlichen Liga“ Platz sein – es gilt, dieser in jeder Form entschiedenentgegenzutreten.

7. Rechtsextremen und rechtspopulistischen Veranstaltungsoffensiven und Wahlkampfaktivitäten, mit denen sich die NPD oder die „Rechtsstaatlichen Liga“ als eine wählbare Alternative oder gar als demokratisch inszenieren, gilt es mit den Mitteln des demokratischen und friedlichen Protestes zu begegnen.

8. Unsere Solidarität gilt allen Betroffenen rechtsextremer Gewalt und rassistischerDiskriminierung.

Für die Fraktionen in der Geesthachter Ratsversammlung - 09.04.2013

Karsten Steffen (CDU)
Samuel Bauer (SPD)
Ali Demirhan (B`90/Die Grünen)
Rüdiger Tonn (FDP)
Egon Bargisen (Die Linke)

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Antrag für die RV am 07.12.2012

Die Ratsversammlung der Stadt Geesthacht wird gebeten den folgenden Antrag/Resolution für die Wiedereinführung der Vermögensteuer zu beschließen.

1. Die Ratsversammlung der Stadt Geesthacht spricht sich mit allem Nachdruck für die Einführung einer Vermögensteuer aus und tritt öffentlichkeitswirksam dem Bündnis „Vermögensteuer jetzt“ http://www.vermoegensteuerjetzt.de bei.

2. Die Verwaltung wird aufgefordert sich entsprechend gegenüber der Landes- und Bundesregierung für die Einführung einer Vermögensteuer einzusetzen und diese von der Resolution schriftlich in Kenntnis zu setzen.

Begründung: Durch die Steuersenkungspolitik der vergangenen Bundesregierungen hat sich gleichzeitig die Finanzsituation der Öffentlichen Haushalte dramatisch verschlechtert. Viele Kommunen sind bereits handlungsunfähig, da viele Lasten auf sie übertragen wurden. Die Ausgabenseite ist auf kommunaler Ebene bereits bis an die Schmerzgrenze reduziert. Vielmehr brauchen gerade die Bereiche Soziales, Bildung oder Infrastruktur eine noch stärkere und gezielte Ausweitung der Ausgaben, um präventiv agieren zu können und die Stadt zukunftssicher weiterzuentwickeln. Ein Gemeinwesen hat dafür Sorge zu tragen, dass durch die eigenen Mittel alle relevanten Aufgaben erledigt werden können. Die Einführung einer Vermögensteuer kann hier ein wichtiger Baustein zur Lösung dieser Probleme sein. Klientelpolitik in der Steuer- und Finanzpolitik muss ein Ende haben. Dazu gehört auch Steuerhinterziehung und Steuerbetrug wirksam zu bekämpfen. Die Wiedererhebung der Vermögensteuer soll mit ausreichenden Freibeträgen für das Betriebsvermögen von Handwerk und Mittelstand ausgestattet sein. Zu diesen Forderungen hat sich ein breites Bündnis gegründet: Von Heiner Geißler über Andrea Nahles, Katja Kipping bis Sven Giegold wird die Initiative „Vermögensteuer jetzt“ parteiübergreifend unterstützt. Die Stadt Geesthacht könnte durch den Beitritt ein wichtiges, öffentlichkeitswirksames Signal senden und dadurch den Zusammenhang zwischen der angespannten Lage der Kommunalfinanzen einerseits und der fehlenden Besteuerung großer Vermögen andererseits verdeutlichen. Viele Städte (u.a. Marburg, Göttingen, Duisburg und Flensburg) haben durch ihren Beitritt zum Aktionsbündnis bereits ein kommunalpolitisches Zeichen gesetzt. Geesthacht sollte diesem Beispiel folgen.

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Antrag für die Ratsversammlung vom 11.05.2012

Die Ratsversammlung möge beschließen:

Die Ratsversammlung der Stadt Geesthacht fordert/ bittet die zuständigen Gremien auf, sich dafür einzusetzen alle Möglichkeiten einer Personenbeförderung auf der Schiene zwischen Geesthacht und Hamburg erneut zu untersuchen.

Begründung: Die Landesweite Verkehrsgesellschaft (LVS) beginnt zurzeit mit den Planungen für den nächsten Landesnahverkehrsplan (LNVP). Geesthacht (ca. 30000 Einwohner) ist die einzige Stadt im Umfeld Hamburgs ohne Schienenpersonennahverkehr (SPNV). Auf allen Schienenstrecken zwischen Hamburg und Schleswig-Holstein wird u.a. ab 2014 der SPNV deutlich verstärkt ( außerdem in der Planung: S4 - Ahrensburg – Bad Oldesloe, S21 – Kaltenkirchen ). Für Geesthacht zeigt sich bisher keine Verbesserung der ÖPNV – Anbindung. Zurzeit zahlt die Stadt Geesthacht hohe Eigenmittel für einen einigermaßen attraktiven Busverkehr nach Hamburg-Bergedorf. Gerade für die Zukunft des Personenverkehrs bietet sich das Schienenverkehrssystem mit der leichten Möglichkeit der E – Mobilität an. Geesthacht hat eine schnellere, zügigere Anbindung an Hamburg verdient.

