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Antrag zur Gemeindevertretersitzung am 27. September 2012

Fragen zur GWB – Bitte um Auskunft

Erklärungen vorweg:
• Diese Zusammenstellung ist der dritte Versuch, eine Antwort auf Unklarheiten bezüglich der Rechte der Gemeindevertreter auf Information und Mitwirkung bzw. bezüglich der fi-nanziellen Situation der GmbH Gas- und Wärmedienst Börnsen (GWB) zu erlangen. Sowohl bei der ersten Anfrage vom März 2012 als auch bei der zweiten Anfrage vom Mai 2012 sind Fragen sachlich unzutreffend oder gar nicht beantwortet worden. Deshalb wiederholen wir bzw. präzisieren die Fragen, für die Antworten nicht oder unzureichend erfolgt sind.
• Unser Ersuchen nach schriftlichen Unterlagen zur finanziellen Situation der GWB ist nicht als Schikane oder Profilierung unserer Fraktion zu verstehen. Sie sind aus der Sorge entstanden, dass im Falle einer Insolvenz der GWB der Gemeinde nicht nur ein Verlust der mehrere Millionen Euro hohen Bürgschaften droht, sondern auch die Veräußerung einer lokalen Bürger-Einrichtung an einen globalen Investor. Als Gemeindevertreter sind wir verpflichtet, uns dieser Verantwortung zu stellen.
• Wir beantragen, die Antworten auf die Fragen nacheinander vorzutragen, so dass nach jeder Frage und deren Beantwortung für die Fraktionen die Gelegenheit gegeben ist, Fragen zu stellen oder Erläuterungen abzugeben.
• Die Fragen sind ggf. im nichtöffentlichen Teil zu behandeln.

Sachpunkte bzw. Fragen:

1. Im Gesellschaftsvertrag §3 – „Gegenstand des Unternehmens“ – findet sich der Satz: „Es ist ausdrückliches Ziel der Gesellschaft, dass zur Erzeugung der Energiedienstleis-tungen aus Gründen des Klima- und Umweltschutzes der Einsatz von knapper Primär-energie minimiert und der von regenerativen Energieträgern maximiert werden soll.“
Fragen:
a) Welche Schritte wurden bisher von der Gesellschafterin unternommen, um dem Ziel der Maximierung regenerativer Energieträger näher zu kommen?
b) Wenn die Gesellschafterin in dieser Hinsicht nicht tätig geworden ist, warum nicht?
c) Ist es zutreffend, dass die Nutzung regenerativer Energien aus Gründen mangelnder Liquidität nicht umgesetzt werden kann?
d) Müsste nicht der Gesellschaftsvertrag geändert werden, wenn keine Anstrengungen zur Nutzung regenerativer Energien unternommen werden sollen bzw. können?
Wir bitten um Beantwortung durch den Bürgermeister.

2. Im Gesellschaftsvertrag ist dargelegt (§10, 4), dass das Protokoll einer Gesellschafter-versammlung den Gesellschaftern zuzustellen ist. Zur Sitzung der Gemeindevertretung hatten wir gefragt, ob es richtig ist, dass die Gemeindevertretung als handelnde Instanz der Selbstverwaltung der Gemeinde und als Kontrollorgan der Verwaltung nicht über die Verwendung von öffentlichen Mitteln in dieser Gesellschaft informiert werden muss? Der Bürgermeister hat in seiner Antwort vom 24. Mai 2012 gesagt, dass er dem „berechtigten“ Informationsinteresse nachkommen will und Gespräche anbietet. Diese Antwort trifft inhaltlich nicht die gestellte Frage. Wenn in einem Vertrag steht, dass das Protokoll der Gesellschafterversammlungen den Gesellschaftern zuzustellen ist, dann ist das als Vorschrift zu verstehen und nicht als „berechtigtes Interesse“. Die Abma-chungen aus dem Gesellschaftsvertrag können im Nachhinein doch nicht gegen andere Interessen abgewogen werden.
Frage:
Wir fassen die Frage noch einmal konkreter: Bisher ist uns als Gemeindevertretern noch niemals ein Protokoll einer Gesellschafterversammlung ausgehändigt worden. Auf welcher Rechtsbasis werden uns die Protokolle vorenthalten?

3. Im Gesellschaftsvertrag ist in §15 vermerkt, dass das Protokoll einer Aufsichtsratssit-zung den Gesellschaftern zuzustellen ist. In der Antwort wird gesagt, dass die Ge-meindevertreter ein Informationsrecht hätten. Es geht hier aber nicht um „Informations-recht“, sondern um die Erfüllung des Gesellschaftsvertrages. Deshalb noch einmal die
Frage:
Warum bekommen wir als Gemeindevertreter die Protokolle des Aufsichtsrates nicht zu sehen, obwohl dies laut Gesellschaftsvertrag so vorgeschrieben ist?

