Die Ratsversammlung möge beschließen:
1. Die Stadt Geesthacht wird eine neue städtische Kindertagesstätte einrichten.
2. In der Konzeption sind insbesondere Aspekte der Inklusion zu berücksichtigen (Schaffung von integrativen Plätzen; angestrebt: zwei „11 + 4“ Integrationsgruppen).
3. Der Fachdienst Immobilien wird beauftragt, Vorschläge für geeignete Grundstücke bzw. Gebäude vorzulegen.
4. Das Vorhaben wird im KiTa-Bedarfsplan des Kreises angemeldet.
5. Die konzeptionellen Einzelheiten werden im Sozialausschuss erarbeitet.
6. Auf die Durchführung eines Interessensbekundungsverfahrens nach dem Kita-Gesetz sollte verzichtet werden, da offensichtlich bei der Schaffung von Integrationsgruppen ein besonderer Handlungsbedarf besteht
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