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Pressemeldung vom 20. März 2014
Baumfällungen an Straßen: Grüne nehmen Kontakt zum Ministerium auf
Auch in diesem Winter hat es im Kreis Herzogtum Lauenburg bei der Unterhaltungspflege an Straßenrändern massive Eingriffe in den Gehölzbestand gegeben. Viele Bürger haben sich zu Wort gemeldet und gegen die flächendeckenden Fällungen offensichtlich gesunder Bäume protestiert. Auffällig waren auch die teilweisen Zerstörungen der historischen Kulturlandschaft, wie z. B. bei Alleen oder alleeähnlichen Baumreihen. Eine Wiederherstellung des Landschaftsbildes durch Nachpflanzung ist bisher nahezu vollständig ausgeblieben. Die Kreistagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen will jetzt das Vorgehen der Straßenbauämter im Ausschuss für Energie, Umwelt und Regionales zur Sprache bringen. Dazu sagt die Ausschusssitzende Bettina Best: „Die aktuell gültige Regelung zur Unterhaltungspflege von Gehölzflächen ist in einem Leitfaden von 2009 festgeschrieben. Darin stehen zwar Vorgaben zur Mitwirkung von Unterer Naturschutzbehörde (UNB) und Naturschutzbeirat, eine Beteiligung dieser findet aber praktisch nicht statt. Die UNB kann die Mitwirkung auf Grund personeller Engpässe nicht leisten. So kommt es dazu, dass die ausführenden Firmen freie Hand bei der Auswahl der zu entnehmenden Gehölze haben. Die Folge sind vielfach Kahlschläge, weil sich dies für die Firmen besser rechnet. Dieses Vorgehen ist im Leitfaden in der Vergabeordnung auch ausdrücklich erlaubt. Wir haben Kontakt zum zuständigen Kieler Ministerium aufgenommen. Dort wird gerade der Leitfaden zur Unterhaltungspflege überarbeitet. Auf der Grundlage der neuen Knickbestimmungen werden wirksame Standards für eine naturschutzgerechte Pflege der straßenbegleitenden Gehölzflächen festgelegt. Die Grüne Landtagsfraktion hatte sich mit SPD und SSW im Koalitionsvertrag geeinigt, dass die Praxis der freien Baumentnahme gestoppt werden müsse. Die winterliche Pflegesaison geht am 15. März zuende. Zu Beginn der nächsten Periode Mitte Oktober wird die Verordnung in Kraft treten. Wir gehen davon aus, dass in der neuen Regelung trotz personeller Engpässe in der UNB die Fällung gesunder nicht verkehrsgefährdender Bäume nicht mehr statthaft sein wird.“
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