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Pressemeldung 24. September 2008

Grüne: Kommunale Gelder gehören nicht in Stiftungen!

Mit Beschluss des Kreistages vom 14.12.2006 wurde der Landrat beauftragt, rechtliche und steuerrechtliche Fragen im Zusammenhang mit der Gründung einer Stiftung Naturpark Lauenburgische Seen und einer Stiftung zur Förderung bürgerschaftlicher Aktivitäten zu klären und Entwürfe für Stiftungssatzungen vorzulegen. Bereits im Januar 2007 erging ein Erlass des schleswig-holsteinischen Innenministeriums, nach dem die rechtlichen Möglichkeiten für Gründungen von Stiftungen durch Kommunen äußerst kritisch und eng beurteilt wurden. Das Innenministerium beauftragte zur abschließenden Klärung der Rechtsfragen das Rechtsanwaltsbüro Weissleder & Ewer in Kiel mit der Erstellung eines Gutachtens zur Frage, ob es nach schleswig-holsteinischem Kommunalrecht zulässig sei, Kommunalvermögen, das den Kommunen im Sinne von Gemeinden, Kreisen, Ämtern und Zweckverbänden nicht durch private Dritte zur Verfügung gestellt werden, in kommunale Stiftungen einzubringen. Dieses Gutachten liegt seit April 2008 vor. Es bestätigt, dass insbesondere die Einbringung kommunalen Vermögens in eine Stiftung in aller Regel nicht zulässig und nur in sehr gesondert gelagerten Einzelfällen Ausnahmen denkbar sind.

Die Kreistagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen will jetzt in den Gremien des Kreises anmahnen, weitere Auswirkungen des Gutachtens zu überdenken. Die Grünen sehen insbesondere eine politische Problematik in der Übertragung der Gelder an die Stiftung Herzogtum Lauenburg und die vom Kreistag beschlossene Stiftung „Menschen in Not". Burkhard Peters, Kreistagsabgeordneter im Bildungs- und Kulturausschuss, erklärt dazu: „Das Gutachten belegt unsere Auffassung, dass kommunale Gelder nicht in eine Stiftung gehören. Von der Einlagesumme kommt nur ein Bruchteil bei den Menschen an. Der Rest schmort auf der Bank und hilft dem Geldmarkt. Ebenso ist es mit den Kulturgeldern. Wenn auch die sechs Millionen aus der Sonderrücklage Müllverbrennung nicht in das Kapital der Stiftung Herzogtum-Lauenburg eingeflossen sind, so hat die praktizierte Konstruktion doch eben diese Auswirkung. Die aus den Zinsen resultierende relativ kleine Summe von 180.000 Euro kommt nicht bei den Kulturschaffenden an. Außerdem fehlt die demokratische Kontrolle. Das Geld wurde kurz vor der Wahl für fünf Jahre ohne politische Möglichkeit der Einflussnahme gebunden. Damit wird de facto Kommunalvermögen in eine Stiftung eingebracht und somit irreversibel, unflexibel und demokratisch unkontrolliert dem Kreis entzogen. Ähnlich gelagert sehen wir den neuesten Stiftungsbeschluss. Gelder aus der Kreissparkasse sind zwar zunächst nicht originär kommunal, sie werden aber für kommunale Zwecke verwendet und sind somit gemäß Gutachten nicht für Stiftungszwecke geeignet. Wir fordern eine Debatte unter Einbeziehung aller politischen Entscheidungsträger über die Verwendung der Gelder aus der Kreissparkassenausschüttung."

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