Antrag zur Gemeindevertretersitzung am 11. Dezember 2008
Einhaltung von Auflagen
Der Bürgermeister bzw. das Amt gibt einen Bericht über den Umgang mit Auflagen zum Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft.
Begründung:
Die Auflagen zur Grünordnung zu den B-Plänen 21 und 21a sind zumindest zum Teil nicht eingehalten worden. Folgende Fragen sind bisher für uns nicht eindeutig geklärt worden: Wie konnte es dazu kommen? Wer ist verantwortlich für die Einhaltung der Auflagen? Wer prüft Einwände von Bürgern, die das Nichteinhalten melden? Welchen Sinn machen Auflagen, wenn die Einhaltung nicht durchgesetzt wird?
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Informationen über die GRÜNE Jugend SH findest Du im Internet unter www.gruene-jugend-sh.de oder per Mail buero@gruene-jugend-sh.de .
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