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1. März: Fracking – Börnsener Trinkwasser in Gefahr

Stopp Fracking!

Auch hierzulande finden gefährliche Gasbohrungen ohne Wissen der breiten Öffentlichkeit statt. Jetzt wollen Bundesumweltminister Altmaier und Bundeswirtschaftsminister Rösler den Erdgasunternehmen ganz offiziell den Weg für diese umweltgefährdende Technologie frei machen – und die besorgte Bevölkerung mit Alibi-Schutzmaßnahmen ruhig stellen. Verhindere Du, dass die Merkel-Koalition Deutschland zum Versuchslabor macht!

26.02.2013
Anstatt sich um die Energiewende zu kümmern, setzt die Bundesregierung auf die riskante Schiefergasförderung. „Fracking“, das heißt: Jede Menge Chemikalien, Millionen Liter Süßwasser und Quarzsand werden in den Boden gepumpt, um über künstliche Risse Erdgas aus tiefen Gesteinsschichten zu lösen. Zu welchen Schäden Fracking bei Mensch und Natur führt, weiß keiner genau – was die Merkel-Koalition aber nicht weiter bekümmert.

In der Fracking-Debatte bekommt Altmaiers vermeintlich umweltfreundliche Fassade Risse: In Trinkwasserschutzgebieten wollen Altmaier und Rösler chemische Gasbohrungen verbieten. In anderen Worten bedeutet das aber: In allen anderen Gebieten wollen sie Fracking zulassen. Mit der Beruhigungspille namens Umweltverträglichkeitsprüfung sollen die besorgten Bürgerinnen und Bürger ruhig gestellt werden. Auf die wirklich wichtigen Fragen, wie zum Beispiel die Gefahr von Vergiftung des Erdreiches oder die Entsorgung giftiger Abwässer, bleiben der Umweltsch(m)utz-Minister und sein Kollege dagegen eine Antwort schuldig.
Eine Umweltverträglichkeitsprüfung allein reicht nicht! Sie ist kein Ersatz für eine grundsätzliche Diskussion über Potenziale und Risiken des Frackings. Fordere Bundesumweltminister Altmaier und Bundeswirtschaftsminister Rösler mit Deiner Email auf, die Gefahren von Fracking untersuchen zu lassen – und solange jeden Bohrversuch zu stoppen!

Was ist Fracking?
Mit „Fracking“ werden Gasbohrungen unter Einsatz von Chemikalien bezeichnet. Das Wort steht kurz für „Hydraulic Fracturing“. Ziel ist es, an Erdgas zu gelangen, das in kleinen Gesteinsporen tausende Meter tief in der Erde lagert. Erdgas ist ein fossiler Energieträger, der in Kraftwerken zur Stromerzeugung eingesetzt und zum Heizen verwendet wird.

Wie funktioniert Fracking?
Fracking soll es ermöglichen, Erdgas freizusetzen, das vor allem in tief gelegenen Gesteinsschichten lagert. Bohrer schrauben sich senkrecht bis zu tausende Meter tief in den Boden. Sobald der Bohrkopf auf die Gesteinsschicht stößt, in der das Erdgas in kleinen Hohlräumen eingeschlossen ist, dreht er seitlich ab und durchbohrt die Gesteinsschicht einige hundert Meter lang waagerecht.

Um das Gas aus den Gesteinsporen zu lösen, muss ein Cocktail von zum Teil giftigen Flüssigkeiten eingesetzt werden: Jede Menge Chemikalien, Millionen Liter Süßwasser und Quarzsand werden unter hohem Druck in den Boden gepumpt. Die Gesteinsschicht bricht auf und künstliche Risse entstehen, durch die das Erdgas entweicht. Über die gebohrten Löcher wird es an die Oberfläche transportiert.

Das Gemisch aus Chemikalien, Wasser und Quarzsand wird zum Großteil wieder abgepumpt, ein Teil verbleibt jedoch für immer in der Gesteinsschicht. Das Abwasser, welches nach dem Frack-Vorgang zurück an die Oberfläche gespült wird, ist mit Schwermetallen und radioaktiven Elementen belastet. Dieser giftige „Flowback“ wird in sogenannten Versenkbohrungen einfach unterirdisch verpresst. Die zementierten Bohrlöcher werden nach Abschluss der Förderung zubetoniert.

