Menü
01.11.21 –
Die Verwaltung wird beauftragt, eine durch ein Verbotsschild (Zeichen 283 Absolutes Haltverbot) gem. § 41 Abs. 1 StVO
gekennzeichnete Halteverbotszone einzurichten, und zwar entlang der rechten Fahrbahn des Straße Altonaer Ring stadteinwärts, beginnend unmittelbar ab der Straßeneinmündung zur Bundesstraße 5 (B5) und endend an der gegenüber des Kinderspielplatzeinganges belegenen Parkplatzausfahrt der Vonovia.
Begründung: Die unmittelbare Straßeneinmündung Altonaer Ring/B 5 wird täglich und dauerhaft auf der rechten Fahrbahn stadteinwärts von mehreren hintereinander parkenden Autos verkehrsbeeinträchtigend blockiert.
Medien
Kategorie
Mit der nun erfolgten Einigung im Zollstreit zwischen der EU und den USA ist klar: Die EU-Kommission hat sich unter Wert verkauft. Was auf dem [...]
Ab dem 1. August will Donald Trump einen Basiszoll von 30 Prozent auf Waren aus der EU erheben. Die EU-Kommission versucht weiterhin, zu [...]
Ehrlich, streitbar, nahbar: Ein Impulspapier zur Gründung des Vorstandsbeirats Bündnisgrüner Osten von Felix Banaszak und Dr. Heiko Knopf. [...]