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Präambel
Die Junge Grüne (JG) Mölln und Umgebung (MuU) sieht sich als Organisation zur Vernetzung und Vertretung der jungen Grünen und grün-nahen Jugendlichen. Die politische Arbeit ist an den Leitbildern Ökologie, Frieden, Gleichberechtigung von Mann und Frau, Schutz gesellschaftlicher Minderheiten, Solidarität, Basisdemokratie, Antifaschismus und Antirassismus orientiert. Transparenz und Offenheit gehören zu den Grundsätzen des politischen Handelns der Junge Grüne Mölln und Umgebung.
§ 1 Name, Sitz und Tätigkeitsbereich
Die Jungen Grünen Mölln und Umgebung ist eine Teilorganisation von Bündnis 90 / Die Grünen Kreisverband Lauenburg. Die Jungen Grünen Mölln und Umgebung ist Vertretung der Jugend gegenüber der Partei und vertritt auch die grün-alternative Jugend gegenüber der Öffentlichkeit. Die Kurzbezeichnung lautet „Junge Grüne Mölln und Umgebung“. Ihr Tätigkeitsbereich erstreckt sich auf die Gemeinden Mölln und Umgebung. Sie hat ihren Sitz in Mölln.
§ 2 Aufgaben
Die JG MuU stellt sich folgende Aufgaben:
2.Bündnis 90 / Die Grünen.
4.
§ 3 Mitgliedschaft
die mindestens 14 Jahre alt ist und das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, und die sich zu den Zielen und Grundsätzen der JG MuU bekennt.
2. Der Verband ist für alle Menschen offen, eine gleichzeitige Mitgliedschaft in einer anderen politischen Organisation ist zulässig, sofern es sich nicht um eine zu Bündnis 90 / Die Grünen konkurrierende Partei handelt.
Die bestehende Mitgliedschaft in einer Partei oder einer parteipolitisch gebundenen Organisation bzw. ein späterer Eintritt ist im Zuge einer Mitgliedschaft bei den Jungen Grünen anzugeben.
Die Mitgliedschaft bei den Jungen Grünen und in einer faschistischen Organisation schließen einander aus.
3. Der Beitritt erfolgt durch Beitrittserklärung gegenüber den Jungen Grünen Mölln und Umgebung.
4. Jedes Mitglied hat das Recht, an allen Veranstaltungen, Abstimmungen und Wahlen im Rahmen der Satzung teilzunehmen, sowie alle Ämter der JG MuU zu bekleiden.
5. Die Mitgliedschaft endet durch Vollendung des 27. Lebensjahres oder durch Ausschluss oder Ableben.
6. Der Austritt ist gegenüber dem Vorstand schriftlich Mitzuteilen.
7. Die Mitarbeit von Nichtmitgliedern ist ausdrücklich erwünscht, haben dann aber kein Stimmrecht.
8. Über den Ausschluss eines Mitgliedes entscheidet die Mitgliederversammlung mit Mehrheit von drei Vierteln der anwesenden Mitglieder bei grober Verletzung der satzungsgemäßen Bestimmungen.
§ 4 Gliederung und Aufbau
§ 5 Mitgliederversammlung (MV)
2.a) bestimmt die Grundlagen für die politische und organisatorische Arbeit der JG MuU,
2.b) nimmt Berichte entgegen,
2.c) beschließt über eingebrachte Anträge, wählt den Vorstand in geheimer Wahl und entlastet ihn,
2.d) beschließt über die Satzung und über Satzungsänderungen,
2.e) berät und beschließt den Haushalt,
2. f) nimmt den Kassenbericht entgegen.
§ 6 Vorstand
1.§ 26 II BGB und vor der Partei Bündnis 90 / Die Grünen.
§ 7 Allgemeine Bestimmungen
Abstimmungen sind grundsätzlich offen durchzuführen, auf Antrag eines Mitgliedes können diese jedoch geheim durchgeführt werden. Wahlen sind immer geheim durchzuführen.
§ 8 Schlussbestimmungen
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