Welche Schäden entstehen für Mensch und Natur?
Ein Teil der giftigen Flüssigkeit, die in die tiefen Gesteinsschichten gepresst wird, verbleibt dauerhaft im Boden – mit ungewissen Auswirkungen auf Mensch und Natur. In vielen tiefen Gesteinsschichten sind außerdem von Natur aus radioaktive Elemente oder auch Schwermetalle wie Quecksilber enthalten, die durch den Rückfluss des chemischen Gemischs und des natürlich vorkommenden Lagerstättenwassers an die Erdoberfläche treten können.
Boden und Luft werden schädlich belastet – entgegen aller Beteuerungen der Erdgasunternehmen ist in manchen Regionen in den USA, wo Fracking seit Jahren betrieben wird, selbst Trinkwasser durch Spuren dieses Rückflusses verseucht. Es ist außerdem bekannt, dass durch die tiefen Gasbohrungen leichte bis mittlere Erdbeben ausgelöst werden.

Die Bevölkerung in den Fracking-Regionen ist diesen gesundheitsschädlichen Stoffen in Boden, Gewässern und Luft schutzlos ausgesetzt. Anwohnerinnen und Anwohner von Fracking-Förderstätten werden durch chemische Gasbohrungen überdies einer hohen Lärmbelastung ausgesetzt. Davon abgesehen ist stark zu bezweifeln, dass in Deutschland die nötigen Freiflächen für Fracking zur Verfügung stehen. Da Fracking-Bohrmaschinen nur wenige hundert Meter waagerecht die Gesteinsschichten durchdringen, sind großflächige Freiräume für unzählige Bohranlagen nötig. In den USA wird die Methode auf weitgehend unbewohnten Flächen angewandt. In Deutschland sind die potenziellen Fracking-Flächen jedoch dicht besiedelt.

Wie öffnet die Merkel-Fraktion Fracking die Hintertür?
Noch Mitte Dezember 2012 stimmte Bundesumweltminister Altmaier gegen einen zweijährigen Fracking-Stopp – öffentlich im Bundestag in einer namentlichen Abstimmung. Das hätte die nötige Zeit für die Erforschung der Umweltrisiken von chemischen Tiefbohrungen gegeben.

Zwar geben Bundesumweltminister Altmaier und Bundeswirtschaftsminister Rösler neuerdings den Anschein, die Sicherheitsbedenken der Bevölkerung ernst zu nehmen. Ein Fracking-Verbot in Trinkwasserschutzgebieten und Umweltverträglichkeitsprüfungen helfen aber nicht gegen die grundsätzlichen Gefahren, die vom Fracking ausgehen. Die entscheidenden Probleme, wie zum Beispiel die Vergiftung des Erdreiches oder die Entsorgung giftiger Abwässer, blenden Altmaier und Rösler aus.

Losgetreten wurde aktuelle Diskussion im Übrigen von UmweltpolitikerInnen von CDU/CSU und FDP, die Anfang Februar 2013 Bundesumweltminister Altmaier und Bundeswirtschaftsminister Rösler in einem Brief aufgefordert haben, Gasbohrungen in tiefen Gesteinsschichten zuzulassen. Beide Ministerien sind für das Fracking verantwortlich: Damit Fracking in Deutschland zeitweise oder für immer gestoppt werden kann, müsste das Bergrecht geändert werden. Das Bundesberggesetz fällt in den Kompetenzbereich des Bundeswirtschaftsministeriums. Das Wasserrecht wiederum, das ebenfalls vom Fracking betroffen ist, liegt beim Bundesumweltministerium.

Wie stehen Bündnis 90/Die Grünen zu Fracking?
Solange die Risiken der Fracking-Technologie nicht gründlich erforscht sind und sichergestellt werden kann, dass das Verfahren technisch beherrschbar ist, wollen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Fracking in Deutschland stoppen. Wir gehen davon aus, dass es etwa zwei Jahre dauern wird, bis Forschungsergebnisse ausgewertet worden sind, auf deren Grundlage eine politische Entscheidung für oder gegen chemische Gasbohrungen getroffen werden kann. Deswegen fordern wir ein Moratorium von mindestens zwei Jahren, in denen keine Tiefbohrungen durchgeführt werden, bis diejenigen, die Fracking wollen, nachgewiesen haben, dass es unschädlich ist.

Darüber hinaus gibt es in Deutschland noch kein auf das Fracking-Verfahren zugeschnittenes Gesetz. Im Bundestag wollen wir deshalb klare Vorgaben beschließen, innerhalb welcher Grenzen Tiefbohrungen erlaubt werden. Der Einsatz von wassergefährdenden und gesundheitsschädlichen Stoffen muss dabei grundsätzlich verboten werden. Flüssige Giftstoffe dürfen nach Abschluss der Bohrungen nicht in den Gesteinsschichten zurückbleiben. Die unterirdische Verpressung giftiger Abwässer lehnen wir ab. Die Erdgasunternehmen müssen ein schlüssiges Entsorgungskonzept für den Rückfluss des chemischen Gemischs und des natürlich vorkommenden Lagerstättenwassers (Flowback) vorlegen.