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Gemeinsamer Ergänzungsantrag der Fraktionen Bündnis90`/Die Grünen und der CDU vom 11.05.2012

Gemeinsamer Ergänzungsantrag der Fraktionen Bündnis90`/Die Grünen und der CDU an die Ratsversammlung vom 11.05.2012

Die Ratsversammlung möge beschließen: Die Ratsversammlung der Stadt Geesthacht fordert auf/ bittet die zuständigen Gremien (einschließlich der LVS-Schleswig-Holstein), sich dafür einzusetzen alle Möglichkeiten einer Personenbeförderung auf der Schiene zwischen Geesthacht und Hamburg erneut zu untersuchen. Dabei sind insbesondere die Möglichkeiten der Einführung einer Stadtbahn zu prüfen.

Begründung: Die Landesweite Verkehrsgesellschaft (LVS) beginnt zurzeit mit den Planungen für den nächsten Landesnahverkehrsplan (LNVP). Geesthacht (ca. 30000 Einwohner) ist die einzige Stadt im Umfeld Hamburgs ohne Schienenpersonennahverkehr (SPNV). Auf allen Schienenstrecken zwischen Hamburg und Schleswig-Holstein wird u.a. ab 2014 der SPNV deutlich verstärkt. ( außerdem in der Planung: S4 - Ahrensburg – Bad Oldesloe, S21 – Kaltenkirchen ).

Für Geesthacht zeigt sich bisher keine Verbesserung der ÖPNV – Anbindung. Zurzeit zahlt die Stadt Geesthacht hohe Eigenmittel für einen einigermaßen attraktiven Busverkehr nach Hamburg-Bergedorf.

Gerade für die Zukunft des Personenverkehrs bietet sich das Schienenverkehrssystem mit der leichten Möglichkeit der E – Mobilität an. Geesthacht hat eine schnellere, zügigere Anbindung an Hamburg verdient. Weitere Begründung erfolgt mündlich.

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Antrag für die Ratsversammlung am 02.03.2012

Die RV möge beschließen:

Die Planungen für das Projekt - Sanierung Elbstr. / Kirchenstieg / Sanierung Kirchengrundstück - werden auf ein Maß reduziert, das die ursprünglichen Kosten in Höhe ca.410TEUR + Inflationsausgleich (Maßnahmeplan 2003), einhält.

Begründung:

  • Nach Mitteilung der Verwaltung sollen die Kosten für die Maßnahme Elbstr. und die Sanierung des Kirchengrundstückes mittlerweile auf 1,1Mio steigen. Ursprünglich waren in 2003, 410TEUR geplant. Diese Kosten wurden von Jahr zu Jahr höher. 2011 wurde noch mit 764TEUR gerechnet. Seit der letzten Bausschusssitzung wurden 1,1Mio EURO als Gesamtkosten genannt, die auch in der Höhe noch nicht abschließend sind. Je nach Ausschreibungsergebnis könnten die Kosten auch noch viel höher werden.
  • Die Entscheidungen im Bauausschuss oder in der RV wurden in Unkenntnis der tatsächlichen Kosten und Fördermöglichkeiten getroffen. Bis zum 02.02.2012 waren die politischen Entscheidungen auf der Basis gefallen, dass die Treppe auf dem Grundstück der St. Salvatoris-Kirche durch das Land gefördert würde und die Baukosten auf dem Grundstück der Kirche mit 60TEUR kalkuliert. Diese Kalkulation ist hinfällig, da jetzt die doppelte Summe, also 120TEUR kalkuliert wird. Auch diese Kostenrechnung könnte in der Höhe noch variieren und der Stadt erheblich teuer werden.

Aufgrund der weiteren Kostenrisiken, die auf die Stadtkasse zu kommen, bitten wir die RV den Antrag zu unterstützen.

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24.06.2011 Resolution zur Stilllegung des Atomkraftwerkes Krümmel

Die Ratsversammlung möge folgende Resolution beschließen:

Die Ratsversammlung der Stadt Geesthacht begrüßt die Stilllegung des Atomkraftwerkes Krümmel. Sie sieht darin einen bedeutsamen Schritt zu einer gefahrenlosen Energieversorgung der Gegenwart und einer verantwortungsvollen Politik gegenüber den nachfolgenden Generationen.

Gleichzeitig stellt die Stilllegung des AKWs eine große Herausforderung für die Stadt Geesthacht dar: Es gilt, den Energiestandort zu sichern, auch um nachhaltige Arbeitsplätze zu schaffen und kommunale Steuereinnahmen zu generieren. Deshalb wird die Stadt im Rahmen ihrer Möglichkeiten eine zukunftsweisende und umweltfreundliche Energieversorgung vorantreiben; d. h. vor allem regenerative Energien fördern, dezentrale Versorgungssysteme weiterentwickeln und den Energieverbrauch im kommunalen Bereich senken.

Die Ratsversammlung drückt abschließend ihre Besorgnis aus, dass das Zwischenlager am AKW Krümmel zu einem Dauerzustand wird. Wir müssen alle gemeinsam dafür sorgen, dass der Atommüll in naher Zukunft, sobald die Endlagerfrage gelöst ist, aus Geesthacht abtransportiert wird, damit Geesthacht nicht langfristig zu einem Endlager wird. Deshalb ist auf der Bundes- und Landesebene die Suche nach einem Endlager zu forcieren und dieses so zu gestalten, dass der Atommüll „rückholbar“ ist, um die Gefahren für zukünftige Generationen zu minimieren.

