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Die Satzung des OV Geesthacht zum Download

Die Satzung des Ortsverbandes Geesthacht von Bündnis '90/DIE GRÜNEN

Satzung
§ 1 – Name und Organisationsstellung

Der Ortsverband Geesthacht der Partei Bündnis 90/Die GRÜNEN (Kurzform GRÜNE) führt den Namen „Bündnis 90/Die GRÜNEN – Ortsverband Geesthacht“. Er ist ein Zusammenschluss der Mitglieder der Partei, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in Geesthacht haben.

§ 2 – Aufgaben

Bündnis 90/Die GRÜNEN  Ortsverband Geesthacht hat die Aufgabe und das Ziel,
a.)   nach den Grundsätzen ökologisch, sozial, basisdemokratisch und gewaltfrei politisch zu arbeiten und sich an Wahlen zu beteiligen;
b.)   Gruppen und Personen zu unterstützen, die den politischen Zielen von Bündnis 90/Die GRÜNEN nahe stehen.

§ 3 – Organe

1. Die Organe des Ortsverbandes sind:
a.)   die Jahreshauptversammlung (JHV)
b.)   die Mitgliederversammlung (MV)
c.)   der Vorstand.

2. Alle Organe, Kommissionen, Gremien und Wahllisten sollen möglichst paritätisch von Frauen und Männern besetzt werden.

§ 4 – Jahreshauptversammlung (JHV)

1.     Eine ordentliche JHV ist mindestens einmal im Jahr durchzuführen.

2.     Eine außerordentliche JHV kann vom Vorstand einberufen werden. Sie muss einberufen werden, wenn dies von mindestens 20 % der stimmberechtigten Mitglieder unter Angabe des Anlasses gewünscht wird.

3.     Die Einladung erfolgt 20 Tage vorher per Email durch den Vorstand an alle Mitglieder unter Angabe der Tagesordnung. Mitglieder die keine Email haben, und solche die das wünschen, erhalten die Einladung mit der Post.

4.     Anträge sind mindestens 10 Tage vorher schriftlich beim Vorstand einzureichen.

5.     Über die Beschlüsse der JHV sind schriftliche Protokolle anzufertigen, die vom Schriftführer*in und einem Vorstandsmitglied zu unterzeichnen sind.

6.     Die JHV hat zu beschließen über:
a.)   Rechenschaftsbericht des Vorstandes,
b.)   Kassenbericht,
c.)   Entlastung des Vorstandes,
d.)   Wahl des Vorstandes,
e.)   Satzungsänderungen,
f.)    Auflösung des Ortsverbandes und seiner Organe,

7.     Die Vorstandsmitglieder werden geheim und mit einfacher Mehrheit gewählt.

8.     Die JHV ist beschlussfähig, wenn und solange mindestens 30 % der eingeschriebenen Mitglieder des Ortsverbandes anwesend sind. Ist die JHV nicht beschlussfähig, ist die folgende JHV in jedem Fall beschlussfähig. In der Einladung zu dieser Versammlung ist auf diese Tatsache hinzuweisen.

9.     Beschlüsse über Satzungsänderungen oder die Auflösung des Ortsverbandes werden mit 2/3 der anwesenden Stimmberechtigten gefasst. Ein Beschluss über die Auflösung des Ortsverbandes muss durch eine Urabstimmung bestätigt werden (§7).

§ 5 – Mitgliederversammlung

1.     Die Mitgliederversammlung ist Trägerin der praktischen Arbeit des Ortsverbandes. Sie tagt öffentlich. Zu ihren Aufgaben gehört insbesondere:
a.)   Beschlussfassung über Anträge zu kommunalpolitischen oder parteipolitischen Themen,
b.)   Beschlussfassung über Programme zur Wahl der Stadtvertretung.
c.)   Aufstellung der Kandidat*innenliste zur Wahl der Stadtvertretung. Die Aufstellung von Kandidat*innen für die Wahlen zur Stadtvertretung der Stadt Geesthacht erfolgt durch die Mitglieder des Bündnis 90/Die GRÜNEN, die jeweils in der Stadt Geesthacht wahlberechtigt sind. Für diese Wahlversammlungen gelten diese Vorschriften entsprechend.
d.)   Kontrolle der Fraktion in der Stadtvertretung.
e.)   Nachwahl von Vorstandsmitgliedern.

2.     Die MV wird auf Einladung durch den Vorstand einberufen. Dabei wird eine Tagesordnung vorgeschlagen. Die Ladungsfrist beträgt 7 Tage.

3.     Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst.

4.     Über Beschlüsse sind Protokolle anzufertigen, die mindestens von einem Vorstandsmitglied zu unter-zeichnen sind. In die Protokolle kann jedes Mitglied einsehen.

5.     Die MV ist beschlussfähig, wenn mindestens 10 % der eingeschriebenen Mitglieder des Ortsverbandes anwesend sind. Hinsichtlich des Wiederholungsfalles gelten die gleichen Bestimmungen wie bei der JHV.

6.     Durch Beschluss der MV können Arbeitsgemeinschaften gebildet werden, die ihr rechenschaftspflichtig sind.

7.     Mandatsträger*innen sind grundsätzlich an Beschlüsse der MV gebunden.

§ 6 – Vorstand

1.     Der Vorstand setzt sich mindestens aus 3 gleich-berechtigten Mitgliedern zusammen, wovon eines als Kassenwart*in gewählt ist. Die interne Aufgabenverteilung erfolgt in der Autonomie des Vorstands.

2.     Dem Vorstand gehört ein Mitglied der grünen Jugend Geesthacht und Umgebung an. Dieses Vorstandsmitglied hat Antrags- und Rederecht, bei Mitgliedschaft in Bündnis 90 / Die GRÜNEN Stimmrecht.

3.     Der Vorstand wird durch die JHV gewählt. Die Mitgliedschaft im Vorstand beträgt grundsätzlich zwei Jahre.

4.     Der Vorstand leitet den Ortsverband und führt seine Geschäfte nach Gesetz und Satzung. Er informiert die MV und JHV über seine Arbeit und ist grundsätzlich an deren Beschlüsse gebunden.

5.     Die Abwahl von Vorstandsmitgliedern erfolgt auf Antrag durch die JHV mit einfacher Mehrheit.

6.     Der Vorstand fasst Beschlüsse mit einfacher Mehrheit.

§ 7 – Urabstimmung

Eine Urabstimmung unter allen Mitgliedern des Ortsverbandes erfolgt auf Beschluss der Mitgliederversammlung oder auf Antrag (mindestens) eines Fünftels der Mitglieder. Für die Durchführung der Urabstimmung gilt die Urabstimmungsordnung der nächsthöheren Ebene.

§ 8 – Schlussbestimmungen

1.     Diese Satzung tritt am Tage ihrer Beschlussfassung in Kraft. Gleichzeitig tritt die bisherige Satzung außer Kraft.

2.     Im Übrigen gelten die Regelungen der Landes- und Bundessatzung und die gesetzlichen Bestimmungen des Parteiengesetzes.

Mit Beschlussfassung dieser Satzung auf der JHV vom 16.03.2016 werden vorherige Fassungen der Satzung außer Kraft gesetzt.

Diese Satzung tritt mit Beschlussfassung der JHV vom 16.03.2016 in Kraft.

 

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