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BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Herzogtum Lauenburg

11. März: Fracking – Brief aus Berlin

 
Brief der Fraktion

In unserer grünen Bundestagsfraktion lehnen alle Abgeordneten den Einsatz der Fracking-Methode zur Erdöl- und Erdgasgewinnung ab. Dazu haben wir in der grünen Bundestagsfraktion Anfang Juli 2014 den Beschluss „Kein Gas durch Fracking“

( http://www.gruene-bundestag.de/fileadmin/media/gruenebundestag_de/fraktion/beschluesse/Beschluss_Kein_Gas_durch_Fracking.pdf) gefasst. Desweiteren setzen wir uns für die Energiewende und den Klimaschutz ein. Nur so kann es gelingen, die fossilen Rohstoffe nicht bis zum letzten Tropfen, mit zerstörerischen Methoden, aus der Erde zu pressen. Mit Anträgen, Anhörungen, Briefen und Gutachten treiben wir deshalb die Bundesregierung vor uns her, damit sie beim Thema Fracking Farbe bekennen muss und mit ihrem Etikettenschwindel nicht durchkommt.

Am 19. Dezember 2014 wurden die Pläne von Bundesumweltministerin Hendricks und Bundeswirtschaftsminister Gabriel zur Regulierung von Fracking bekannt. Was sich seit Monaten andeutet, wird jetzt zur Gewissheit: Die Bundesregierung folgt im Wesentlichen den Wünschen der Gaskonzerne. Dass die Bundesumweltministerin Hendricks angesichts dessen von einem Fracking-Verbot spricht, ist der peinliche Versuch eines Etikettenschwindels.

Die Entwürfe von Hendricks und Gabriel sind noch löchriger als das Eckpunktepapier der SPD-Minister von Juli 2014.

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Fracking auf einem Großteil der Landesfläche ermöglicht wird, sogar in den EU-Natura 2000 Gebieten. Es ist völlig unverständlich, warum Schwarz-Rot diese Risikotechnologie in Deutschland überhaupt anwenden will. Union und SPD setzen sich damit über die breite Ablehnung von Fracking in der Bevölkerung hinweg.

Für die Energiewende brauchen wir kein Fracking, denn es verlängert lediglich das fossile Zeitalter. Das geplante Fracking-Gesetz eröffnet dagegen neue Möglichkeiten, noch die letzten Reste von klimaschädlichen fossilen Brennstoffen umweltschädlich aus dem Boden zu pressen. Damit untergräbt die Regierung ihr eigenes Versprechen, dem Schutz von Gesundheit, Klima und Trinkwasser höchste Priorität einzuräumen.

Denn was jetzt vorliegt, ist nichts anderes als ein Fracking-Erlaubnisgesetz: 

  • Fracking zur Gewinnung von Tight-Gas (Gas aus Sandstein) wird ausdrücklich erlaubt.
  • Forschungsbohrungen mit Fracking-Einsatz in Schiefer- und Kohleflözgesteinen werden erlaubt.
  • Die Erlaubnis für kommerzielles Fracking in Schiefer- und Kohleflözgesteinen wird bereits ab 2018 in Aussicht gestellt.
  • Die Bewertung der Gefährlichkeit von Fracking wird an eine Expertenkommission ausgelagert. Damit schiebt die Bundesregierung ihre Verantwortung einfach ab, statt sich klar zum Fracking zu positionieren. Da die Expertenkommission nach Mehrheitsprinzip entscheiden soll, besteht die Gefahr, dass diejenigen, die Fracking eher kritisch sehen, einfach überstimmt werden.
  • Der Einsatz schwach wassergefährdender Frac-Fluide (beim Fracking eingesetzte Flüssigkeiten) wird erlaubt.
  • Die Gebiete, in denen Fracking verboten werden soll, reichen nicht, um Gefahren für Mensch, Natur und Trinkwasser durch Fracking auszuschließen.

Das Bundesumweltministerium bestätigt, dass Fracking keinen relevanten Beitrag zum Klimaschutz und auch nicht zur Reduktion der Importabhängigkeit der Energieversorgung leisten kann. Dass Fracking nun trotzdem erlaubt werden soll, lässt nur einen Schluss zu: Die Bundesregierung  ist vor den Interessen der Erdgasindustrie eingeknickt.

Info-Service der Bundestagsfraktion

 
Pressemeldung von Notz

Ob mit oder ohne Fracking – Bundesregierung muss Erdölförderung sicherer machen

Zur anhaltenden Debatte über das geplante Fracking-Paket und zu den Antworten der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der grünen Bundestagsfraktion zur Erdgas- und -ölförderung erklärt der Wahlkreisabgeordnete für Herzogtum Lauenburg – Stormarn-Süd und stellvertretende Fraktionsvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen, Dr. Konstantin von Notz:

Trotz anderslautender Versprechen in den betroffenen Wahlkreisen Schleswig-Holsteins bleibt es dabei: Die Bundesregierung will Fracking nach wie vor per Gesetz erlauben. Damit setzt sie sich über die breite Ablehnung dieser Technologie in der Bevölkerung hinweg. Kleinere Korrekturen an den vorliegenden Referentenentwürfen werden nichts daran ändern, dass das gesamte Vorhaben in die falsche Richtung weist.

Gerade die Erdölprojekte in Schleswig-Holstein zeigen jedoch heute schon, dass auch die Förderung ohne Einsatz der Fracking-Technik sicherer werden muss. Ob mit oder ohne Fracking – die Umwelt- und Gesundheitsrisiken müssen so gering wie möglich gehalten werden. Zur besseren Vorsorge gehört z.B. eine umfassende Information der Öffentlichkeit, wenn es zu Unfällen an Bohrstellen kommt. Es ist ein Unding, dass die Bundesregierung in ihrem geplanten Fracking-Paket just bei dieser sensiblen Problematik keinen Handlungsbedarf sieht. In den Antworten auf unsere Kleine Anfrage verweist die Bundesregierung auf die Bundesländer und lenkt so nur von ihrer eigenen Verantwortung für eine wirkliche Lösung durch eine entschlossene Gesetzgebung ab.

Daher war die Erhöhung des Förderzinses in Schleswig-Holstein auch ein richtiges Signal, das jetzt schon wirkt. Bei einer nachhaltigen Förderung geht das Allgemeinwohl vor schnelle Profitinteressen im Sinne von Umwelt, Anwohnern und zukünftigen Generationen. Allerdings ändern auch die nun verkleinerten Aufsuchungsgebiete nichts daran – ohne eine konsequente Bergrechtsreform aus Berlin ist die Region weiterhin nicht vor unverantwortlichen Abbauprojekten sicher.

Hintergrund:

Die Bundesregierung plant derzeit im Rahmen des Fracking-Regelungspakets viele Neuregelungen, die die Erdgas- und Erdölförderung betreffen. Vor diesem Hintergrund hat die Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Initiative von Dr. Julia Verlinden eine Kleine Anfrage zu Problemen der Erdgas- und Erdölförderung gestellt (Bundestags-Drucksache 18/3954). Bei der Beantwortung versteckt die Bundesregierung ihre eigene Haltung vielfach hinter Verweisen auf die Zuständigkeit der Bundesländer. An diversen Stellen führt die Bundesregierung an, die angesprochenen Punkte würden noch geprüft, und weicht so klaren Antworten aus, während sie ganz anderes in den Wahlkreisen verspricht.

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