Pressemeldung 8. Juni 2010
Konstantin von Notz begrüßt gerichtliche Verpflichtung zur Offenlegung sicherheitsrelevanter Unterlagen des AKW Krümmel
Zu der Entscheidung des schleswig-holsteinischen Oberverwaltungsgerichtes (OVG), dass vertrauliche Unterlagen über die Sicherheitsvorkehrungen im AKW Krümmel dem Gericht vorgelegt werden müssen, erklärt der schleswig-holsteinische Bundestagsabgeordnete aus dem Kreis Herzogtum Lauenburg, in dem auch das AKW Krümmel liegt, Dr. Konstantin von Notz:
Die von uns seit langem geforderte Offenlegung der Unterlagen ist im Sinne einer Aufklärung der Öffentlichkeit über die tatsächlichen Gefahren des Betriebs des AKW Krümmel und einer rechtsstaatlichen Entscheidung des Gerichts über den weiteren Betrieb des AKW sehr zu begrüßen.
Die bisherige Weigerung der Atomaufsichtsbehörde, Informationen über die Sicherheitsvorkehrungen im AKW Krümmel für den Fall eines Flugzeugsabsturzes bzw. eines Anschlags offenzulegen, war angesichts eines ganz erheblichen öffentlichen Interesses und der Entscheidung über den weiteren Betrieb des AKW Krümmel falsch und nicht nachvollziehbar. Die von der Behörde angeführte Begründung, die fraglichen Dokumente unterlägen einer „Geheimhaltungsbedürftigkeit" im Staatsinteresse war nicht haltbar und angesichts der offenkundigen Probleme lediglich vorgeschoben, um eine gerichtliche Attestierung der gravierenden Sicherheitsmängel zu verhindern. Dies hat das Oberverwaltungsgericht nun bestätigt und die entsprechenden Unterlagen von der Atomaufsichtsbehörde eingefordert.
Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes ist eine Ohrfeige für die schleswig-holsteinische Atomaufsichtsbehörde. Ihre Pflicht wäre es gewesen, die Unterlagen dem Gericht von sich aus zur Verfügung zu stellen, um so eine rechtsstaatliche Überprüfung der tatsächlichen Gefahren zu ermöglichen. Durch ihre Weigerung hat die Atomaufsichtsbehörde einer solchen Überprüfung im Wege gestanden und so ihre Aufsichtspflicht verletzt
Sollte sich im Zuge der jetzigen gerichtlichen Prüfung amtlich bestätigen, dass die unzureichende Sicherung des AKW Krümmel gegen die fraglichen Gefahren aus der Luft gegeben ist, müssen die entsprechenden Konsequenzen gezogen und dem Betreiber des AKW Krümmel der Betrieb umgehend und endgültig untersagt werden.
Wenige Monate vor der Landtagswahl tauscht die CDU in Sachsen-Anhalt kurzerhand ihren Ministerpräsidenten aus, damit der Neue mit Amtsbonus in [...]
Das Europäische Parlament hat den Mercosur-Vertrag zur rechtlichen Prüfung dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorgelegt. Das ist das falsche [...]
Bündnisgrüne Kreisverbands-Partnerschaften bieten die hervorragende Möglichkeit, sich durch Kooperationen zwischen Kreisverbänden gegenseitig [...]