Die Ratsversammlung bittet die Verwaltung um das Versenden der Resolution an die Bundes- und Landesregierung mit dem Wunsch nach einer Stellungnahme.

Begründung ergibt sich aus dem Antragstext; weitere Erläuterungen erfolgen mündlich.

Für die Fraktion

Ali Demirhan

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Dringlichkeitsvorlage für die Ratsversammlung am 24.6.2011

Die Ratsversammlung möge beschließen:

Die Ratsversammlung der Stadt Geesthacht fordert den Kreis auf, die erstmals vom Land für das kommende Schuljahr zur Verfügung gestellten Mittel für die Schulsozialarbeit u. a. an die Stadt Geesthacht weiterzuleiten. Die Stadt Geesthacht meldet hiermit ihre Ansprüche als größte Stadt des Kreises mit den meisten Grundschülern an.

Die Haushaltsmittel stehen ab dem 1.8.2011 und befristet bis zum 31.12.2012 für Erstattungen und für Zuwendungen an öffentliche Träger zur Verfügung.

Begründung: Das Bildungsministerium hat die Grundlinien der künftigen Förderung von Schulsozialarbeit nach §6 Abs.6 SchulG entwickelt. Es ist vorgesehen, die Schulen und ihre Schulträger mit den zur Verfügung stehenden Landesmitteln bei der Bewältigung von Erziehungskonflikten nachhaltig zu unterstützen und das frühe Scheitern von Bildungsverläufen zu vermeiden.

Im Interesse eines effektiven Einsatzes knapper Ressourcen und eines hohen Bedarfes gerade in diesem Bereich sollen die für die Schulsozialarbeit verfügbaren Landesmittel vorrangig in Grundschulen eingesetzt werden. Über die Vergabe der Mittel soll dezentral auf Ebene des Kreises und der kreisfreien Städte entschieden werden. Nach Auskunft des Kreises will man dort aber nun mit den Landeszuschüssen eine weitere Stelle für die Schulkreissozialarbeiter und eine Stelle für die Verwaltung bzw. Koordinierung der Schulsozialarbeiter einrichten.

Dieses entspricht nicht den Grundlinien der künftigen Förderung, die wie bereits erwähnt, den effektiven Einsatz vorrangig in den Grundschulen sieht. Das Schulgesetzt definiert als Zweckbindung für eine Landesförderung von Schulsozialarbeit die Unterstützung des Erziehungsauftrages der Schule, soweit es sich um Angebote der Schulträger handelt, die der Betreuung, Beratung und Unterstützung von Schülerinnen und Schülern dienen.

Die dezentrale Steuerung der Mittelvergabe soll sicherstellen, dass diese Zielsetzung mit den verfügbaren Haushaltsmitteln erreicht und die Kompetenz der Schulen im Umgang mit Erziehungskonflikten gestärkt werden können.

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Dringlichkeitsvorlage aller Fraktionen für die Ratsversammlung am 24.6.2011

Die Ratsversammlung möge beschließen:

Die Ratsversammlung der Stadt Geesthacht fordert den Kreis auf, die erstmals vom Land für das kommende Schuljahr zur Verfügung gestellten Mittel für die Schulsozialarbeit u. a. an die Stadt Geesthacht weiterzuleiten. Die Stadt Geesthacht meldet hiermit ihre Ansprüche als größte Stadt des Kreises mit den meisten Grundschülern an.

Die Haushaltsmittel stehen ab dem 1.8.2011 und befristet bis zum 31.12.2012 für Erstattungen und für Zuwendungen an öffentliche Träger zur Verfügung.

Begründung: Das Bildungsministerium hat die Grundlinien der künftigen Förderung von Schulsozialarbeit nach §6 Abs.6 SchulG entwickelt. Es ist vorgesehen, die Schulen und ihre Schulträger mit den zur Verfügung stehenden Landesmitteln bei der Bewältigung von Erziehungskonflikten nachhaltig zu unterstützen und das frühe Scheitern von Bildungsverläufen zu vermeiden.

Im Interesse eines effektiven Einsatzes knapper Ressourcen und eines hohen Bedarfes gerade in diesem Bereich sollen die für die Schulsozialarbeit verfügbaren Landesmittel vorrangig in Grundschulen eingesetzt werden. Über die Vergabe der Mittel soll dezentral auf Ebene des Kreises und der kreisfreien Städte entschieden werden. Nach Auskunft des Kreises will man dort aber nun mit den Landeszuschüssen eine weitere Stelle für die Schulkreissozialarbeiter und eine Stelle für die Verwaltung bzw. Koordinierung der Schulsozialarbeiter einrichten.

Dieses entspricht nicht den Grundlinien der künftigen Förderung, die wie bereits erwähnt, den effektiven Einsatz vorrangig in den Grundschulen sieht. Das Schulgesetzt definiert als Zweckbindung für eine Landesförderung von Schulsozialarbeit die Unterstützung des Erziehungsauftrages der Schule, soweit es sich um Angebote der Schulträger handelt, die der Betreuung, Beratung und Unterstützung von Schülerinnen und Schülern dienen.

Die dezentrale Steuerung der Mittelvergabe soll sicherstellen, dass diese Zielsetzung mit den verfügbaren Haushaltsmitteln erreicht und die Kompetenz der Schulen im Umgang mit Erziehungskonflikten gestärkt werden können.

