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Pressemeldung vom 20. Februar 2013
Naturschutzbeauftragter: Grüne weisen auf gesetzlich verankerte Vermittlungsfunktion hin
Im Rahmen der Diskussion um den Naturschutzbeirat als Beratungsorgan für die Naturschutzbehörde weist die Kreistagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen darauf hin, dass im Naturschutzgesetz eine Vermittlungsfunktion zwischen Bürgern und Naturschutzbeauftragtem vorgesehen ist. Wörtlich heißt es dort: „Die oder der Kreisbeauftragte unterstützt die untere Naturschutzbehörde und vermittelt zwischen der Behörde und Bürgerinnen und Bürgern.“ Der Landrat hat diesem Passus Rechnung getragen, indem auf der Internetseite der Kreisverwaltung unter „Bürgerservice“ und „Beirat für den Naturschutz“ eine Adresse angegeben ist, über die die Bewohner des Kreises Kontakt zum Naturschutzbeirat aufnehmen können. Klaus Tormählen von der Grünen Kreistagsfraktion sagt dazu: „Neben der Beratungs- und der Vermittlungsfunktion sind im Naturschutzgesetz keine weiteren Handlungsoptionen für den Beirat vorgesehen. Eine Wahl durch Verbände und öffentliche Beratung sind dort nicht verankert. Wenn man dies möchte, muss das Naturschutzgesetz geändert werden. Ein Tätigkeitsbericht über alle nicht gegen den persönlichen Datenschutz verstoßenden Vorkommnisse wäre allerdings sinnvoll und wünschenswert.“
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