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Habeck fordert Länderklausel für Fracking-Verbot

Habeck fordert Länderklausel für Fracking-Verbot   vom 30. Januar 2015

Schleswig-Holsteins Umweltminister Robert Habeck (Grüne) will auf Bundesebene eine Länderöffnungsklausel für ein Fracking-Verbot durchsetzen. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sei ein stumpfes Schwert und biete gegen die umstrittene Methode zur Gewinnung von Erdöl und Erdgas keine Rechtssicherheit, schreibt Habeck in einem Brief an die Bundestagsabgeordneten aus dem Norden. Mit der von ihm geforderten Klausel sollen die Länder die Möglichkeit bekommen, Fracking für ihr Gebiet zu untersagen.

«Schleswig-Holstein lehnt zum Schutz von Umwelt und Bevölkerung unverändert Fracking zur Aufsuchung oder Gewinnung von Kohlenwasserstoffen ab», heißt es in dem Schreiben. «Wenn ein Bundesland Fracking weder braucht noch will, darf man es auch nicht dazu zwingen.»

In Schleswig-Holstein gibt es einen parteiübergreifenden Konsens gegen Fracking. Habeck rief deshalb die Bundestagsabgeordneten auf, sich in den bevorstehenden Beratungen weiterhin für diese Position einzusetzen und die Forderung nach einer Länderöffnungsklausel zu unterstützen.

Bei Fracking wird Gestein in großer Tiefe mit einem Gemisch aus Wasser und Chemikalien unter hohem Druck aufgebrochen, um Gas oder Öl zu fördern. Kritiker befürchten Umweltschäden, die in den USA auch schon aufgetreten sind.

Habeck widerspricht der Absicht des Bundes, ein Fracking-Verbot zeitlich und räumlich zu beschränken. Falsch sei es auch, dass viele vorgesehene Regelungen nur für die Förderung von Erdgas gelten sollen, nicht aber für Erdöl. Im Norden seien fast ausschließlich Lizenzen für Erdöl gestellt worden.

Der Kieler Minister rügt auch generell die Vorgehensweise der Bundesregierung, die einen Fracking-Einsatz vor allem durch Änderungen am Wasserhaushaltsgesetz beschränken will. Aus Habecks Sicht kann nur eine Regelung, die an der Technik selbst ansetzt, Fracking rechtssicher verhindern.

«Fracking muss im Bundesberggesetz verboten werden und nicht über alle möglichen Umwege», schrieb Habeck. Sollte sich herausstellen, dass es für ein grundsätzliches Verbot im Bundesberggesetz keine Mehrheit gibt, müsse es dort eine Länderöffnungsklausel geben, verlangte Habeck. Als Umweltminister habe er stets die Erfahrung gemacht, dass im Land keinerlei Akzeptanz für den Einsatz von Fracking besteht. Er könne auch keine energiewirtschaftliche Notwendigkeit erkennen, die den Einsatz der Technik zur Öl- und Gasförderung erforderlich machen würde.

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