Eine Umweltverträglichkeitsprüfung, wie sie mittlerweile auch die Merkel-Koalition vorschlägt, muss mehr sein als eine Beruhigungspille für besorgte Bürgerinnen und Bürger. Wir fordern Beteiligungsmöglichkeiten für die Bevölkerung schon während der Planungsphase von Fracking-Vorhaben, zum Beispiel durch Bürgerversammlungen.

Was enthüllen wissenschaftliche Studien?
Es liegen zwei Studien zu den Gefahren der Fracking-Technologie vor, die letztes Jahr von staatlichen Stellen in Auftrag gegeben wurden – beide kommen zum Ergebnis, dass Fracking in Deutschland derzeit nicht zu empfehlen ist. Die von der rot-grünen Landesregierung in NRW beauftragten GutachterInnen stellten erhebliche Wissens- und Informationsdefizite fest. Ein vom Umweltbundesamt in Auftrag gegebenes Gutachten zu den Umweltauswirkungen ist ebenso alarmierend. Laut der umfangreichen Studie birgt Fracking tatsächlich diverse Umweltrisiken und ist derzeit technisch nicht komplett kontrollierbar. Das Urteil der ExpertInnen ist eindeutig: „Wir stellen zusammenfassend fest, dass zu einer fundierten Beurteilung dieser Risiken und zu deren technischer Beherrschbarkeit bislang viele und grundlegende Informationen fehlen.“

Wo würde in Deutschland Fracking eingesetzt?
In Deutschland finden bereits seit Jahren Tiefbohrungen statt, zum Teil am Rand von konventionellen Erdgas-Förderstätten, zum Teil in eigenen Testgebieten. In Niedersachsen wird die Technologie seit ca. 30 Jahren in verschiedenen Formen angewendet, ohne dass die breite Öffentlichkeit darüber informiert wurde. Erdgaskonzerne haben sich in den vergangenen vier Jahren Aufsuchungslizenzen für Erdgas in tiefen Gesteinsschichten gesichert: In Niedersachsen und NRW, wo die größten Gasvorkommen vermutet werden, aber auch in Bayern, Baden-Württemberg, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Auch in Hessen haben Erdgasunternehmen Interesse am Fracking bekundet.

Anlagen zu: Was enthüllen wissenschaftliche Studien?

Erdgas-Fracking

Beim Fracking wird Erdgas aus unkonventionellen
Lagerstellen durch hohen Druck mit Hilfe eines
Frack-Fluids gefördert. (Grafik: ahu AG/Aachen)

Umweltrisiko bei „Erdgas-Fracking“
Die Gewinnung von Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten wird derzeit über die Grenzen Nordrhein-Westfalens hinaus intensiv diskutiert. Von Kommunalparlamenten und anderen Gremien sind Resolutionen gefasst worden, die sich gegen das Fracking aussprechen. Die Gründe liegen auf der Hand. Während konventionelle Gasreserven relativ einfach zu erschließen sind, da sie lediglich von der Oberfläche aus angebohrt werden müssen, damit das Gas gefasst werden kann, ist die Förderung bei unkonventionellem Gas viel komplizierter.

Kohleflözgas und Schiefergas etwa lagern eingekapselt in Abermilliarden winzigen Hohlräumen im Gestein. Um dieses Gas gewinnen zu können, müssen die Gesteine aufgeknackt werden. Die dafür eingesetzte Technik heißt Hydraulic Fracturing - zu Deutsch etwa: hydraulisches Aufbrechen, abgekürzt Fracking. Fracking kommt zum Einsatz, um den Gasfluss hin zum Bohrloch zu stimulieren und damit eine Förderung überhaupt erst zu ermöglichen. Dabei werden in das Mantelrohr der Bohrung in der vorgesehenen Frac-Tiefe Löcher eingebracht, durch die dann unter hohem Druck ein Gemisch von Wasser, Quarzsand und Additiven (Frack-Fluid) in das umlagernde Gestein gepresst wird.

Erdgas in unkonventionellen Lagerstätten ist in Nordrhein-Westfalen in Tiefen von 1.000 Meter und mehr anzutreffen, daher müssten hier Bohrungen bis in große Tiefen abgeteuft werden. Durch das Aufbrechen des Gesteins und die Injektion des Frack-Fluids werden erhebliche Nachteile für die Umwelt, insbesondere für den Wasserhaushalt befürchtet.

