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Pressemeldung 30. August 2010

Grüne: Bund lässt Kommunen mit Sozialkosten im Regen stehen

Mit knapp 30 Millionen Euro sind die Kosten der Unterkunft für langfristig Arbeitslose (KDU) einer der größten Ausgabenposten im Kreishaushalt. Davon trägt der Bund nach den bisherigen Berechnungen für das nächste Jahr knapp 7 Millionen Euro. Jetzt hat die Kreisverwaltung mitgeteilt, dass auf Grund der bundesweit gestiegenen Anzahl sogenannter Bedarfsgemeinschaften mit einem zusätzlichen Bundesanteil von einer halben Million Euro gerechnet werden kann, was für den Kreishaushalt entsprechend weniger Kosten verursacht. Für die Kreistagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen ist dies aber kein Anlass zur Entwarnung. „Auf Grund einer neuen Berechnungsformel hat die Bundesregierung im Herbst den Bundesanteil an den KDU drastisch abgesenkt. Diese Formel liefert jetzt zwar etwas mehr als die Vorveranschlagung. Sie bringt aber am Ende in Anbetracht der Absenkung gegenüber den Vorjahren, der hohen Gesamtsumme und eines zu erwartenden Fehlbetrages im Kreishaushalt von über 20 Millionen Euro jeweils für die nächsten Jahre so gut wie nichts. Im Gegenteil: Wegen neuer Planungen der Bundesregierung erwarten wir langfristig wieder einen Anstieg der Kosten für den Kreis", sagt Klaus Tormählen von den Grünen, der sich für die Sommerpause eine Durchleuchtung der Kreisfinanzen vorgenommen hat.

Die Grünen fordern jetzt vom Bund ein sofortiges Umsteuern. Tormählen: „Angesichts der Tatsache, dass die Steuerrechtsreformen der Regierungen aus CDU und SPD bis zum Herbst 2009 und derzeit aus CDU und FDP den Kommunen in Schleswig-Holstein jährlich allein Mindereinnahmen von mehr als 280 Millionen Euro aufbürden, ist es nicht hinnehmbar, dass insgesamt der Anteil der Kommunen immer weiter steigen soll." Laut Recherchen der Kreistagsfraktion haben sich die Grünen im Bundestag darum bemüht, eine Entlastung der Kommunen durchzusetzen. Doch vergebens. Britta Haßelmann, kommunalpolitische Sprecherin der Grünen in Berlin: „Die Bundesregierung ist nicht bereit, sich an den steigenden Kosten der Kommunen für soziale Leistungen zu beteiligen. Weder sollen vorhandene Bundesbeteiligungen für die Grundsicherung im Alter oder die Unterkunftskosten im ALG II aufgestockt noch - wie im Falle der stark ansteigenden Eingliederungshilfen für Menschen mit Behinderungen - Bundesbeteiligungen eingeführt werden. Stattdessen sollen die Kommunen die Angemessenheit der Unterkunftskosten für Hartz IV-Empfänger künftig selbst per Satzung festlegen. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage hervor, die unter meiner Federführung entstanden ist." Im Frühjahr hatten die Grünen in Berlin über einen Haushaltsänderungsantrag versucht, den Bundesanteil an den Kosten der Unterkunft zu erhöhen. Dies wurde mehrheitlich mit den Stimmen von CDU, SPD und FDP abgelehnt, so Haßelmann.

Tormählen: „Der Bundesrechnungshof hat die Festlegung eines Bundesstandards vorgeschlagen. Dem schließen wir uns an. Angesichts des enormen Finanzdruckes, den die Kommunen aufgrund der Wirtschaftskrise und der Steuersenkungen ausgesetzt sind, besteht jetzt die Gefahr, dass die Trägerkommunen die Angemessenheit für die Kosten der Unterkunft und Heizung möglichst gering ansetzen. Die wenigsten Kommunen verfügen über einen Mietspiegel. So werden unzählige Gerichtsverfahren und im schlimmsten Fall ein kommunales Sozialdumping, ein gegenseitiges sich Zuschieben von kostenträchtigen Langzeitarbeitslosen die Folge sein. Die Verantwortung trägt dann nicht der Bund, sondern haben wir Kreistagsabgeordnete, die diese Satzungen über angemessene Unterkunftskosten beschließen sollen."

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