Antrag zur Gemeindevertretersitzung am 15. April 2010
Bericht des Aufsichtsratsvorsitzenden der GWB
In die Tagesordnung zu den Sitzungen des Finanz- und Liegenschaftsausschusses wird regelmäßig der Tagesordnungspunkt „Bericht des Aufsichtsratsvorsitzenden bzw. seines Vertreters in der Gesellschaft über Geschäftsabläufe und Vorkommnisse in der GWB" aufgenommen. Zu diesem Tagesordnungspunkt wird auch der Geschäftsführer der GWB geladen, um den Mitgliedern der Gemeindevertretung die Möglichkeit zur unkomplizierten Ausübung ihres Rechts auf Auskunft zu gewährleisten. Der Bericht sollte mindestens viermal jährlich erfolgen. Bei außerordentlichen Sitzungen des Finanzausschusses kann dieser entfallen.
Begründung:
Laut Gesellschaftsvertrag zwischen Gemeinde und GWB ist der Aufsichtsratsvorsitzende bzw. sein Vertreter in der Gesellschaft ermächtigt, den zuständigen Gremien der Selbstverwaltung über den Geschäftsgang und die Abschlüsse des Unternehmens so zu informieren, dass diese ihren Verpflichtungen nach der Gemeindeordnung nachkommen können (GO §102).
Eine Berichterstattung ist seit Mai 2008 bisher nur einmal erfolgt, und dies nur auf besonderen Wunsch einiger Mitglieder der Gemeindevertretung. Da die Gemeinde jetzt alleiniger Gesellschafter der GWB und die Gemeinde mit Kapital und Bürgschaften an der Gesellschaft beteiligt ist, sollte die Gemeindevertretung über den Finanzausschuss in die Lage versetzt werden, regelmäßig zu vorher bekannten Terminen ohne besondere Einforderung ihr Recht auf Auskunft wahrnehmen zu können.
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