Die Fraktionen Bündnis90/ Die Grünen, CDU, DIE LINKE, FDP, S P D

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Antrag für die Ratsversammlung am 24.06.2011

Die RV möge beschließen:

Die Stromversorgung aller städtischen Einrichtungen (Bsp. Rathaus, Schulen, Kindergärten usw.), soll zum nächstmöglichen Zeitpunkt auf den Ökostromtarif der Stadtwerke Geesthacht GmbH RioStromNatur umgestellt werden. Darüber hinaus appelliert die RV an alle Firmen, Einrichtungen sowie Bürgerinnen und Bürger ebenfalls auf Ökostrom umzusteigen.

Begründung:

Mit dem Wechsel zu Ökostrom würde die Stadt Geesthacht ihrer Vorbildfunktion gerecht und ein Zeichen für den Einsatz regenerativer Energien setzen. Der Stromtarif „RioStromNatur“ der Stadtwerke besteht aus 100% TÜV-zertifizierten Wasserkraftwerke. Sein generierter Mehrwert wird in regenerative Energieprojekte investiert.

Neben der technischen Umsetzbarkeit des Atomausstieges spielt auch die Nachfragesituation nach Ökostrom eine wichtige Rolle, um alternative Stromerzeugung betriebswirtschaftlich rentabel zu gestalten. Hierbei kommt nicht nur den einzelnen Verbrauchern eine große Bedeutung zu. Auch öffentliche Einrichtungen und kommunale Betriebe können dieses Anliegen unterstützen. Mit einer Umstellung auf Ökostrom für städtische Einrichtungen würde die RV ein richtiges und wichtiges Zeichen für die Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt setzen, um die Nachfrage nach Ökostrom zu erhöhen.

Wenn im Zuge der Reaktorkatastrophe von Fukushima inzwischen nahezu alle Parteien den schnellstmöglichen Ausstieg aus der Atomenergie wünschen, dann sind dazu auch konkrete Schritte vor Ort nötig. Gerade die Kommunen haben dabei eine Vorbildfunktion.

Der Ausstieg aus der Atomenergie ist am schnellsten dadurch zu erreichen, dass sich möglichst viele von Stromkunden von dieser Energie abwenden.

Die Mehrkosten für die Stadt Geesthacht von ca. 17TEUR/ p.a. sollte uns der Umstieg aus der Atomenergie Wert sein. Nicht zu vergessen ist dabei, dass die Stadtwerke Geesthacht GmbH zu 75% in Eigentum der Stadt Geesthacht sind und damit die Mehrkosten auch nur relativ sind.

Wir wollen 100 Prozent Ökostrom, wir wollen ein Zeichen setzen.

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Antrag für die Ratsversammlung am 24.06.2011

Die RV möge beschließen:

Die Stadt Geesthacht erstellt ein Solardachkataster.

Begründung:

Im Zeichen der Energiewende in der Bundesrepublik muss der Anteil der erneuerbaren Stromerzeugung erhöht werden. Um die Deckung des Energiebedarfs der Bundesrepublik auch ohne Kernkraftwerke zu gewährleisten müssen alle Anstrengungen unternommen werden.

Bis zum Jahr 2020 soll deutschlandweit rund 40% des gesamten Energieverbrauchs aus erneuerbaren Energien stammen.

Neben großen Anlagen wie Windkrafträdern sind auch kleiner dimensionierte Beiträge zum Ausbau der erneuerbaren Energien möglich – und neben dem Klimaschutz sprechen auch weiter steigende Energiepreise für ein Nachdenken über die eigenen Möglichkeiten.

Auch wenn es auf den ersten Blick einem nicht so vorkommen mag: Auch Geesthacht verfügt über ein hohes Solarpotenzial. Dieses kann durch photovoltaische Nutzung in elektrische Energie oder durch solarthermische Nutzung in Wärmeenergie umgewandelt werden.

Ein Rechenspiel: 75 Prozent des privaten Strombedarfs ließe sich mit Energie von 19 Prozent der Dachflächen decken. Zum Vergleich: Bisher kommen 1,5 Prozent des bundesdeutschen Strombedarfs aus der Sonne.

Die Grundlagendaten für das Solardachkataster werden aus Befliegungen erfasst. Mit einem speziellen Laserscan-Verfahren werden die Gebäudedächer erfasst und dreidimensional abgebildet. Bei der Beurteilung der Dächer über ihre Eignung zur Gewinnung von solarer Energie spielen Himmelsausrichtung, Neigung, Größe, Verschattungen und die Form des Daches eine entscheidende Rolle.

Das Solardachkataster liefert eine komfortable Erstinformation für interessierte Bürger, Unternehmer, Investoren und das regionale Handwerk.

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21.06.2011 Resolution gegen Kürzung der Kreiszuschüsse für die Büchereien

Resolution gegen Kürzung der Kreiszuschüsse für die Büchereien im Kreis Herzogtum Lauenburg

Keine Kündigung des Büchereivertrages

Der Ausschuss für Schule, Sport, Klutur und Kontaktpflege möge folgende Resolution beschließen:

Resolutionan den Kreistag des Kreises Hzgt. Lauenburg- Kreispräsident Meinhard Füllner (CDU)

KEINE KÜNDIGUNG DES BÜCHEREIVERTRAGES

Mit großem Unverständnis und Verwunderung hat der Ausschuss für Schule Sport und Kulturpflege der Stadt Geesthacht die im Auftrag des Landrates Gerd Krämer vom auch für die Büchereien zuständigen Fachdienst 210 erstellte Beschlussvorlage 2011/326(210) zur Kenntnis nehmen müssen.