Anlage:
Fracking-Gutachten der NRW-Landesregierung: Experten stellen erhebliche Wissens- und Informationsdefizite fest
In NRW wird es bis auf Weiteres keine Genehmigungen für Erkundung und Gewinnung unkonventioneller Erdgas-Lagerstätten unter Einsatz von schädlichen Substanzen (Fracking) geben. Die Landesregierung folgt damit den Empfehlungen eines unabhängigen Gutachtens. Im Dezember 2011 hatte das Umweltministerium dieses in Abstimmung mit dem Wirtschaftsministerium in Auftrag gegeben und am 07.09.2012 der Öffentlichkeit vorgestellt. Die Gutachter kommen darin zu folgenden zentralen Aussagen:
Bei den unkonventionellen Erdgas-Lagerstätten in Nordrhein-Westfalen handelt es sich um vermutete Kohleflözgas- und Schiefergas-Vorkommen, die mit Tiefenlagen von teilweise weniger als 1.000 m im Vergleich zu den konventionellen Erdgas-Vorkommen (z.B. in Niedersachsen ca. 3.500 bis 5.000 m) in geringerer Teufe liegen. Das bedeutet auch, dass der Abstand zu Grundwasservorkommen, die für die Wassernutzung oder für Ökosysteme relevant sein können, entsprechend geringer ist.
Die Erkundung der potenziellen Erdgas-Vorkommen steht in NRW noch am Anfang. Die vergebenen Aufsuchungserlaubnisse betreffen ca. 60 % der Landesfläche von NRW. Mit einer Aufsuchungserlaubnis ist keine Genehmigung von Probebohrungen verbunden.
Da die Erkundung vermuteter Kohleflözgas- und Schiefergas-Vorkommen noch ganz am Anfang steht, ist die Frage nach der wirtschaftlichen Gewinnbarkeit bisher nicht geklärt.
Die Erkundung und Gewinnung von Erdgas aus unkonventionellen Erdgas-Lagerstätten können mit einer Reihe von erheblichen Umweltauswirkungen und Umweltrisiken verbunden sein. Sie resultieren hauptsächlich aus dem Gefährdungspotenzial der eingesetzten Frack-Fluide, der Formationswässer und des Flowback in Kombination mit möglichen Wegsamkeiten, über die eine Verbindung zu Schichten mit genutztem und nutzbarem Grundwasser geschaffen werden könnte.
Insbesondere im Hinblick auf die Langzeitintegrität von Bohrungen müssen Bewertungs- und Genehmigungskriterien erarbeitet werden, die den dichten Abschluss der Bohrungen während der Betriebszeit und in der Nachsorgephase sicherstellen.
Die Gutachter haben festgestellt, dass auch für die weiterentwickelten Frack-Fluide immer noch von einem hohen Gefährdungspotenzial ausgegangen werden muss.
In allen Bereichen wurden erhebliche Wissens- und Informationsdefizite identifiziert. Dies betrifft Daten und Informationen, die nicht frei zugänglich sind oder nicht vorlagen, wie etwa Stoffdatenblätter oder belastbare statistische Daten zu Eintritts- und Versagenswahrscheinlichkeiten.
Eine abschließende Bewertung aller Risiken ist auf der Betrachtungsebene des Gutachtens derzeit – insbesondere aufgrund der festgestellten Defizite – nicht möglich.
Die Vorlage eines vollständigen und konkreten Katalogs von Bewertungs- und Genehmigungskriterien ist nach Auffassung der Gutachter vor dem Hintergrund der Wissens- und Informationsdefizite derzeit nicht möglich.
Hinsichtlich der zukünftigen Vorgehensweise sollte ein landesweiter Abstimmungsprozess unter den Genehmigungs- und Fachbehörden zu den weiteren erforderlichen Erkundungen initiiert werden. Hier ist abzustimmen, welche Erkenntnisse die Erkundungen liefern müssen, um vorhandene Wissensdefizite zu beseitigen und eine ausreichende Grundlage für die Entscheidung über weitere Schritte zu schaffen. Dabei sollte eine klare Trennung zwischen den Entscheidungen über Vorhaben zur Erkundung ohne Fracking und den Entscheidungen über eventuelle spätere Erkundungs- oder Gewinnungsmaßnahmen mit Fracking erfolgen. Die geologischen und hydrogeologischen Erkenntnisse sollten vom Land transparent veröffentlicht und zur Verfügung gestellt werden.
Für Tiefbohrungen, die im Rahmen der Erkundung unkonventioneller Erdgas-Lagerstätten abgeteuft werden und in denen kein Fracking erfolgt, müssen aus Sicht der Gutachter keine anderen Anforderungen gelten als für andere nicht auf unkonventionelle Erdgas-Vorkommen zielende Tiefbohrungen soweit sie nicht für Fracking in einer ggf. nachfolgenden Phase genutzt werden sollen.
Weitere Informationen:
Vollständige Pressemitteilung vom 07.09.2012

