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BBU-Pressemitteilung 31.03.2015

BBU: April, April! – Bundesumweltministerin Hendricks beendet das Märchen vom Fracking-Verbot und präsentiert neue Irreführungen

Der Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU e.V.) hat erneut die Pro-Fracking-Politik der Bundes-Umweltministerin Hendricks scharf kritisiert. Nachdem die Ministerin im letzten Jahr der Bevölkerung immer wieder versprochen hatte, Fracking zu verbieten, bleibt davon im neuesten Regelungspaket nichts übrig. Stattdessen hat Frau Hendricks Anfang der Woche ihr Pro-Fracking-Recht verteidigt und neue Irreführungen verbreitet. Empörend findet der BBU, dass die Bundes-Umweltministerin sogar gegen den erklärten Willen der Landesgruppe der NRW-SPD im Bundestag die Einrichtung einer Fracking-Kommission durchsetzen will, die faktisch die Entscheidung über industrielle Fracking-Projekte treffen soll. Der BBU fordert die Bundes-Umweltministerin und das Bundeskabinett auf, die vorliegenden Rechtsänderungsentwürfe nicht in der Kabinettssitzung am 1. April auf den Weg zu bringen, sondern fallen zu lassen.

Oliver Kalusch vom Geschäftsführenden Vorstand des BBU erklärt hierzu: „Frau Hendricks hat schriftlich versprochen, dass es kommerzielles Fracking in Schiefergestein und Kohleflözen auf absehbare Zeit nicht geben werde. Doch genau dieses Fracking macht der Entwurf zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes möglich. Ihren Wortbruch versucht Frau Hendricks nun zu überdecken, in dem sie die Zuständigkeit für die Versagung anderen Stellen zuschiebt. Doch Entscheidungen durch die von ihr vorgesehene Fracking-Kommission, die überwiegend mit Fracking-Freunden besetzt ist, oder durch personell unterbesetzte Wasserbehörden, ebenen den Weg für Fracking.“

Auch die Aussagen der Bundes-Umweltministerin zu einem Fracking-Verbot lesen sich wie ein schlechter Aprilscherz.

So will die Ministerin angeblich verhindern, dass die in den Ländern bestehenden Moratorien vor Gerichten ausgehebelt werden. Doch ihr Pro-Fracking-Recht hebelt die Ländermoratorien sofort per Gesetz aus und lässt es noch nicht einmal zur gerichtlichen Überprüfung kommen. Dies war bereits das Ziel der früheren Minister Altmaier (CDU) und Rösler (FDP). Nachdem beide mit ihrem Vorhaben vor zwei Jahren scheiterten, führt es nun die SPD-Politikerin weiter.

Die von Frau Hendricks immer wieder vorgebrachte Argumentation, ein Fracking-Verbot würde das Grundgesetz verletzen, ist bereits vor Jahren widerlegt worden. So hat der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestags 2011 in einem Gutachten belegt, dass ein Fracking-Verbot problemlos möglich ist. Es ist nicht vorstellbar, dass die Bundes-Umweltministerin dieses Gutachten nicht kennt.

Befremdlich sind auch die Äußerungen der Ministerin zur Notwendigkeit von Fracking. Wenn man wie Frau Hendricks zu der Ansicht kommt, dass Fracking nicht als Übergangstechnologie taugt und für die Energieversorgung entbehrlich ist, gibt es keine objektiven Gründe gegen ein Fracking-Verbot. Trotzdem Fracking zu erlauben, lässt sich nur mit einem Kniefall vor den Interessen der Gasindustrie und der IGBCE erklären.

Dieser Kniefall geht sogar soweit, die eigenen Bundestagsabgeordneten der SPD aus Nordrhein-Westfalen vor den Kopf zu stoßen. Die richtige Forderung, über kommerzielle Fracking-Projekte im Schiefergestein und Kohleflözen nicht von einer Kommission entscheiden zu lassen, wird von Frau Hendricks schlicht abgebügelt. Damit soll sichergestellt werden, dass Fracking problemlos in Deutschland erfolgen kann.

Nicht nur in der Opposition, sondern auch in den Regierungsparteien gibt es inzwischen erheblichen Widerstand gegen die Fracking-Pläne. Der BBU ermutigt diese Abgeordneten, ihre Forderungen weiter konsequent zu vertreten. Er empfiehlt auch den anderen Abgeordneten der Regierungskoalition, gegenüber der Regierung eine Ablehnung von Fracking deutlich vorzutragen. Die Umweltministerin und das Bundeskabinett fordert der Umweltverband auf, das Pro-Fracking-Recht nicht in der Kabinettssitzung am 1. April zu behandeln, sondern endgültig fallen zu lassen.

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