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Pressemeldung vom 12. November 2013

Grüne: Zuständigkeitsfehler bei der Aufsuchungserlaubnis stoppt Fracking nicht

Schwarzenbek/Kiel. Zu der Pressemeldung in der LL vom 11. November 2013, dass mit der Infragestellung der Zuständigkeit des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie für die Genehmigung von Aufsuchungserlaubnissen die Anwendung der Fracking-Methode verhindert werden könne, sagt der Sprecher des Kreisverbandes von Bündnis 90/Die Grünen, Holger Bartsch:

„Wir freuen uns, dass die Piratenfraktion im Kieler Landtag ebenso wie wir die Anwendung von Fracking-Methoden auch hier im Kreis auf keinen Fall zulassen will. Allerdings glauben wir nicht, dass sich politisch zu entscheidende Verfahren durch einen formalen Vorgang verhindern lassen.
Der Nachweis fehlender Zuständigkeit des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie allein ist noch kein bahnbrechender Erfolg im Kampf gegen Fracking. Die Piraten verschweigen den im Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes dargelegten Einwand, dass der Zuständigkeitsfehler nicht automatisch eine Annullierung („Nichtigkeit“) des Verfahrens nach sich zieht, sondern sogar nachträglich geheilt werden kann. Damit ist nichts im Sinne des Kampfes gegen Fracking gewonnen. Ein wirksames Frackingverbot lässt sich nur politisch durchsetzen. Die optimale Lösung wäre eine Änderung des Bundesbergrechts. Die Landesregierung arbeitet aktuell daran, ein reelles Verbot im Rahmen des Landesentwicklungsplans herbei zu führen. Dadurch würde so viel Zeit gewonnen, dass ein bundesweites Verbot herbeigeführt werden kann.“

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