"Fracking in unkonventionellen Erdgas-Lagerstätte in NRW" (06. September 2012)
Gutachten mit Risikostudie zur Exploration und Gewinnung von Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten in Nordrhein-Westfalen (NRW) und deren Auswirkungen auf den Naturhaushalt insbesondere die öffentliche Trinkwasserversorgung
NRW setzt im Bundesrat auf breites Bündnis gegen Fracking
Die nordrhein-westfälische Landesregierung will ein bundesweites Verbot des Einsatzes umwelttoxischer Chemikalien bei der Anwendung der umstrittenen Fördermethode „Fracking“ zur Aufsuchung und Gewinnung von Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten. Der Schutz der Menschen und der Umwelt hat für die Landesregierung oberste Priorität. Daher sucht sie im Bundesrat eine breite Allianz, um eine bundeseinheitliche Regelung zu erreichen. Die Landesregierung wird daher einen entsprechenden Entschließungsantrag für die nächste Sitzung des Bundesrats am 14. Dezember 2012 einbringen. Bereits im Sommer 2011 hat sie einen Antrag zur „Änderung der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben“ in den Bundesrat eingebracht. Ziel dieses Antrags ist es, die Überprüfung der Umweltverträglichkeit bei der Gewinnung von Bodenschätzen über Bohrungen auszuweiten. Ein Beschluss liegt noch nicht vor.
Weitere Informationen:
 mehr zum NRW-Antrag für den 14.12.2012

Umweltauswirkungen von Fracking bei der Aufsuchung und Gewinnung von Erdgas ausunkonventionellen Lagerstätten – Kurzfassung„Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen ...

Grundgesetz, Artikel 20 a
Diese Publikation ist Teil der Öffentlichkeitsarbeit des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit. Sie wird kostenlos abgegeben und ist nicht zum Verkauf bestimmt.
IMPRESSUM
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU)
Referat Öffentlichkeitsarbeit • 11055 Berlin
E-Mail: service@remove-this.bmu.bund.de • Internet: www.bmu.de
Redaktion und Gestaltung: ahu AG, Aachen
Druck: Druck Center Meckenheim
Abbildungen:
Titelseite: Georg Meiners
Abb. 1, 3, 4 und 5: ahu AG 2012
Abb. 2: BGR 2012
Abb. 6: IWW 2012
Abb. 7: IWW und ahu AG 2012
Stand: November 2012

1. Auflage: 350 Exemplare
Der Herausgeber übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, die Genauigkeit und Vollständigkeit der Angaben sowie für die Beachtung privater Rechte Dritter. Die in dem Gutachten geäußerten Ansichten und Meinungen müssen nicht mit denen des Herausgebers übereinstimmen.

Umweltauswirkungen von Fracking- Kurzfassung
1
1.2
Vorgehensweise und Aufbau des GutachtensBasis einer fundierten Risikoanalyse ist eine möglichst genaue Beschreibung des Ist-Systems (Empfindlichkeit bzw. Sensitivität), der vorhabensbedingten Auswirkungen (Eingriff) und der relevanten
Wirkungszusammenhänge.
Das Ist-System und dessen Empfindlichkeit sind standortspezifisch zu bewerten. Art, Tiefe und Dauer der Einwirkungen des Vorhabens auf die Umwelt können, abhängig von den möglichen Kombinationen von Vorkommen und eingesetzter Technologie, unterschiedlich sein. Insofern ist die Betrachtung der zwei Subsysteme Umwelt und Technik notwendige Voraussetzung, um durch sinnvolle Kombinationen dieser beiden eine systematische und möglichst umfassende Analyse der möglichen Wirkungszusammenhänge zu ermöglichen.
1.3
Aufbau des Gutachtens
Der Aufbau des vorliegenden Gutachtens ist schematisch in Abbildung 1 dargestellt. Die Langfassung der Studie gliedert sich nach einer allgemeinen Einführung in vier Teile: Beschreibung der naturräumlichen, technischen und stofflichen Randbedingungen des Frackings (Teil A), geltende rechtliche Rahmen-1

