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Brief an die Mitglieder am 13. November 2014

Liebe Freundinnen, liebe Freunde, 

zweieinhalb Jahre Landesregierung sind auch zweieinhalb Jahre Kampf gegen Fracking. Leider können wir heute noch nicht vollständig auf Öl und Gas verzichten. Aber wir streben es an und arbeiten daran. Das wirksamste und dauerhafteste Mittel für diesen Verzicht und gegen Fracking ist die Energiewende. Schleswig-Holstein ist Energiewendeland, dazu passt Fracking nicht und wir werden es mit allen Mitteln verhindern. Das Bekenntnis ist klar und bundesweit nimmt Schleswig-Holstein, mit der breiten Mehrheit des Landtages im Rücken, eine Vorreiterrolle in Wort und Tat ein: Wir wollen und brauchen Fracking nicht. Die Risiken für Mensch und Umwelt, die mit dieser Technologie verbunden sein können, wollen und müssen wir nicht akzeptieren. Wir haben die Umweltministerkonferenz zu einem klaren Bekenntnis gegen Fracking bewegt und sind gleich zweimal mit unterschiedlich weit gehenden Anträgen in den Bundesrat gezogen. 

Wir haben zudem – als einziges Bundesland – über eine Veränderungssperre während der Aufstellung des Landesentwicklungsplans ein rechtliches Moratorium verhängt und bereiten uns auf eine unterirdische Raumordnung vor, um Fracking ähnlich wie CCS auszuschließen, weil wir den Boden im Sinne der Energiewende sinnvoller nutzen wollen. Allerdings ist ein solcher Weg eines dauerhaften Fracking-Verbots umso rechtssicherer, desto klarerer ein Bundesgesetz ihn zulässt. Deshalb muss der politische Kampf um Fracking jetzt auf der Bundesebene und mit der Bundesregierung und der Bundestagsmehrheit geführt werden. Das Bergrecht ist Bundesrecht. Und das Bundesberggesetz muss geändert werden, damit das Land Fracking rechtssicher verhindern kann. Ich möchte nie in eine Situation kommen, in der ein Gericht entscheidet, dass wir Fracking hier im Land hätten zulassen müssen. 

Ich nehme wahr, dass es in vielen Orts- und Kreisverbänden nicht leicht ist, mit dem Thema umzugehen. Wir stehen immer wieder in der Kritik von Bürgerinitiativen. Der Hauptkritikpunkt an der Politik der Landesregierung ist, dass von uns verlangt wird, ohne gesetzliche Grundlage direkt in Verwaltungsverfahren einzugreifen um Anträge pauschal abzulehnen. Die Rechtslage ist aber nach unserer Einschätzung so, dass Aufsuchungserlaubnisse über Verwaltungsverfahren nur unter sehr engen Bedingungen rechtssicher versagt werden können, nämlich nur dann wenn, der Antragsteller den Rechtsrahmen nicht akzeptiert. Ich habe mich deshalb von Anfang an klar dafür ausgesprochen Fracking politisch, durch Gesetzänderung, zu verhindern. Wir müssen den Rechtsrahmen für die Genehmigungsverfahren so ändern, dass die zuständigen Behörden Fracking sicher verbieten können. Wir können nicht von den Verwaltungsbeamten verlangen, gegen das geltende Gesetz zu handeln. Fracking muss mit rechtsstaatlichen Mitteln unterbunden werden. 

Häufig wird in der aktuellen Diskussion auch der Fehler gemacht, bei Aufsuchungserlaubnissen immer gleich von Fracking auszugehen. Faktisch bedeuten Aufsuchungserlaubnisse aber lediglich die exklusive Sicherung eines Gebietes für ein Unternehmen und beinhalten noch keine Erlaubnis für eine bergbauliche Tätigkeit. Welche Fördertechnik später einmal zur Anwendung kommen kann und soll, ob überhaupt einmal wirtschaftlich gefördert werden kann, ist in diesem frühen Stadium selbst den Unternehmen nicht abschließend bekannt. Bei Aufsuchungserlaubnissen geht es um die Sicherung von Rechten, nicht um tatsächliche bergbauliche Tätigkeiten. In jedem Fall sind also für spätere konkrete Bohrungen weitere Genehmigungsverfahren erforderlich. Dennoch wird „im Eifer des Gefechts“ bisweilen so diskutiert als stünde unmittelbar Fracking bevor. 

