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Pressemeldung 30. August 2010
Grüne erfreut über Urteil des Landesverfassungsgerichts
Der Kreisverband von Bündnis 90/Die Grünen hat mit Befriedigung das Urteil des Landesverfassungsgerichts zum Landeswahlrecht zur Kenntnis genommen. Rechtsanwalt Burkhard Peters, Grüner Kreistagsabgeordneter aus Hornbek: „Es ist jetzt das dritte Mal, dass auf Initiative der Grünen Verfassungsgerichte das von der CDU und der SPD gestaltete und verteidigte Wahlrecht und Kommunalverfassungsrecht als verfassungswidrig eingestuft haben. Nach der Aufhebung der 5-Prozent-Klausel zur Kommunalwahl und der Neuordnung der Amtsverfassung fällt jetzt auch das Landeswahlrecht. Für uns bedeutet dies, dass die Rechtsgrundlagen bei den Volksparteien nicht in den besten Händen sind. Die vom Landesverfassungsgericht gesetzte Frist zum September 2012 für eine Neuwahl erscheint uns zu lang. Bei voller Ausschöpfung würde sie für die Landesregierung eine Hängepartie ohne ausreichende Legitimität und einen Dauerwahlkampf über zwei Jahre bedeuten."
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