Einleitung
1.1
Ausgangssituation und Zielsetzung
In der Öffentlichkeit wird die Erkundung und Gewinnung von Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten und das dabei zum Einsatz kommende Verfahren des „Hydraulic Fracturing“ (kurz: Fracking) intensiv diskutiert. Im Mittelpunkt stehen dabei die Auswirkungen
der Vorhaben – insbesondere der zum Einsatz kommenden Techniken und Stoffe – auf die Umwelt und den Menschen. Das Umweltbundesamt hat sich hierzu in einer Stellungnahme zur Schiefergasförderung
in Deutschland positioniert.
1
Einige der Punkte, die in der angesprochenen Stellungnahme des Umweltbundesamtes nur andiskutiert wurden, wurden im Rahmen einer ausführlichen Studie konkretisiert und wissenschaftlich analysiert. Der Fokus der Untersuchungen liegt auf den beim Fracking eingesetzten
Stoffen, deren Toxizität für den Menschen und die Organismen der aquatischen Umwelt, den potenziellen Gefährdungspfaden sowie den juristischen Rahmenbedingungen. In der vorliegenden Kurzfassung sind die Ergebnisse und Empfehlungen der Langfassung in aufbereiteter Form zusammengefasst.
Im Rahmen der Studie werden die mit dem Fracking möglicherweise verbundenen Umweltauswirkungen und Risiken für Umwelt und Mensch aufgezeigt bzw. Kenntnislücken und Wissensdefizite benannt, um diese Risiken bewerten zu können. Darüber hinaus werden die bestehenden berg- und umweltrechtlichen, vor allem wasserrechtlichen Bestimmungen beschrieben und im Hinblick auf Schnittmengen, Differenzen und Lücken analysiert. Ziele des Gesamtvorhabens sind:
1. Die naturwissenschaftliche, technische und rechtliche Bewertung der mit der Erdgasgewinnung aus unkonventionellen Lagerstätten verbundenen Risiken mit Schwerpunkt auf Fracking.
2. Das Aufzeigen von technischen Alternativen.
3. Die Erarbeitung von Handlungs- und Verfahrensempfehlungen, die von Rechtsetzungsorganen und Vollzugsbehörden als Grundlage für die Bewältigung der mit der Gewinnung von Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten verbundenen Risiken verwendet werden können. Dazu gehört auch die Erarbeitung geeigneter Kriterien für die Durchführung einer Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP).
1 http://www.umweltbundesamt.de/chemikalien/publikationen/stellungnahme_fracking.pdfAbb. 1: Aufbau des Gutachtens (Langfassung)

2 Bedingungen und Verwaltungsstrukturen (Teil B), Risiko- und Defizitanalyse (Teil C) sowie Ableitung von Handlungs- und Verfahrensempfehlungen (Teil D).
Im Rahmen des Gutachtens wurden ausschließlich frei zugängliche Informationen und Daten verwendet. Zur Beurteilung der mit Fracken verbundenen
Risiken waren wir angewiesen auf die umfangreiche internationale Literatur (z.B. US EPA 2004, US EPA 2011, Tyndall Centre 2011) sowie Informationen der hiesigen nationalen Behörden und Betreiberfirmen.
Umfangreiche Erfahrungen mit Fracking in Deutschland sind in Tight Gas-Vorkommen (in erster Linie in Niedersachsen) vorhanden. Nach unseren Informationen erfolgte dort bislang jedoch keine systematische Erfassung von Art, Menge, Verhalten und Verbleib der eingesetzten Stoffe und keine gezielte und systematische Überwachung der Umweltauswirkungen.
Umweltauswirkungen von Fracking- Kurzfassung

