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Pressemeldung vom 11. Januar 2013
Grüne: Urteil gegen Schmerzensgeld ist menschenverachtend
Ratzeburg. Zum Urteil des Landgerichts gegen eine querschnittsgelähmte Frau sagt die Fraktionsvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen im Kreistag, Annedore Granz: „Wir empfinden das Urteil mit der Versagung von Schadensausgleich als empörend und menschenverachtend. Befremdend ist auch, dass die Stadt Ratzeburg nicht von sich aus tätig geworden ist und für die Betroffene eine Erstattung angeboten hat.“ Sprecher Klaus Tormählen ergänzt: „Dieser unglaubliche Vorgang zeigt einmal mehr, dass wir immer noch meilenweit von einer realen Inklusion entfernt sind. Barrierefreiheit muss auf öffentlichen Plätzen gewährleistet sein. Es kann nicht angehen, dass gerade im Umfeld von Behindertenparkplätzen eine mit Risiko behaftete Pflasterung verwendet wird. Zu argumentieren, die zu Schaden gekommene Person hätte vorsichtiger sein müssen, ist aus unserer Sicht zynisch. Was nach dem Urteil zurück bleibt, ist das Gefühl der Diskriminierung für Menschen mit Behinderung. Für uns Grüne zeigt das Urteil ganz klar: Beim Thema Barrierefreiheit und Inklusion liegt noch ein weiter Weg vor uns. Hier besteht ein großer Handlungsbedarf sowohl für die Stadt Ratzeburg als auch für den Kreis.“
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