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Antrag zur Gemeindevertretersitzung am 11. Dezember 2008
Vorsortieren der Vorlagen und Anträge
Die Ausschussvorsitzenden werden gebeten, schon vor einer Sitzung eine differenzierte Vorsortierung der Vorlagen und Anträge im Ordner in „öffentliche" und „nicht öffentliche" sehr gründlich vorzunehmen.
Begründung:
In den Ausschusssitzungen wird die Aussperrung der Öffentlichkeit weniger restriktiv gehandhabt als in der Gemeindevertreterversammlung. Der Ausschluss der Öffentlichkeit darf nur nach den Vorgaben der Geschäftsordnung (§6) veranlasst werden. Die Bürger haben ein Recht darauf zu erfahren, was die von ihnen gewählten Politiker machen. Die Öffentlichkeit ist z. B. grundsätzlich zu informieren, wenn die Auswirkungen von Beschlüssen ohnehin offensichtlich werden, wie z. B. eine Baumaßnahme.
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