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Habeck zum Fracking-Gesetzentwurf der Bundesregierung: Mit diesem Flickwerk lässt sich Fracking in Schleswig-Holstein nicht verhindern.

KIEL. Schleswig-Holsteins Energiewendeministerium hat die geplanten Regelungen der Bundesregierung zum Fracking auf ihre Auswirkungen auf das Land hin geprüft. Anhand einer nun erstellten Karte zeigt sich, dass die Vorschläge nicht geeignet sind, ein komplettes Frackingverbot für Schleswig-Holstein auszusprechen. „Die geplanten Regelungen sind löchrig wie ein Schweizer Höhlenkäse. Letztlich geht es der Bundesregierung offenbar darum, kommerzielles Fracking durch die Hintertür zuzulassen“, kritisierte Energiewendeminister Robert Habeck heute (26. November 2014).

Die Bundesregierung will bei der Förderung von Erdgas Fracking bis 3.000 Meter Tiefe sowie in Wasserschutz-, Wassereinzugs-, Naturschutz- und FFH-Gebieten untersagen. „Das hilft Schleswig-Holstein aber im Prinzip nicht“, sagte Habeck. Fracking in Gaslagerstätten spielt nach Einschätzung von Experten in Schleswig-Holstein keine große Rolle. Es könnte stattdessen aber Erdöl im Posidonienschiefer für Schleswig-Holstein relevant werden, auch wenn bisher noch keine Anträge auf eine Förderung vorliegen. „Fracking zur Förderung von Erdöl wird von dem geplanten Gesetz jedoch überhaupt nicht erfasst“, betonte Habeck. Zudem liegen in Schleswig-Holstein große Teile dieser unkonventionellen Lagerstätten (über 1.000 Quadratkilometer) auch noch unter der 3.000 Meter Grenze, für die das geplante Verbot von Fracking nicht greifen würde. Wasserschutz-, Wassereinzugs-, Naturschutz- und FFH-Gebiete umfassen nur etwa 25 Prozent der Landesfläche, wobei unterhalb von Naturschutz- und FFH-Gebieten sogar von der Bundesregierung kein Verbot vorgesehen ist. „Letztlich heißt das, dass Erdöl-Fracking unter mindestens drei Vierteln der Fläche in Schleswig-Holstein nach den Plänen der Bundesregierung erlaubt wäre“, sagte der Energiewendeminister. Habeck bemängelte weiter: „Die Bundesregierung drückt sich vor einer klaren Absage an Fracking. Sie weigert sich, an das Bergrecht heranzugehen. Dort aber müsste Fracking nach Ansicht der Landesregierung verboten werden. Die Vorschläge der Bundesregierung erweitern – anderen Bekundungen zum Trotz – die Befugnisse der Länder nicht. Auch nach den Plänen der Bundesregierung wird es den Ländern nicht ermöglicht oder erlaubt, Fracking per Landesgesetz generell zu untersagen. Die Entscheidung über Fracking-Anträge wird auf die Verwaltung abgeschoben. Damit entzieht sich die Politik ihrer Verantwortung.“

Habeck kündigte an, Schleswig-Holstein werde sich mit aller Kraft im jetzt anlaufenden Gesetzgebungsverfahren einsetzen: „Wir zielen auf ein klares Verbot per Gesetz, weil hier Politik Verantwortung tragen muss.“   

Die Karte zeigt, wie sich der Gesetzentwurf der Bundesregierung auswirken würde und welche bereiche von Untersagungen erfasst wären. Zudem zeigt die Karte, wo Vorkommen von Poseidonschiefer sind.

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