4. Im Mai hatten wir gefragt, ob eine Gesellschafterversammlung zur Entlastung des Auf-sichtsrates stattgefunden hat? Muss dazu zuvor die Zustimmung der Gemeindevertre-tung eingeholt werden? Wenn nicht, auf welcher Rechtsgrundlage wird der Aufsichtsrat entlastet? In der Antwort wurde gesagt, dass der Aufsichtsrat entlastet sei, weil Wirt-schaftsprüfer und Kommunalaufsicht keine Bedenken geäußert hätten. Unsere Fragen wurden überhaupt nicht beantwortet. Wir fragen noch einmal, und bitten um Beantwor-tung der
Fragen:
Muss zur Entlastung des Aufsichtsraten nicht zuvor die Zustimmung der Gemeindever-tretung eingeholt werden? Wenn nicht, auf welcher Rechtsgrundlage wird der Auf-sichtsrat entlastet?

5. Im Mai hatten wir gefragt, ob der Finanzplan den Gemeindevertretern zugänglich ge-macht wird. In der Antwort wurde gesagt, dass der Finanzplan dem „Organ Gesell-schafter“ zur Kenntnis gebracht wird. Die Gemeindevertreter als „Organ Gesellschafter“ haben den Finanzplan aber nicht bekommen. Dann wurde auch noch gesagt, dass für die Genehmigung der Wirtschaftspläne der Aufsichtsrat zuständig sei. Das kann unse-res Wissens nicht stimmen.
Fragen:
Warum ist den Gemeindevertretern bisher der Wirtschaftsplan nicht zur Kenntnis ge-geben worden? Ist es nicht so, dass nur der Gesellschafter (sprich Gemeindevertre-tung) für die Genehmigung des Wirtschaftsplans zuständig ist?

6. Im Mai hatten wir gefragt, warum Jahresabschluss, Lagebericht und Prüfbericht nicht in dem im Gesellschaftsvertrag festgelegten Zeitrahmen vorgelegt werden. Als Antwort wurde gesagt, dass dies zeitlich nicht möglich sei.
Fragen:
Welchen Sinn macht es, zeitliche Angaben im Gesellschaftsvertrag zu haben, wenn diese nicht eingehalten werden? Ist es nicht so, dass der angegebene Zeitrahmen für die Berichte in der Regel in Gesellschaften so üblich ist?

7. Im Mai 2012 hatten wir gefragt, wer wann auf welcher Rechtsgrundlage die Gewinn-verwendung beschließt. Als Antwort hat der Bürgermeister gesagt, dass der Gesell-schafter auf Vorschlag des Aufsichtsrates entscheidet. Außerdem wurde gesagt, dass der Gewinn immer zur Deckung des Verlustvortrages verwendet wurde. Hierzu ist zu sagen, dass wir Gemeindevertreter als Gesellschafter weder informiert noch gefragt wurden. Außerdem kann man in älteren Bilanzen nachlesen, dass ein Verlustvortrag eher selten eingetreten ist. Zudem wurde nicht beantwortet, auf welcher Rechtsgrund-lage über die Gewinnverwendung entschieden wird. Deshalb fragen wir erneut:
Fragen:
Auf welcher Rechtsgrundlage wird über die Gewinnverwendung entschieden? Warum wird die Gemeindevertretung als rechtliche Vertretung für den Gesellschafter nicht mit einbezogen?

8. Ebenfalls im Mai 2012 hatten wir gefragt, welche Auswirkungen die Haushaltssperre der Gemeinde Börnsen auf die wirtschaftliche Lage der GWB hat. Daraufhin hatte der Bürgermeister geantwortet, es gäbe keine Haushaltssperre. Nun war es aber so, dass in der Sitzung des Finanzausschusses im Frühjahr, in der über die Kreditverweigerung durch die Kommunalaufsicht vom Kämmerer oder Bürgermeister berichtet wurde, das Wort „Haushaltssperre“ in den Mund genommen, dann aber später wieder zurückge-nommen wurde. Als wir diese Frage formulierten, war uns diese verbale Unsachlichkeit allerdings nicht bekannt. Es ist zynisch, auf der Basis eines selbst verschuldeten sprachlichen Lapsus die Antwort auf diese Frage zu verweigern. Deshalb fragen wir erneut:
Frage:
Welche Auswirkungen hat die Kreditverweigerung durch die Kommunalaufsicht für die Gemeinde Börnsen auf die wirtschaftliche Lage der GWB?

9. Im Juni 2010 haben Amt und Bürgermeister laut Kommunalaufsicht einen Rechtsver-stoß begangen, indem sie die GWB-Netz GmbH gegründeten, ohne vorher die Zu-stimmung der Gemeindevertretung einzuholen.
Fragen:
Wer ist für das Versäumnis verantwortlich? Wie sind die näheren Umstände für das Versäumnis?

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