3 Bei Erdgas aus unkonventionellen Gas-Vorkommen wird zwischen folgenden Arten unterschieden:
• TightGas:
Tight Gas ist aus einem Muttergestein in Sand- oder Kalksteinformationen mit sehr geringen Durchlässigkeiten und Permeabilitäten eingewandert. Die Formationen finden sich in Deutschland i.d.R. unterhalb von 3.500 m. DieProduktivität der jeweiligen Tight-Gas-Lagerstätten ist abhängig von ihrer Durchlässigkeit und Porosität sowie der Verteilung des Gases im Gestein.
• Schiefergas (shalegas):
Bei Schiefergas handelt es sich um thermogenes Gas, das beim Abbau von organischem Material bei hohen Temperaturen und Drücken entstanden ist. Das Gas ist im Ausgangsgestein in verschiedenen Formen adsorbiert. Im Rahmen der Erschließung und Gewinnung gilt es, diese Bindungen zu lösen und entsprechende Wegsamkeiten für die Gasmigration zu schaffen. Die Schiefergas-Vorkommen in Deutschland werden z.T. schon in Tiefen ab ca. 500 m vermutet (Hangende Alaunschiefer im Rheinischen Schiefergebirge), sie liegen vielfach aber auch deutlich tiefer.
• Kohleflözgas(coalbedmethane–CBM):
Das Kohleflözgas entsteht bei der Inkohlung von organischem Material in Kohlevorkommen. Die entsprechenden Vorkommen liegen in Deutschland in unterschiedlichen Tiefen. Das Gas ist durch den Druck des Formationswassers an die Oberfläche der Kohle gebunden. Dementsprechend muss die Lagerstätte zunächst entwässert werden, um das Gas gewinnen zu können. Ob zur Gewinnung eine hydraulische Stimulation (Fracking) immer notwendig ist, ist zu prüfen. In Deutschland werden unkonventionelle Erdgas-Vorkommen in unterschiedlichen geologischen Formationen vermutet. Tabelle 1 enthält eine Übersicht potenzieller geologischer Zielformationen für die Erkundung unkonventioneller Erdgas-Lagerstätten

2 Unkonventionelle Erdgas-Vorkommen in Deutschland
Tab. 1: Potenzielle unkonventionelle Erdgas-Vorkommen in Deutschland Lagerstättentypaussichtsreichste Vorkommen Regionen
Flözgas (Muttergesteine) Flözführendes OberkarbonNördliches Ruhrgebiet / Münsterländer Becken (NRW)
Ibbenbühren (NRW)
Saarbecken (Saarland)

Schiefergas (Muttergesteine)
Tertiäre Tonsteine (z.B. Fischschiefer)
Molassebecken (BW)

Posidonienschiefer (Schwarzer Jura) *
Nordwestdeutsches Becken (z.B. Lünne) (NI)
Molassebecken (BW)
Oberrheintalgraben

Wealden Tonsteine (Unterkreide) *
Weserrandgebirgsmulde (NRW / NI)
Permische Tonsteine (z.B. Stinkschiefer, Kupferschiefer)
Nordostdeutsches Becken (NI / SA)

Karbonische und devonische Tonsteine
z.B. Alaunschiefer (Unterkarbon) *
Nordrand Rheinisches Schiefergebirge (NRW)
Nordwestdeutsches Becken
Harz (NI / SA)

Silurische Schiefer
Nordostdeutsches Becken

Kambroordovizische Tonsteine („Alaunschiefer“)
(bislang nicht näher untersucht)

