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Präambel

Die Junge Grüne (JG) Mölln und Umgebung (MuU) sieht sich als Organisation zur Vernetzung und Vertretung der jungen Grünen und grün-nahen Jugendlichen. Die politische Arbeit ist an den Leitbildern Ökologie, Frieden, Gleichberechtigung von Mann und Frau, Schutz gesellschaftlicher Minderheiten, Solidarität, Basisdemokratie, Antifaschismus und Antirassismus orientiert. Transparenz und Offenheit gehören zu den Grundsätzen des politischen Handelns der Junge Grüne Mölln und Umgebung.

 

§ 1 Name, Sitz und Tätigkeitsbereich

Die Jungen Grünen Mölln und Umgebung ist eine Teilorganisation von Bündnis 90 / Die Grünen Kreisverband Lauenburg. Die Jungen Grünen Mölln und Umgebung ist Vertretung der Jugend gegenüber der Partei und vertritt auch die grün-alternative Jugend gegenüber der Öffentlichkeit. Die Kurzbezeichnung lautet „Junge Grüne Mölln und Umgebung“. Ihr Tätigkeitsbereich erstreckt sich auf die Gemeinden Mölln und Umgebung. Sie hat ihren Sitz in Mölln.

 

§ 2 Aufgaben

Die JG MuU stellt sich folgende Aufgaben:

  1. Politische und organisatorische Schulungs-, Bildungs- und Informationsarbeit.
  2. Zusammenarbeit mit anderen Jugendinitiativen und Interessengruppen außerhalb von

2.Bündnis 90 / Die Grünen.

  1. Bündnisarbeit und Kooperation mit anderen politischen Jugendorganisationen.
  2. Vertretung der Ziele und Grundsätze der JG MuU innerhalb der Jugend, der Gesellschaft und der Partei Bündnis 90 / Die Grünen entsprechend den Beschlüssen.

4.

§ 3 Mitgliedschaft

  1. Mitglied der Jungen Grünen Mölln und Umgebung kann jede natürliche Person werden,

die mindestens 14 Jahre alt ist und das  27. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, und die sich zu     den Zielen und Grundsätzen der JG MuU bekennt.

2.   Der Verband ist für alle Menschen offen, eine gleichzeitige Mitgliedschaft in einer anderen   politischen Organisation ist zulässig, sofern es sich nicht um eine zu Bündnis 90 / Die Grünen          konkurrierende Partei handelt.

Die bestehende Mitgliedschaft in einer Partei oder einer parteipolitisch gebundenen Organisation    bzw. ein späterer Eintritt ist im Zuge einer Mitgliedschaft bei den Jungen Grünen anzugeben.

Die Mitgliedschaft bei den Jungen Grünen und in einer faschistischen Organisation schließen          einander aus.

3.   Der Beitritt erfolgt durch Beitrittserklärung gegenüber den Jungen Grünen Mölln und Umgebung.

4.   Jedes Mitglied hat das Recht, an allen Veranstaltungen, Abstimmungen und Wahlen im Rahmen      der Satzung teilzunehmen, sowie alle Ämter der JG MuU zu bekleiden.

5.   Die Mitgliedschaft endet durch Vollendung des 27. Lebensjahres oder durch Ausschluss oder        Ableben.

6.   Der Austritt ist gegenüber dem Vorstand schriftlich Mitzuteilen.

7.   Die Mitarbeit von Nichtmitgliedern ist ausdrücklich erwünscht, haben dann aber kein Stimmrecht.

8.   Über den Ausschluss eines Mitgliedes entscheidet die Mitgliederversammlung mit Mehrheit von      drei Vierteln der anwesenden Mitglieder bei grober Verletzung der satzungsgemäßen      Bestimmungen.

 

§ 4 Gliederung und Aufbau

  1. Die Jungen Grünen Mölln und Umgebung setzt sich aus den Einzelmitgliedern, aber mindestens 3 Mitgliedern, zusammen.
  2. Organe der JG MuU sind die Mitgliederversammlung (MV) und der Vorstand.

 

§ 5 Mitgliederversammlung (MV)

  1. Die MV ist das höchste beschlussfassende Gremium der  Jungen Grünen Mölln und Umgebung. Sie setzt sich aus allen anwesenden Mitgliedern zusammen. Sie findet sechsmal im Kalenderjahr statt. Sie wird vom Vorstand schriftlich unter Angabe des Tagesordnungsvorschlags mit einer Frist von 14 Tagen einberufen. Eine Mitgliederversammlung muss vom Vorstand einberufen werden, wenn dies mindestens ein Viertel der Mitglieder verlangen. Das Ersuchen ist schriftlich zu stellen.
  2. Die MV

2.a) bestimmt die Grundlagen für die politische und organisatorische Arbeit der JG MuU,

2.b) nimmt Berichte entgegen,

2.c) beschließt über eingebrachte Anträge, wählt den Vorstand in geheimer Wahl und entlastet ihn,

  1. wählt zwei RechnungsprüferInnen,

2.d) beschließt über die Satzung und über Satzungsänderungen,

2.e) berät und beschließt den Haushalt,

2. f) nimmt den Kassenbericht entgegen.

  1. Anträge sollen mindestens eine Woche vor der MV eingereicht werden, satzungsändernde Anträge müssen mindestens 21 Tage vor der Mitgliederversammlung schriftlich beim Vorstand eingereicht werden. Der Vorstand muss sie mit der Einladung verschicken.
  2. Beschlüsse der MV sind schriftlich niederzulegen.

 

§ 6 Vorstand

  1. Der ehrenamtlich tätige Vorstand führt die laufenden Geschäfte im Rahmen der Satzung und der Beschlüsse der MV. Er vertritt die Jungen Grünen Mölln und Umgebung nach außen gem.

1.§ 26 II BGB und vor der Partei Bündnis 90 / Die Grünen.

  1. Die Amtszeit seiner Mitglieder beträgt ein Jahr.
  2. Der Vorstand setzt sich aus mindestens zwei SprecherInnnen, der/dem SchatzmeisterIn und der/dem BeisitzerIn zusammen.
  3. Alle Vorstandsmitglieder sind gleichberechtigt.
  4. Der Vorstand muss mindestens einmal jährlich einen politischen und organisatorischen Rechenschaftsbericht sowie einen gesonderten Finanzbericht vorlegen.
  5. Der Vorstand ist quotiert zu besetzen, d.h. mindestens die Hälfte der Vorstandsmitglieder müssen Frauen sein. Wenn ein Frauenplatz nicht durch eine Weiblich besetzt werden kann, entscheiden die anwesenden weiblichen Mitglieder, ob der Frauenplatz auch durch einen Männlich besetzt werden kann oder unbesetzt bleibt.

 

§ 7 Allgemeine Bestimmungen

Abstimmungen sind grundsätzlich offen durchzuführen, auf Antrag eines Mitgliedes können diese jedoch geheim durchgeführt werden. Wahlen sind immer geheim durchzuführen.

 

§ 8 Schlussbestimmungen

  1. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
  2. Die Satzung tritt am Tage der Beschlussfassung hierüber, am 28.01.2011 in Kraft.

Termine Kreisverband

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