Die geplante Kündigung des Vertrages zwischen der Stadt Geesthacht und dem Kreis und dem Verein Büchereiwesen in Holstein e.V. vom 15.03.1984 sowie 11 weiterer derartiger dreiseitiger Verträge mit anderen Mitgliedern der kommunalen Familie im Kreis Hzgt. Lauenburg muss mit Entschiedenheit zurück gewiesen werden.

Bibliotheken sind zentrale Bildungs- und Kulturinstitutionen in unserer Gesellschaft. Sie dienen der allgemeinen, kulturellen, wissenschaftlichen und schulischen Bildung, der Bewahrung kulturellen Erbes, der Unterhaltung sowie der Verwirklichung des Rechts auf Zugang zu Informationen und Wissen. Diese um die berufliche Bildung zu ergänzende Formulierung der SSW-Landtagsabgeordneten Anke Sporendonk aus dem letzten Jahr bringt die auch für die Bücherei der Stadt Geesthacht bestehende Bedeutung auf den Punkt.

Auch die Stadt Geesthacht steckt wie der Kreis in einer schwierigen finanziellen Situation. Dennoch hat die Stadt Geesthacht niemals die Absicht gehabt ihre eingegangen vertragliche Verpflichtung, 50 % der gemeinsamen Kosten zu tragen, aufzukündigen. Mit der Vertragskündigung würde der Kreis leichtfertig ein Musterbeispiel eines funktionierenden Systems der gemeinsamen solidarischen Lastenteilung zwischen den beteiligten Gemeinden, den Kreisen und dem Land der Gefahr der Zerstörung preisgeben. Gerade in Zeiten finanzieller Schwierigkeiten bedarf verstärkter gedanklicher Anstrengungen, um Lösungen zu finden. Was, wenn nicht Bildung in allen seinen Formen kann der Gesellschaft die Ressourcen in Form von neuem Wissen hierfür liefern?

Der Ausschuss für Schule, Sport, Kultur und Kontaktpflege der Stadt Geesthacht fordert deshalb die Abgeordneten des Kreistages auf, den oben genannten dreiseitigen Vertrag sowie die mit den anderen Gemeinden im Kreis Hzgt. Lauenburg geschlossenen dreiseitigen Verträge auf keinen Fall zu kündigen.

Der Ausschuss für Schule, Sport, Kultur und Kontaktpflege der Stadt Geesthacht bittet die Verwaltung um das Versenden der Resolution an

  • den Kreistag des Kreises Hzgt. Lauenburg
  • den Kreispräsidenten Meinhard Füllner

mit dem Wunsch nach einer Stellungnahme.

Begründung ergibt sich aus dem Antragstext; weitere Erläuterungen erfolgen mündlich.

Für die Fraktion

Edith Müller-Eltschig

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Anfrage in der RV am 11.03.2011

Auf meine Anfrage in der RV am 11.06.2010 haben Sie geantwortet, dass auf dem Grundstück, Lauenburger Str. 73, 2 Bäume die nach B-Plan I/21 geschützt waren, rechtswidrig gefällt wurden.

Sie schreiben (Zitat): “ Die Baumfällung steht jedoch nicht im Zusammenhang mit den derzeitig stattfindenden Baumaßnahmen auf dem vorgenannten Grundstück, und die Fällung wäre hierfür auch nicht zwingend erforderlich gewesen.“

Auf meine Anfrage in der RV am 03.12. 2010 antworten Sie, dass die nach B-Plan geschützten Bäume nicht mit der Baumaßnahme in Verbindung stehen würden. Sie antworten, dass im Ausschuss am 11.05.2010 Ihnen nicht bekannt gewesen war, dass die geschützten Bäume bereits gefällt waren. Sie antworten auf meine Anfrage v.11.06.2010, dass die Fällung der geschützten Bäume für das BV nicht notwendig war und deshalb keinen Bußgeldrelevanten Tatbestand nach sich zog.

Am 11.05.2010 haben Sie im PUA zu Top12, Überschrift: „Neubau eines Laborgebäudes. Lauenburger Str. 69, - Abweichungen vom Bebauungsplan I/21 durch die Errichtung einer Tiefgarage mit 69 Stellplätzen“ folgende Aussage gemacht: „Die Fällung von 2 Bäumen ist leider für die Umsetzung notwendig.“ In der Erläuterung wird unter Punkt 2 „ Die erforderliche Fällung von 2 nach Bebauungsplan geschützter Bäume“ zur Kenntnis gegeben.

Sie antworten auf meine Anfrage v. 03.12.2010 erneut, dass die beiden gefällten Bäume nicht mit den Baumaßnahmen stehen würden und deshalb kein Bußgeldrelevanter Tatbestand nach sich ziehen würden?

Frage 1: Für wie senil halten sie die RV, dass sie im Ausschuss ankündigen, dass 2 geschützte Bäume gefällt werden müssen und danach in der Beantwortung der Anfrage mitteilen, dass die Bäume nach Angaben des Bauherrn und dem Angaben des vom Bauherrn beauftragten Firma, bereits vorher gefällt wurden und damit nicht mehr mit der Baumaßnahme zusammen hängen würden und somit nicht Bußgeld relevant seien? Die Fällung der beiden nach B-Plan geschützten Bäume war von vornherein notwendig. Das haben Sie so mitgeteilt. Es kann doch nicht sein, dass wenn der Bauherr, wohl wissend, dass die Bäume gefällt werden müssen, diese vorher fällen lässt und damit straffrei bleibt. Wem wollen Sie dieses Märchen glaubhaft machen?

