Menü

Rede von Energiewendeminister Robert Habeck am 3. Mai 2013

Rede des Ministers für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, Dr. Robert Habeck in der Sitzung des Bundesrates am 3. Mai 2013 zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesberggesetzes

Verbot von Fracking

Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren,

mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf soll durch eine neue Vorschrift im Bundesberggesetz das hydraulische Aufbrechen von Gesteinen unter dem Einsatz von umwelttoxischen Chemikalien verboten werden. Oder einfach ausgedrückt: Es geht um das Verbot von Fracking.

Fracking – die Einleitung umwelttoxischer Chemikalien zur Gewinnung von unkonventionellen Kohlenwasserstoffen, also Erdgas oder Erdöl – ist die falsche Technik zur Sicherung unserer Energieversorgung. Schon mittelfristig müssen wir auch die fossilen Energieträger überwinden. Entsprechend ist auch das mögliche Preisargument kein schlagendes. Das Potential wird selbst von der KfW-Bank als gering eingeschätzt. Fracking ist nicht die Antwort auf die energiepolitischen Herausforderungen der Zukunft. "Die Hoffnung beziehungsweise Befürchtung, daraus könnten sich deutliche und langfristig tragbare Wettbewerbsvor- oder - Nachteile für die betroffenen Volkswirtschaften ergeben, halten wir aber vor allem im Fall Deutschlands für unberechtigt", heißt es dort.

Und wenn wir unbedingt die in Deutschland lagernden Rohstoffe fördern wollen, dann sollten wir dabei umweltschonende und nicht umweltgefährdende Technologien einsetzen – Billigkeit kann da kein Kriterium sein.

Fracking macht den Menschen Angst. Es wird von der Bevölkerung abgelehnt. Und die Skepsis gegen Fracking ist längst auf der politischen Ebene angekommen. Die Umweltministerkonferenz hat sich im letzten Herbst einstimmig kritisch und ablehnend geäußert, auch dieses Haus hat sich bereits im gleichen Geist positioniert. Warum also noch ein weiterer Antrag? Warum schlagen wir vor, mit einer simplen Änderung des Bergrechts, Fracking zu verbieten?

Als das Bundeskabinett bekannt gab, Fracking in Wasserschutzgebieten verbieten zu wollen und ansonsten für die Einführung einer UVP-Pflicht plädierte (welch ein Skandal, dass es das vorher nicht gab!), kommentierte der Bundesumweltminister: "Beim Fracking hat der Bundeswirtschaftsminister auf die Bremse getreten. Wir machen Ernst mit dem Schutz der Umwelt." Er sehe auf absehbare Zeit keine Perspektive für diese Abbaumethode in Deutschland.

Sein Kollege Wirtschaftsminister äußerte sich genau gegenteilig. Fracking bietet erhebliche Chancen" und habe auf Basis der Regierungsvorschläge eine gute Zukunftsperspektive.

Ja, was denn nun?
Die bisherigen Vorschläge nehmen die Sorgen der Bevölkerung nicht ernst. Sie verlagern die Probleme auf die Vollzugsebene. Dort müssen die Behörden anhand eines völlig veralteten Bergrechts prüfen, ob sie Fracking im Einzelfall genehmigen müssen. Eine UVP-Pflicht allein hilft hier nicht weiter, solange die Umweltrisiken – wie in den NRW und UBAGutachten ausgeführt – noch gar nicht grundlegend erforscht sind.

Ein Frackingverbot schafft hingegen Rechtsklarheit. Es entlastet unsere Vollzugsbehörden. Es zeigt, dass die Politik die Sorgen und Ängste der Bevölkerung ernst nimmt. Nicht zuletzt zwingt es die Unternehmen, bei der Rohstoffförderung auf den Einsatz umweltschonender Technologien zu setzen.

Als Länder ist es unsere föderale Pflicht, jetzt die Initiative zu ergreifen. Es ist eine überschaubar komplexe Entscheidung. Ja oder Nein zu Fracking. Aus Sicht der Landesregierung SH verbietet sich das Ja. Also sollten wir Fracking verbieten.

Termine Kreisverband

Es gibt keine Veranstaltungen in der aktuellen Ansicht.

Nach oben

Terminkalender 2020

Grüne Kreistagsfraktion

GRUENE.DE News

<![CDATA[Neues]]>