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Antrag zur Gemeindevertretersitzung am 12. Mai 2011
Entscheidungsvorbereitung – Rechtzeitige Information der Fraktionen
Die Gemeindevertretung möge beschließen:
Die Gemeindevertretung richtet ein Beratungsgremium ein (im Folgenden Ältestenrat ge-nannt). Die Aufgabe des Ältestenrats ist es, Informationen über Aktivitäten zur Vorbereitung wichtiger Entscheidungen in der Gemeindevertretung rechtzeitig zwischen Bürgermeister und den Fraktionen auszutauschen. Es gelten folgende Modalitäten:
1. Der Ältestenrat tagt grundsätzlich nicht öffentlich.
2. Der Ältestenrat fasst keine Beschlüsse.
3. Der Ältestenrat tagt grob im Wechsel von zwei Monaten, wobei die Termine flexibel zu handhaben sind (siehe Punkt 6).
4. Mitglieder des Ältestenrats sind der Bürgermeister (bzw. der Stellvertreter) und jeweils die Fraktionsvorsitzenden. Jede Fraktion benennt einen Stellvertreter.
5. Der Bürgermeister berichtet dem Ältestenrat unaufgefordert über Aktivitäten zur Vor-bereitung wichtiger Entscheidungen in der Gemeindevertretung, sofern dem nicht zeitliche Engpässe entgegenstehen.
6. Es ist zulässig, Verhandlungen über die Vorbereitung von Entscheidungen mit Re-präsentanten externer Unternehmungen auf Ältestenratsebene zu führen. Für solche Gespräche sind die Verhandlungstermine je nach Sachlage festzulegen.
7. Die Sitzungen des Ältestenrates sind als Aufgaben der Fraktion einzuordnen. Für Sitzungen des Ältestenrates wird deshalb auch keine Aufwandsentschädigung gezahlt.
Begründung:
Bisher werden die Aktivitäten zur Vorbereitung von Entscheidungen sowie die in der Regel dazu gehörigen Vorbesprechungen vom Bürgermeister im Alleingang abgewickelt. Die Ergebnisse werden im Anschluss manchmal in den Ausschüssen in die Beratung gegeben. Sehr häufig kommen die Vorlagen aber ohne Vorbesprechung direkt in die Gemeindevertretung zur Beschlussfassung. Dann gibt es kaum Möglichkeit für die Gemeindevertreter, sich rechtzeitig mit der Sachlage auseinanderzusetzen bzw. selbst eigene Vorschläge einzubrin-gen. Die Vorbereitung von Entscheidungen verläuft für die Gemeindevertreter nur selten transparent. Die Beschlussvorlagen erscheinen in einigen Fällen sogar erst in der Sitzung, in der die Entscheidung getroffen wird.
Durch einen regelmäßigen Austausch zwischen Bürgermeister und Fraktionen besteht die Möglichkeit, dass über die Fraktionssprecher alle Gemeindevertreter rechtzeitig in die Entscheidungsfindung einbezogen werden.
Sollte der Begriff Ältestenrat schon für andere Zielsetzungen belegt sein, könnte auch ein anderer gewählt werden. Anstatt Ältestenrat wäre z.B. auch die Bezeichnung Hauptausschuss möglich.
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