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Antrag zur Gemeindevertretersitzung am 11. Dezember 2008
Rechtzeitige Beschlussvorlage
Empfehlungen der Ausschüsse bzw. Beschlüsse der Gemeindevertretung mit weitreichender Wirkung dürfen nur mit einer rechtzeitig vorgelegten Beschlussvorlage gefasst werden. Als „weitreichend" wird festgelegt dass z.B. für die Gemeinde Kosten von mindestens 10.000,- Euro entstehen könnten bzw. dass es sich um Personalentscheidungen handelt; als „rechtzeitig" wird eine Woche vor der entsprechenden Sitzung festgelegt.
Begründung:
Folgenschwere Entscheidungen müssen gründlich überlegt werden. Es kann notwendig sein, dass vor derartigen Entscheidungen Informationen eingeholt werden sollen, sachkundige Personen konsultiert und Gespräche innerhalb der Fraktion geführt werden müssen. Das ist nicht möglich bei einem mündlichen Vortrag der Beschlussvorlage bzw. einer Tischvorlage in der Sitzung.
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