Frage 2: Wessen Interessen vertreten Sie?

Frage 3: Weiß der Bürgermeister noch welchen Unsinn er da unterschreibt?

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Antrag für die RV am 04.12.2009

Die RV möge beschließen:

Der Sportplatz Berliner Str. wird 2010 wie geplant als Kunstrasenplatz saniert.

Die dafür erforderlichen Mittel werden im Haushalt 2010 zur Verfügung gestellt.

Die Begründung:

Die vielen Spielausfälle in den letzten Jahren haben gezeigt, dass der Platz dringend saniert werden muss. Für die Sanierung des Sportplatzes Berliner Str. gibt es ein fertiges Konzept, was ohne weiteres in 2010 umgesetzt werden kann.

Wenn wir den Sportplatz in 2010 nicht sanieren, ist eine vernünftige Austragung von Spielen, insbesondere im Jugendbereich gefährdet. Dieses kann nicht im Sinne der Stadt sein.

Es gibt keine plausiblen Gründe den Sportplatz, wie bereits durch das Planungsbüro Pätzold und Snowadsky geplant, nicht zu sanieren.

Wir können die Sportler des FSV Geesthacht nicht noch weitere Jahre hinhalten. Die Sanierung ist dringend notwendig. Der Platz ist oft nicht bespielbar, es fallen zu viele Spiele aus. Das ist dem Verein und den Kindern und Jugendlichen nicht mehr zumutbar.

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11.09.2009 Das Atomkraftwerk Krümmel bleibt endgültig aus

Das Atomkraftwerk Krümmel bleibt endgültig aus.

Keine weitere Chance für Vattenfall.

Auch zwei neue Transformatoren machen aus der alten keine Neuanlage.

Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem „Kalkar-Urteil“ 1978 strenge Vorgaben für Atomanlagen angesetzt.

Danach dürfen diese nur betrieben werden, wenn sie:

  • Stets dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik entsprechen
  • Gegen alle Unfälle gesichert sind.

Die Vorfälle der jüngsten Vergangenheit haben gezeigt, dass das AKW Krümmel trotz aller Beteuerungen und nach zwei Jahre währenden Sanierungsmaßnahmen diese Vorgaben nicht erfüllt. Zudem ist der Reaktor nicht hinreichend gegen den Absturz eines größeren Flugzeugs geschützt.

Tatsache ist, dass er derzeit als „Neubau“ keine Genehmigung bekäme.

Das Misstrauen und die Angst großer Teile der Bevölkerung sind begründete, ja gesunde Reaktionen auf die Pannen und Auswirkungen des AKW auf ihr Lebensumfeld.

Der Betreiber Vattenfall hat immer wieder eine Chance erhalten. Letztendlich hat jedoch die Zuspitzung der jüngsten Ereignisse gezeigt, dass er nicht mit der erforderlichen Sorgfalt und Zuverlässigkeit arbeitet, dass er es an der offenen Kommunikation fehlen lässt und Absprachen mit den Aufsichtsbehörden nicht einhält.

Infolgedessen ist davon auszugehen, dass sich Störszenarien wie die der letzten Tage wiederholen.

Diese Erfahrungswerte stärken nicht das Vertrauen und die Zuversicht in die Möglichkeit eines sicheren Weiterbetriebes des AKW Krümmel.

Die sachkundigen Einwände und Warnungen kritischer Bürger und Parteien wurden als Panikmache abgetan, obwohl sie sich im Realgeschehen als zutreffend erwiesen.

Bei einem größeren Unfall, der wegen Materialermüdung aufgrund des zunehmenden Alters des Atommeilers immer wahrscheinlicher wird, wären laut einer Studie des Ökoinstitutes für die Hamburger Umweltbehörde über 100 000 Menschen im Umfeld betroffen.

In Anbetracht der Tatsache, dass Evakuierungen aber noch nie geprobt wurden, wäre der Ablauf unvorhersehbar, eine Flucht unplanbar.

Fazit: Nur ein endgültiges Aus für Krümmel verringert tatsächlich die fragwürdige Chance, dieses Szenario in der Realität zu überprüfen. Ein Aus für Krümmel ist ebenso dringend angeraten im Hinblick auf die ungelöste Endlagerfrage. Die sich zurzeit abzeichnenden Missstände im „Forschungsendlager“ Asse untermauern die Sackgasse, in die unsere atomare Industriegesellschaft geraten ist. Je länger Krümmel am Netzt ist, desto mehr füllt sich das 27 Meter entfernte Zwischenlager mit radioaktivem Müll aus Brennelementen.

Nach der jetzigen Sachlage droht dieses zum Endlager zu werden.

Alle Zeichen der Zeit deuten auf die Notwendigkeit eines endgültigen Aus für Krümmel hin.

