01.11.21 –
Die Verwaltung wird beauftragt, eine durch ein Verbotsschild (Zeichen 283 Absolutes Haltverbot) gem. § 41 Abs. 1 StVO
gekennzeichnete Halteverbotszone einzurichten, und zwar entlang der rechten Fahrbahn des Straße Altonaer Ring stadteinwärts, beginnend unmittelbar ab der Straßeneinmündung zur Bundesstraße 5 (B5) und endend an der gegenüber des Kinderspielplatzeinganges belegenen Parkplatzausfahrt der Vonovia.
Begründung: Die unmittelbare Straßeneinmündung Altonaer Ring/B 5 wird täglich und dauerhaft auf der rechten Fahrbahn stadteinwärts von mehreren hintereinander parkenden Autos verkehrsbeeinträchtigend blockiert.
Medien
Kategorie
Die Verlierer der Landwirtschaftspolitik von Agrarminister Alois Rainer sind kleinere Landwirtschaftsbetriebe, aber auch wir als [...]
Am 8. März wählt Baden-Württemberg einen neuen Landtag. Als Nachfolger von Winfried Kretschmann als Ministerpräsidenten von Baden-Württemberg [...]
Was in Venezuela passiert, zeigt: Die noch immer weltweit hohe Abhängigkeit von fossilen Energieträgern ist ein globales Sicherheitsrisiko. [...]