Tight Gas (Speichergesteine)
Buntsandstein
Nordwestdeutsches Becken (NI)
Permische Sandsteine (Rotliegend) und Karbonate (Zechstein)
Nordostdeutsches Becken (z.B. Leer) (NI)
Permische Sandsteine (Rotliegend) und
Dolomite (Staßfurtserie) Sandsteine (Trias)
Thüringer Becken (TH)
Oberkarbonische Sandsteine
Nordwestdeutsches Becken (z.B. Vechta) (NI)
* = relevantes Schiefergaspotenzial gemäß BGR (2012)
4
in Deutschland, differenziert nach den unterschiedlichen Typen unkonventioneller Gas-Vorkommen, und nennt die nach derzeitigem Kenntnisstand jeweils aussichtsreichsten Vorkommen.
Nach aktuellen Schätzungen (BGR 2012) wird die technisch gewinnbare Gasmenge (Annahme: 10 % des Gas in Place (GIP) sind technisch gewinnbar) aus Schiefergas-Lagerstätten in Deutschland mit ca. 700 bis 2.300 Mrd. m
3
angesetzt. Für Kohleflözgas-Vorkommen wird das GIP mit > 3.000 Mrd. m 3 abgeschätzt (GD NRW 2011). Eine Analyse der technischen Gewinnbarkeit der Kohleflözgas-Vorkommen in Deutschland erfolgte bislang nicht.
Der Großteil der in Deutschland bekannten Kohlenwasserstoffprovinzen wird bereits über genehmigte bzw. bereits beantragte Aufsuchungsfelder für die Erkundung und Gewinnung konventioneller und unkonventioneller Öl- und Gasvorkommen abgedeckt. In Abbildung 2 sind die Gebiete mit (geplanten) Aktivitäten zur Aufsuchung unkonventioneller Erdgas-Vorkommen in Deutschland dargestellt (BGR 2012). Bewilligungen zur Gewinnung von Erdgas aus unkonventionellen Schiefergas- und Kohleflözgas-Vorkommen sind nach unseren Informationen noch nicht erteilt. Konkrete Planungen, wie eine solche Gewinnung aussehen könnte, liegen uns nicht vor.
Abb. 2:
Bergbauberechtigungen in Deutschland(= gelb, Stand: 31.12.2011) zur Aufsuchungunkonventioneller Kohlenwasserstoffvorkommen (ockerfarben = Regionen mitgrundsätzlichen geologischen Verhältnissenzur Bildung von Schiefergas)(Quelle: BGR 2012)Umweltauswirkungen von Fracking- Kurzfassung
5
3.1
Systemanalyse, Wirkungspfade und Risikoanalyse
3.1.1
Systemanalyse
Unkonventionelle Erdgas-Vorkommen sind Teil größerer Geosysteme, die sich hinsichtlich ihrer Geologie und Hydrogeologie unterscheiden. Dies macht lokal spezifische Erkundungen und Gewinnungsstrategien notwendig, die jeweils auch in Bezug auf ihre Umweltauswirkungen und Risiken differenziert zu bewerten sind. Geosysteme im Sinne der vorliegenden Studie beschreiben großräumige Einheiten, die ein geologisch-hydrogeologisches System bilden (z.B. Molassebecken etc.). Um im Rahmen einer standortspezifischen Betrachtung die lokalen Fließsysteme innerhalb dieser Geosysteme verstehen und Risiken bewerten zu können, ist die Kenntnis/Analyse des großräumigen Systems zwingend notwendig.
Im Rahmen der Langfassung des Gutachtens wurden beispielhaft ausgewählte Geosysteme mit möglichen unkonventionellen Erdgas-Vorkommen beschrieben und im Hinblick auf ihre jeweils spezifischen Fragestellungen für die Risikobewertung analysiert (siehe Tab. 2).
3.1.2
Wirkungspfade
Potenzielle wasserbezogene Wirkungspfade, die aus der Erkundung und Gewinnung von Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten mittels Fracking resultieren, sind schematisch in Abbildung 3 dargestellt. Es sind technische Wirkungspfade (z.B. Versagen des Bohrlochcasings) und geologische Wirkungspfade (z.B. Störungen) zu betrachten. Damit ein geologischer Wirkungspfad relevant ist, müssen sowohl eine Durchlässigkeit (Permeabilität) als auch eine Potenzialdifferenz (Druckunterschied), die erst ein gerichtetes Strömen ermöglichen, gegeben sein. Beides ist
3
Naturwissenschaftlich-technische Randbedingungen und Risikobewertung
Tab. 2:
Besondere Fragestellungen bei der Risikoanalyse für ausgewählte Geosysteme Lagerstättentyp
Region
Subsystem
Besondere Fragestellungen bei der Risikoanalyse
Tight Gas
Norddeutsches
Becken
Vorkommen oberhalb Zechstein
sonstige geologische Barrieren
Existenz durchgehender Störungen
Durchlässigkeit der Deckschichten
Verbreitung der regionalen Grundwasserfließsysteme
Vorkommen unterhalb Zechstein
Barrierefunktion/-wirkung der Zechstein-Ablagerungen
Sonstige geologische Barrieren
Flözgas
Münsterländer
Becken
Zentrales Münsterland
Durchlässigkeit des Emscher Mergel (inkl. natürlicher Gasaufstiege)
Durchlässigkeit und Potenziale der Cenoman/Turon Kalke
Existenz und Relevanz durchgehender Störungen
Auswirkungen der Explorationsbohrungen aus dem Steinkohlenbergbau
Bergbauzone
Szenarien der weiteren wasserwirtschaftlichen Nutzung (Entwicklung der Grubenwasserhaltung etc.) und deren Auswirkungen auf das hydraulische System
Hydraulische Verbindung zu den Grubenwasserhaltungen
Randliches Münsterland
Beeinträchtigung der Quelllinien
Durchlässigkeit und Potenziale der Cenoman/Turon Kalke
Schiefergas
Molassebecken
Westlicher Bereich
Aufbau der regionale Grundwasserfließsysteme
Aufsteigende Grundwasserströmungen aus tieferen Grundwasserleitern
Existenz durchgehender Störungen
Nutzungskonkurrenzen z.B. mit der Geothermie
Harz
Lage der Zielhorizonte
Existenz und Durchlässigkeit durchgehender Störungen
Aufstieg Solewässer

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