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28.04.19 –
Wenn Unionsbürger*innen, die seit drei Monaten in Deutschland gemeldet sind, bei Kommunalwahlen wählen dürfen, nicht aber Drittstaatsangehörige, die seit vierzig Jahren in Deutschland leben, dürfte dies dem Rechtsempfinden vieler Menschen widersprechen.
Besonders betroffen sind Menschen mit britischem Pass, die nach einem BREXIT das aktive und passive Wahlrecht verlieren.
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