Als ich Minister wurde, habe ich Anträge für Aufsuchungserlaubnisse zur Entscheidung aus 2011 vorgefunden. Diese waren von der Vorgängerlandesregierung weder kommuniziert noch transparent gemacht worden. Insofern ist schlicht einzuräumen, dass wir den Kurs neu bestimmt haben. Regelmäßig treffe ich mich mit dem neuen Leiter des Landesbergamtes, um die Wege kurz zu halten. Ich habe das Landesbergamt angewiesen mir jeden Antrag vorzulegen und wir weisen schon in den Aufsuchungserlaubnissen darauf hin, dass die Landesregierung Fracking nicht dulden wird. Auch sind wir dabei, beim Thema Transparenz eine Schippe drauf zu legen. Die Website des Landesbergamtes wird überarbeitet. Außerdem haben wir entschieden, dass wir den Gemeinden, die potentiell betroffen sind, über die Ämter die Anträge zur Stellungnahme zukommen lassen. Das führt derzeit vor Ort zu viel Verunsicherung, weil nach gültigem Bundesbergrecht die Gemeinden keine Rolle im Verfahren haben und sich bisweilen fachlich schlicht überfordert fühlen. Deshalb werden wir in einer Informationsveranstaltung gemeinsam mit dem Gemeindetag die Gemeinden umfangreich aufklären. Ich möchte Euch versichern, dass unsere Fachbehörden, wie beispielsweise die oberste Naturschutz- oder Wasserbehörde, die Anträge sehr genau anschauen und kritisch Stellung nehmen. Viele Fragen der Gemeinden sind auch unsere Fragen. Und der Preis von transparenter Bürgerbeteiligung ist in diesem Fall eine gewisse Verunsicherung vor Ort. Aus dieser schwierigen Lage wird von interessierter Seite versucht, politisches Kapital zu schlagen. Das ist politisch legitim, jedoch weder hilfreich noch verantwortlich. 

Aus der Not der Debatte werden immer wieder auch Punkte aufgebracht, die allerdings nicht richtig sind. Dazu zählt der Verweis auf ein Genehmigungsverfahren in Hessen, wo aus den Antragsunterlagen hervorging, dass die Rohstoffe nur mittels Fracking gefördert werden konnten. Das Land Hessen hatte entschieden, diesen Antrag abzulehnen. Daraufhin wurde das Land Hessen erst verklagt, dann wurde der Antrag zurückgezogen. In Schleswig-Holstein haben wir bis dato keine derartig expliziten Frackinganträge gehabt. Insofern ist die Antragslage in Schleswig-Holstein mit Hessen nicht vergleichbar. 

Einige Kritiker gehen so weit, alle Öl- und Gas- Aufsuchungserlaubnisse grundsätzlich abzulehnen. So weit gehe ich nicht. Zwar ist es wünschenswert und politischer Auftrag, dass wir unseren Öl- und Gas-Verbrauch möglichst drastisch und möglichst kurzfristig reduzieren, aber so lange wir unsere Häuser mit Styropor isolieren, Jacken tragen, deren Stoffe Erdöl enthalten, solange wir mit dem Auto fahren oder mit Gas heizen, halte ich es schlicht für doppelbödig und deshalb unethisch zu sagen, dass Öl und Gas nicht bei uns gewonnen werden sollen. Förderstandorte sind mal besser, mal schlechter geeignet, die Förderplattform Mittelplate in der Nordsee ist ein schwarzer Fleck im Nationalpark Wattenmeer, aber die Aussage, „in Schleswig-Holstein sollen keine fossilen Rohstoffe mehr gefördert werden“, trage ich politisch nicht mit, so lange wir diese in genanntem und bekanntem Maß verbrauchen. Die Folge wäre doch, dass die Rohstoffe aus Ländern kommen, die sehr viel niedrigere Standards zum Schutz von Umwelt und Bevölkerung haben. 

Unterm Strich bleibt: Schleswig-Holstein kämpft wie kaum ein anderes Land mit vollem politischem Engagement gegen Fracking – auf der Landes- wie auf der Bundesebene. Wir kommen dabei Schritt für Schritt voran. Wir wollen bis zum Ende der Legislaturperiode eine neue Rechtslage erlassen und arbeiten daran. Der politische Druck muss jetzt vor allem nach Berlin gehen. Das Bundesbergrecht ist der Schlüssel für hohe Standards bei konventioneller Förderung und für ein rechtssicheres Verbot von Fracking. 

Auf der Startseite unserer Internetpräsenz (www.melur.schleswig-holstein.de ) findet Ihr alle wichtigen Fragen und Antworten sowie eine aktuelle Karte der Aufsuchungsgebiete.

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