Die Ratsversammlung der Stadt Geesthacht möge beschließen:

  • Die Ratsversammlung der Stadt Geesthacht lehnt aus Sorge um die Sicherheit der Bevölkerung eine Wiederinbetriebnahme des AKW Krümmel ab.
  • Die Ratsversammlung fordert den Betreiber auf, den Reaktor nicht wieder anzufahren.
  • Die Ratsversammlung fordert die Aufsichtsbehörden des Landes Schleswig-Holstein und des Bundes auf, die Stilllegung des AKW Krümmel zu betreiben.

Für die Fraktion

Ali Demirhan

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Dringlichkeitsantrag für die Ratsversammlung am 10.07.2009

Das Atomkraftwerk Krümmel bleibt endgültig aus. 

Keine weitere Chance für Vattenfall.

Auch zwei neue Transformatoren machen aus der alten keine Neuanlage.

Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem „Kalkar-Urteil" 1978 strenge Vorgaben für Atomanlagen angesetzt.

Danach dürfen diese nur betrieben werden, wenn sie:

  1. Stets dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik entsprechen
  2. Gegen alle Unfälle gesichert sind.

Die Vorfälle der jüngsten Vergangenheit haben gezeigt, dass das AKW Krümmel trotz aller Beteuerungen und nach zwei Jahre währenden Sanierungsmaßnahmen diese Vorgaben nicht erfüllt. Zudem ist der Reaktor nicht hinreichend gegen den Absturz eines größeren Flugzeugs geschützt.

Tatsache ist, dass er derzeit als „Neubau" keine Genehmigung bekäme.

Das Misstrauen und die Angst großer Teile der Bevölkerung sind begründete, ja gesunde Reaktionen auf die Pannen und Auswirkungen des AKW auf ihr Lebensumfeld.

Der Betreiber Vattenfall hat immer wieder eine Chance erhalten. Letztendlich hat jedoch die Zuspitzung der jüngsten Ereignisse gezeigt, dass er nicht mit der erforderlichen Sorgfalt und Zuverlässigkeit arbeitet, dass er es an der offenen Kommunikation fehlen lässt und  Absprachen mit den Aufsichtsbehörden nicht einhält.

Infolgedessen ist davon auszugehen, dass sich Störszenarien wie die der letzten Tage wiederholen.

Diese Erfahrungswerte stärken nicht das Vertrauen und die Zuversicht in die Möglichkeit eines sicheren Weiterbetriebes des AKW Krümmel.

Die sachkundigen Einwände und Warnungen kritischer Bürger und Parteien wurden als Panikmache abgetan, obwohl sie sich im Realgeschehen als zutreffend erwiesen.

Bei einem größeren Unfall, der wegen Materialermüdung aufgrund des zunehmenden Alters des Atommeilers immer wahrscheinlicher wird, wären laut einer Studie des Ökoinstitutes für die Hamburger Umweltbehörde über 100 000 Menschen im Umfeld betroffen.

In Anbetracht der Tatsache, dass Evakuierungen aber noch nie geprobt wurden, wäre der Ablauf unvorhersehbar, eine Flucht unplanbar.

Fazit: Nur ein endgültiges Aus für Krümmel verringert tatsächlich die fragwürdige Chance, dieses Szenario in der Realität zu überprüfen. Ein Aus für Krümmel ist ebenso dringend angeraten im Hinblick auf die ungelöste Endlagerfrage.

Die sich zurzeit abzeichnenden Missstände im „Forschungsendlager" Asse untermauern die Sackgasse, in die unsere atomare Industriegesellschaft geraten ist.

Je länger Krümmel am Netzt ist, desto mehr füllt sich das 27 Meter entfernte Zwischenlager mit radioaktivem Müll aus Brennelementen.

Nach der jetzigen Sachlage droht dieses zum Endlager zu werden.

Alle Zeichen der Zeit deuten auf die Notwendigkeit eines endgültigen Aus für Krümmel hin.

Die Ratsversammlung der Stadt Geesthacht möge beschließen:

  1. Die Ratsversammlung der Stadt Geesthacht lehnt aus Sorge um die Sicherheit der Bevölkerung eine Wiederinbetriebnahme des AKW Krümmel ab.
  1. Die Ratsversammlung fordert den Betreiber auf, den Reaktor nicht wieder anzufahren.
  1. Die Ratsversammlung fordert die Aufsichtsbehörden des Landes Schleswig-Holstein und des Bundes auf, die Stilllegung des AKW Krümmel zu betreiben.

 

Für die Fraktion

Ali Demirhan

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Antrag für die Ratsversammlung am 12.06.2009

Die RV möge beschließen:

Der Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans V-15 Finkenweg Nord wird aufgehoben. Die Verwaltung leitet die entsprechenden Verfahrensschritte ein.

Begründung: Trotz unserer Mahnungen sind diese Ackerflächen von der früheren CDU/FDP-Mehrheit überteuert gekauft worden.

Die Bebauung der Fläche Finkenweg Nord ist nicht notwendig. Es gibt ausreichend Bauflächen für EFH- oder RH- Bebauung in Geesthacht. Die demografische Entwicklung erfordert zukunftsfähige Konzepte, deshalb muss der Innenstadtverdichtung Vorrang gewährt werden.

Die Flächenversiegelung muss ein Ende haben. Ökonomisch und ökologisch macht es keinen Sinn dort zukünftig zu bauen.

