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Pressemeldung vom 25. Juli 2013

Grüne: Knickschutz ist keine Enteignung, Ertragsausfälle werden ausgeglichen

Die Lauenburgische Landeszeitung berichtet am 25. Juli über eine Protestmaßnahme von Landwirten gegen die neuen Regelungen zum Knickschutz des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume. Nach Angaben des Landtagsabgeordneten Burkhard Peters (Bündnis 90/Die Grünen) sind die angeführten Begründungen der Landwirt nicht zutreffend. Es handele sich bei der Verordnung nicht um einen Eingriff in das Eigentum, sondern eine Verbesserung bei der Umsetzung des Landesnaturschutzgesetzes. Bisher hätten Landwirte häufig in unzulässiger Weise die Knicks zu weit zurückgeschnitten und zu dicht an den Knickfuß herangepflügt. Dies sei möglich gewesen, weil keine klare Handlungsanleitung bestand.

Burkhard Peters: „Die neuen Regelungen zum Knickschutz schaffen endlich Rechtssicherheit. Knicks sind nach Landesnaturschutzgesetz gesetzlich geschützte Biotope. Handlungen, die zu einer Zerstörung oder einer sonstigen erheblichen Beeinträchtigung führen können, sind nicht zulässig. Die in den letzten Jahren von immer mehr Landwirten praktizierte Knickpflege in Form eines direkt am Knickfuß ansetzenden Abschlegelns des Gehölzaufwuchses ist weder fachgerecht noch entspricht sie der traditionellen Form der Knicknutzung. Sie steht im Widerspruch zum Naturschutzrecht. Das ist eine Tatsache, die durch das Oberverwaltungsgericht Schleswig im Jahr 2010 in einem Grundsatzurteil bestätigt wurde: Knicks werden durch das Aufputzen in ihrer ökologischen Funktion so stark beeinträchtigt, dass dies einer Teilbeseitigung gleich kommt. Wenn jetzt diese Praxis jetzt beendet wird und Knicks besser geschützt werden, handelt es sich dabei keinesfalls um Enteignung, sondern um die Umsetzung einer Verpflichtung, die die FlächeneigentümerInnen bereits jetzt schon haben: Den Erhalt der Knicks mit ihren ökologischen Funktionen, der ja auch viele Landwirte nachkommen. Überdies werden die Ernteausfälle aus EU-Mitteln in derselben Höhe wie für ihre bewirtschafteten Flächen ausgeglichen. Wer in einem Maße öffentliche Gelder bekommt wie die Landwirtschaft, der sollte sich auch der Sozialpflichtigkeit des Eigentums bewusst sein.“

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