Menü
01.11.21 –
Die Verwaltung wird beauftragt, eine durch ein Verbotsschild (Zeichen 283 Absolutes Haltverbot) gem. § 41 Abs. 1 StVO
gekennzeichnete Halteverbotszone einzurichten, und zwar entlang der rechten Fahrbahn des Straße Altonaer Ring stadteinwärts, beginnend unmittelbar ab der Straßeneinmündung zur Bundesstraße 5 (B5) und endend an der gegenüber des Kinderspielplatzeinganges belegenen Parkplatzausfahrt der Vonovia.
Begründung: Die unmittelbare Straßeneinmündung Altonaer Ring/B 5 wird täglich und dauerhaft auf der rechten Fahrbahn stadteinwärts von mehreren hintereinander parkenden Autos verkehrsbeeinträchtigend blockiert.
Medien
Kategorie
Die Klimakrise ist längst keine abstrakte Zukunftsfrage mehr – Extremwetter, Ernteausfälle, Waldbrände und steigende Preise betreffen uns alle. [...]
CDU-Generalsekretär Linnemann findet, Rentner*innen in Deutschland würden zu wenig arbeiten. Statt den Menschen Faulheit zu unterstellen, [...]
Die Mieten bei Neuvermietungen steigen gerade in Ballungszentren trotz der existierenden Mietpreisbremse immer stärker an. Hohe Mieten werden [...]