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Pressemeldung 27. April 2010
Atomaufsichtbehörde muss Unterlagen über AKW Krümmel vollständig offenlegen
Zur Weigerung der Atomaufsicht in Schleswig-Holstein, Unterlagen zur Sicherheit des AKW Krümmel an das Oberverwaltungsgericht weiterzuleiten, erklärt der grüne Bundestagsabgeordnete aus Schleswig-Holstein, Dr. Konstantin von Notz:
Die Weigerung der Atomaufsichtbehörde Informationen über die Sicherheitsvorkehrungen im AKW Krümmel für den Fall eines Flugzeugabsturzes bzw. eines Flugzeuganschlages offenzulegen, ist falsch und nicht nachvollziehbar. Diese Unterlagen sind im Sinne der Aufklärung der Öffentlichkeit und des Gerichts über die mit dem Betrieb des AKW verbundenen Gefahren von hohem öffentlichen Interesse, ihre Offenlegung ist für die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts und damit für die Rechtsstaatlichkeit des Verfahrens und den Betrieb des Krümmels ganz erheblich.
Die von der Atomaufsichtsbehörde angeführte Begründung, die fraglichen Informationen unterlägen einer „Geheimhaltungsbedürftigkeit" im Staatsinteresse ist irreführend. Es ist längst bekannt, dass mehrere deutsche Atomkraftwerke - darunter auch Krümmel und Brunsbüttel - gegen die fraglichen Gefahren aus der Luft nicht hinreichend gesichert sind. Interessierte Terroristen wissen dies längst. Vorliegend geht es also nicht darum, Geheimnisse zu wahren, sondern die mangelhafte Sicherheit des Atomkraftwerks Krümmel nicht amtlich von gerichtlicher Seite bestätigt zu bekommen. Es werden die ganz offensichtlich aus den Unterlagen ersichtlichen Konsequenzen gefürchtet.
Wenn der schleswig-holsteinischen Atomaufsichtsbehörde tatsächlich am Wohl der schleswig-holsteinischen Bevölkerung gelegen ist, bleibt ihr nur eine Wahl: Sie muss dem Gericht die relevanten Dokumente über die mit dem Betrieb des AKW tatsächlich verbundenen Gefahren vollständig zugänglich machen, und zwar im Sinne einer Aufklärung der Öffentlichkeit und einer ordnungsgemäßen, rechtsstaatlichen Entscheidung des Gerichts. Angesichts der Verschleierungstaktiken des Betreibers Vattenfall, haben die Menschen in Schleswig-Holstein einen Anspruch auf Transparenz und die ungeschönte Wahrheit bezüglich der vom AKW Krümmel ausgehenden Gefahren.
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