25.06.22 –
Im Landes-Koalitionsvertrag von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wurde eine Passage mit aufgenommen, nach der es ermöglicht werden soll, dass zukünftig auch die Vertretung „gesellschaftlich bedeutsamer Belange“ einen Beirat nach der GO konstituieren könne. Das dürfte unzweifelhaft auf den lokalen Umwelt- und Naturschutz zutreffen.
Medien
Kategorie
Die Verlierer der Landwirtschaftspolitik von Agrarminister Alois Rainer sind kleinere Landwirtschaftsbetriebe, aber auch wir als [...]
Am 8. März wählt Baden-Württemberg einen neuen Landtag. Als Nachfolger von Winfried Kretschmann als Ministerpräsidenten von Baden-Württemberg [...]
Was in Venezuela passiert, zeigt: Die noch immer weltweit hohe Abhängigkeit von fossilen Energieträgern ist ein globales Sicherheitsrisiko. [...]