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Antrag für den Bauausschuss am 08.09.2008

Der Bauausschuss möge beschließen und legt der Ratsversammlung zur Beschlussfassung vor:

  • Die Photovoltaikanlage für das in Bau befindliche Gebäude der Städtischen Betriebe wird auf die baulich größtmögliche Variante erweitert. (Zurzeit wird eine PV- Anlage mit einer Leistung von ca. 45 kWp auf dem südlichen Hallendach errichtet. Grundlage der Planung war ein modular erweiterbare Anlage mit Erweiterungsmöglichkeiten unter Nutzung zusätzlicher Dachflächen. Somit besteht die Möglichkeit, die Anlage auf ca. 160 kWp zu erweitern. Hierbei werden die "restlichen 2 Hallendächer" sowie das Dach des Verwaltungsgebäudes als Aufstellfläche verwendet, die Aufstellfläche vergrößert sich von ca. 360 qm aktuell auf ca. 1.300 qm Endausbau)
  • Die Gesamtkosten werden lt. Planungsbüro IPRO- Dresden ca. EURO 750.000,- betragen.
  • Die notwendigen Mittel in Höhe von EURO 750.000,- werden überplanmäßig bei der HHst. 77200.94300 bereitgestellt.

Begründung:

Erneuerbare Energien sind wesentlicher Bestandteil zukünftiger Energieversorgungskonzepte. Allein die Sonne schickt uns jeden Tag 15000 -mehr Energie, wie zurzeit alle Menschen verbrauchen.

Der ökologische und wirtschaftliche Nutzen der Photovoltaikanlagen sind unstrittig.

Ökologischer Nutzen:

Der ökologische Nutzen von Photovoltaikanlagen wird durch viele Studien belegt (u. a. Fthenakis 2008, s. deutsche Zusammenfassung erschienen beim Handelsblatt <link typo3 der ökologische nutzen von>

www.handelsblatt.com/technologie/energie_technik/solarstrom-fast-90-prozent-umweltfreundlicher-als-normalstrom

;1395440).Die Zeitspanne, die PV-Anlagen benötigen, um die Energie zu erzeugen, die für ihren gesamten Lebenszyklus benötigt wurde (Rohstoffgewinnung und Produktion) ist für jeden Standort unterschiedlich, da von der Sonneneinstrahlung abhängig. Für Standorte mit relativ niedriger Sonneneinstrahlung (1000 kWh/m²/Jahr) wie Holland oder Norddeutschland wird von einer Zeitspanne von 3 bis 6 Jahren ausgegangen.

Die CO2-Bilanz von Solarzellen ist positiv. Sie erzeugen Energie ohne Emission von CO2. Die bei der Produktion von Solarzellen anfallenden CO2-Emissionen ergeben sich aus dem in Deutschland vorherrschenden Energiemix, also aus dem Verbrennen fossiler Energierohstoffe.

Schwermetallbelastungen durch die Produktion von Solarzellen sind ebenfalls hauptsächlich durch das Zurückgreifen auf fossile Energieträger (im Energiemix) bei der Produktion der Solarzellen bedingt, da fossile Energierohstoffe (vor allem Kohle und Gas) Schwermetalle enthalten. Solarenergie erzeugt somit sehr viel niedrigere Schwermetallbelastungen als fossile Energieformen.

Mit dieser Maßnahme wollen wir einen Beitrag für CO2 Einsparung leisten und unsere Stadt Geesthacht zukünftig unabhängiger von Fossilen Energieträgern machen.

Wirtschaftlichkeit:

Die geplante Photovoltaikanlage hat sich nach ca. 10 Jahren amortisiert. Auf Grund der hohen Einspeisevergütung nach dem EEG in den ersten 20 Jahren und einer Lebensdauer von Photovoltaikmodulen von über 30 Jahren ist die geplante Photovoltaikanlage für die Stadt Geesthacht eine attraktive Kapitalanlage, die auch von alternativen „nicht spekulativen“ Kapitalanlagen kaum zu schlagen ist . Um für die Stadt eine möglichst hohe Rendite zu erwirtschaften, sollte die Beantragung noch in diesem Jahr erfolgen.

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Antrag für die RV am 09.11.2007

Die RV möge beschließen:

Der Düneberger Sportplatz wird 2008 wie geplant als Kunstrasenplatz saniert.

Die dafür erforderlichen Mittel werden im Haushalt 2008 zur Verfügung gestellt.

Die Begründung:

Mit 17 Jugend-, 4 Herren- sowie 1 Damenteam ist der Düneberger SV der größte Fußballverein in Geesthacht. Deshalb ist der Düneberger Sportplatz der am intensivsten beanspruchte Sportplatz in Geesthacht. Die vielen Spielausfälle 2006/2007 haben gezeigt, dass der Platz dringend saniert werden muss. Für die Sanierung des Sportplatzes Silberberg gibt es ein fertiges Konzept, was ohne weiteres in 2008 umgesetzt werden kann.

Wenn wir den Sportplatz in 2008 nicht sanieren, ist eine vernünftige Austragung von Spielen, insbesondere im Jugendbereich gefährdet. Dieses kann nicht im Sinne der Stadt sein.

Es gibt keine plausiblen Gründe den Sportplatz, wie bereits durch das Planungsbüro Pätzold und Snowadsky geplant, nicht zu sanieren.

Wir können die Sportler des DSV nicht noch ein Jahr hinhalten. Die Sanierung ist dringend notwendig. Der Platz ist oft nicht bespielbar, es fallen zu viele Spiele aus. Das ist dem Verein und den Kindern und Jugendlichen nicht mehr zumutbar.

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