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Pressemeldung vom 11. Februar 2014
Grüne: Bundesregierung und Kreistagsmehrheit bluten den Kreis aus
Ratzeburg. Jetzt ist es auch von der Kreisverwaltung bestätigt worden: Die Verschuldung des Kreises Herzogtum Lauenburg geht allein zu Lasten der Sozialkosten und der mangelnden Erstattung durch den Bund. Eine Anfrage der Kreistagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen hat ergeben, dass über den Zeitraum 2008 bis 2013 zwischen Aufwendungen des Kreises und Erstattung durch den Bund insgesamt eine Lücke von 177 Millionen Euro klafft (pro Jahr knapp 30 Millionen Euro).
Allein für die Grundsicherung im Alter, die ja ab 2014 vom Bund übernommen wird, hat der Kreis innerhalb der letzten Jahre fast 24 Millionen Euro aufbringen müssen. Bei den Wohnungskosten für Langzeitarbeitslose hat sich über sechs Jahre ein Defizit in Höhe von 109 Millionen Euro ergeben.
Dazu sagt der finanzpolitische Sprecher der Grünen, Klaus Tormählen: „Der Kreis hat aktuell über 48 Millionen Euro Schulden, von denen er trotz Konsolidierung nicht herunterkommt. Wie man sieht, kann das mit den Soziallasten, die der Kreis selbst tragen muss, auch niemals erreicht werden. Die Sozialleistungen gehen auf Bundesgesetze zurück, der Bund lässt den Kreis mit der Bezahlung im Regen stehen. Die Kreistagsmehrheit vorwiegend der CDU hat uns jahrelang eine Eigenverursachung vorgegaukelt. Mehrfach hat sie im Kreistag argumentiert, der Kreis hätte über seine Verhältnisse gelebt. Damit hat sie drastische Kürzungen bei sozialen Einrichtungen in die Wege geleitet, die in dem Konsolidierungsvertrag mit dem Land gipfelten. In dieser Vereinbarung sind weitere Abstriche enthalten, die bei einigen Einrichtungen zur Einstellung ihrer Hilfsarbeit führen müssen. Ebenso wie beim Kreishaushalt wird von der CDU in Presseberichten vom kommunalen Finanzausgleich ein verzerrtes Bild dargestellt. Die herbeigeredeten Dissonanzen sollen so von den fehlenden Erstattungsleistungen des Bundes ablenken, die die Zahlung im Finanzausgleich um das Zwanzigfache übertreffen. Unsere Bedenken gegenüber Konsolidierungsvertrag und Gägelow-Vereinbarung sind damit nachträglich voll bestätigt worden.“
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