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Bewertung des Koalitionsvertrages zum Fracking

Oliver Krischer, MdB Bündnis 90/Die Grünen, bewertet die Aussagen zum Thema Fracking im Koalitionsvertrag zwischen CDU und SPD folgendermaßen:

Im schwarz-roten KoaV steht zum Thema Bergrecht nur dieser Satz: „Wir werden eine Novelle des Bergrechts unter dem Aspekt des Gewässerschutzes und die Grundlagen für eine unterirdische Raumplanung anstreben.“ Das ist wenig bis gar nichts. Mit Gewässerschutz kann nur eine Initiative zum Fracking gemeint sein. Dieses Vorhaben bleibt im KoaV im Kapitel „Fracking“ jedoch ebenfalls vage umschrieben:

„Nach den vorliegenden Untersuchungen zur Umweltrelevanz ist der Einsatz der Fracking-Technologie bei der unkonventionellen Erdgasgewinnung – insbesondere bei der Schiefergasförderung – eine Technologie mit erheblichem Risikopotential. Die Auswirkungen auf Mensch, Natur und Umwelt sind wissenschaftlich noch nicht hinreichend geklärt. Trinkwasser und Gesundheit haben für uns absoluten Vorrang. Den Einsatz umwelttoxischer Substanzen bei der Anwendung der Fracking-Technologie zur Aufsuchung und Gewinnung unkonventioneller Erdgaslagerstätten lehnen wir ab. Über Anträge auf Genehmigung kann erst dann entschieden werden, wenn die nötige Datengrundlage zur Bewertung vorhanden ist und zweifelsfrei geklärt ist, dass eine nachteilige Veränderung der Wasserbeschaffenheit nicht zu be-fürchten ist (Besorgnisgrundsatz des Wasserhaushaltsgesetzes). Auch die Entsorgung des Flowback aus Frack-Vorgängen mit Einsatz umwelttoxischer Chemikalien in Versenkbohrungen ist wegen fehlender Erkenntnisse über die damit verbundenen Risiken derzeit nicht verantwortbar. Die Koalition wird unter Einbeziehung der Länder und der Wissenschaft in einem gemeinsamen Prozess mit den Unternehmen erarbeiten, welche konkreten Erkenntnisse die Erkundungen liefern müssen, um Wissensdefizite zu beseitigen und eine ausreichende Grundlage für mögliche nachfolgende Schritte zu schaffen. Dies soll in einem transparenten Prozess erfolgen. Im Dialog mit allen Beteiligten sollen unter Federführung der Wissenschaft Forschungsergebnisse bewertet werden. Die Koalition wird kurzfristig Änderungen für einen besseren Schutz des Trinkwassers im Wasserhaushaltsgesetz sowie eine Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) bergbaulicher Vorhaben vorlegen, die vor Zulassung von Maßnahmen zur Aufsuchung und Gewinnung von Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten mittels Fracking eine obligatorische UVP und Öffentlichkeitsbeteiligung vorsieht.“

Bewertung der Aussagen zu Fracking durch das Büro Krischer

Ein eindeutiges Fracking-Verbot findet sich, anders als von Koalitionären vorher angekündigt, im Koalitionsvertrag nicht. Der gesamte Absatz klingt zwar Fracking-kritisch, aber es bleibt völlig unklar, auf welcher bundesgesetzlichen Rechtsgrundlage die formulierte Ablehnung von Fracking geschaffen werden soll. Die im Text genannten Änderungen im Wasserhaushaltsgesetz und der Verordnung über eine Umweltverträglichkeitsprüfung entsprechen den Fracking-Erlaubnis-Vorschlägen von Schwarz-Gelb. Diese sahen vor, Fracking auf 86% der Landesfläche zu erlauben. Es wäre eine Farce und schlichter Wahlbetrug, wenn die neue schwarz-rote Regierung diese Vorschläge nochmal aufwärmen würde. Es ist zu befürchten, dass die bestehende Rechtsunsicherheit für die Landesregierungen und auch die Menschen vor Ort durch die Große Koalition nicht beseitigt wird. Offensichtlich gibt es innerhalb beider Parteien Fracking-Befürworter, die ein Fracking-Verbot bisher erfolgreich verhindern. Es ist nicht auszuschließen, dass am Ende gar nichts passieren wird. Wir fordern klare gesetzliche Regelungen, die die Anwendung der Fracking-Technologie nicht zulassen. Die Förderung von unkonventionellem Erdgas, insbesondere mittels giftiger Chemikalien ("Fracking"), lehnen wir wegen der unabsehbaren Gefahren für Gesundheit und Umwelt ab. Sie behindert zudem Klimaschutz und Energiewende. Es darf weiter nicht mehr die Regel sein, dass giftiges Lagerstättenwasser aus der Öl- und Gasförderung unterirdisch verpresst wird.

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