Menü
Antrag zur Gemeindevertretersitzung am 11. Dezember 2008
Rechtzeitige Beschlussvorlage
Empfehlungen der Ausschüsse bzw. Beschlüsse der Gemeindevertretung mit weitreichender Wirkung dürfen nur mit einer rechtzeitig vorgelegten Beschlussvorlage gefasst werden. Als „weitreichend" wird festgelegt dass z.B. für die Gemeinde Kosten von mindestens 10.000,- Euro entstehen könnten bzw. dass es sich um Personalentscheidungen handelt; als „rechtzeitig" wird eine Woche vor der entsprechenden Sitzung festgelegt.
Begründung:
Folgenschwere Entscheidungen müssen gründlich überlegt werden. Es kann notwendig sein, dass vor derartigen Entscheidungen Informationen eingeholt werden sollen, sachkundige Personen konsultiert und Gespräche innerhalb der Fraktion geführt werden müssen. Das ist nicht möglich bei einem mündlichen Vortrag der Beschlussvorlage bzw. einer Tischvorlage in der Sitzung.
Schon wieder ein neuer Rekord! Im ersten Halbjahr 2024 deckten erneuerbare Energien knapp 60 Prozent des Stromverbrauchs in Deutschland. Das [...]
Gleichwertige Lebensverhältnisse sind als Ziel im Grundgesetz verankert. Heute hat das Bundeskabinett den ersten Gleichwertigkeitsbericht [...]
Das neue Staatsangehörigkeitsrecht ist in Kraft! Menschen, die hier arbeiten und gut integriert sind, können nun schon seit fünf statt acht [...]