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Im Landes-Koalitionsvertrag von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wurde eine Passage mit aufgenommen, nach der es ermöglicht werden soll, dass zukünftig auch die Vertretung „gesellschaftlich bedeutsamer Belange“ einen Beirat nach der GO konstituieren könne. Das dürfte unzweifelhaft auf den lokalen Umwelt- und Naturschutz zutreffen.
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