Die Verwaltung wird beauftragt, eine durch ein Verbotsschild (Zeichen 283 Absolutes Haltverbot) gem. § 41 Abs. 1 StVO
gekennzeichnete Halteverbotszone einzurichten, und zwar entlang der rechten Fahrbahn des Straße Altonaer Ring stadteinwärts, beginnend unmittelbar ab der Straßeneinmündung zur Bundesstraße 5 (B5) und endend an der gegenüber des Kinderspielplatzeinganges belegenen Parkplatzausfahrt der Vonovia.
Begründung: Die unmittelbare Straßeneinmündung Altonaer Ring/B 5 wird täglich und dauerhaft auf der rechten Fahrbahn stadteinwärts von mehreren hintereinander parkenden Autos verkehrsbeeinträchtigend blockiert.
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