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Pressemeldung vom 4. Oktober 2013

Entscheidung in Kiel: Zensus-Gelder erstatten Verdienstausfall anlässlich des Einsatzes beim Elbe-Hochwassers

Lauenburg. Die Landtags-Fraktionen von SPD und den Grünen sowie die Abgeordneten des SSW haben sich über die Verwendung der so genannten Zensusmittel für 2014 verständigt – das sind diejenigen 50 Millionen Euro, die Schleswig-Holstein aufgrund eines höheren relativen Bevölkerungsanteils zusätzlich aus dem Länderfinanzausgleich erhält. Darunter fällt auch die Erstattung für Ausgaben, die im Rahmen des Elbhochwassers im Juni 2013 dem Kreis Herzogtum Lauenburg und der Stadt Lauenburg im Bereich des Katastrophenschutzes entstanden sind. Ein Großteil dieser Kosten ist aus den Mitteln des Aufbauhilfefonds erstattungsfähig. Für die Ausgaben, die nach heutiger Rechtslage nicht in die Aufbauhilfe gehören – das sind insbesondere die Ausgaben für Verdienstausfall und Lohnfortzahlung – sollen jetzt für die Konsolidierungskommunen, das sind der Kreis und die Stadt Lauenburg, Landeszuweisungen aus Zensusmitteln bereitgestellt werden.

Der Kreis Herzogtum Lauenburg hat heute die endgültigen Zahlen nach Kiel gemeldet. Demnach belaufen sich die Ausgaben, die derzeit nicht aus dem Aufbauhilfefonds erstattungsfähig sind, auf 324.301 Euro. Die entsprechenden Ausgaben der Stadt Lauenburg betragen nach letztem Kenntnisstand 14.208 Euro.

Dazu sagt Burkhard Peters, Landtagsabgeordneter von Bündnis 90/die Grünen: „Ich freue mich, dass aus den Zensusmitteln auch die Kompensation für die Lohnausfälle im Zusammenhang mit dem Hochwasser im Juni gezahlt wird. Damit setzt die Kieler Koalition ihr Versprechen um. Besonders erwähnenswert ist, dass aus den Zensusmitteln weitere 2,5 Millionen Euro in die Sanierung der Landesstraßen fließen sollen.“

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