Menü
Pressemeldung 15. September 2008
Kreisforsten: Wer haftet bei Personenschäden durch herabfallendes Holz?
Grüne wollen Klärung
Fredeburg. Nach dem Bundeswaldgesetz ist das Betreten des Waldes auf eigene Gefahr gestattet. Dennoch ist bei Verletzungen oder gar Todesfällen durch Holzbruch die Haftungsfrage nicht eindeutig geregelt. Denn nicht immer müssen die Besucher für Schäden selbst aufkommen. Grund ist die im Bürgerlichen Gesetzbuch verankerte allgemeine Verkehrssicherungspflicht, die den Waldbesitzer für die Haftung verantwortlich macht. Rechtlich unklar ist allerdings die Grenzlinie, ab der BGB oder Waldgesetz gilt. So wurde in einem noch laufenden Rechtsverfahren in Westdeutschland ein Waldbesitzer in erster Instanz zur Zahlung eines Schadensersatzes verurteilt, nachdem eine Besucherin durch einen herabfallenden Ast eine Querschnittslähmung erlitten hatte. Dies Verfahren hat zu einer großen Verunsicherung bei Waldbesitzern und Forstleuten geführt. In äußerster Konsequenz ergibt sich die Frage, ob in Zukunft rechts und links der Wanderwege eine 30-m-Schneise geschlagen werden muss.
Um zu einem einheitlichen Verfahren und zu einer eindeutigen Bewertung der Haftungssituation zu kommen, haben sowohl Bundesrat, der Verband der kommunalen Waldbesitzer als auch die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen von der Bundesregierung eine Novellierung des Deutschen Waldgesetzes gefordert. Die Grünen haben sogar schon einen Gesetzentwurf vorgelegt. Die Frage der Haftung im Erholungswald wurde im letzten Winter in der Wentorfer Lohe als Argument der Bundesforsten für einen radikalen Holzeinschlag zugrundegelegt.
Doch wie gehen aktuell die Kreisforsten mit dem Problem der Verkehrssicherung um? Um diese Frage zu beleuchten, hat die Kreistagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen den Punkt Verkehrssicherungserfordernisse auf die Tagesordnung der Sitzung des Betriebsausschusses Kreisforsten am kommenden Donnerstag, 18. September, um 17 Uhr im Fredenkrug/Fredeburg gesetzt. Ausschussvorsitzender Klaus Tormählen der Grünen sagt dazu: „Bis zur letzten gesetzlichen und gerichtlichen Klärung ergibt sich für Forstleute die Unsicherheit, wie zu verfahren ist. Wir hoffen, dass die Diskussion sowohl den Verantwortlichen als auch den Besuchern Verhaltensregeln an die Hand gibt. Ein Kahlschlag an Wegen würde sowohl die Nutzungs- als auch die Erholungsfunktion unserer Wälder ad absurdum führen." Der Sitzung vorgelagert ist eine Besichtigung von Waldflächen in der Revierförsterei Ravenskamp. Treffpunkt dazu ist um 16 der Parkplatz am Wisentgehege in Fredeburg.
Das Bundesverfassungsgericht ist ein Garant der freiheitlich-demokratischen Grundordnung und damit ein unverzichtbares Verfassungsorgan für [...]
Rund 13 Millionen Menschen nutzen hierzulande das Deutschlandticket. Ein Erfolgsmodell! Ob das Ticket über das Jahr 2025 hinaus bestehen kann, [...]
Gestern hat die 29. Conference of the Parties (COP) in Baku, Aserbaidschan begonnen. Für Deutschland wird Annalena Baerbock als Verhandlerin [...]