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Antrag zur Gemeindevertretersitzung am 10. Juni 2010

Kommunalfinanzen bis 2020

Die Gemeindevertretung möge beschließen:

Die Gemeindevertretung Börnsen fordert mit einem Schreiben den Gemeindetag des Landes Schleswig-Holstein auf, sich in Land und Bund dafür einzusezten, dass die Kommunen für die nächsten 10 Jahre finanziell abgesichert und insbesondere nicht mit weiteren Kosten belastet werden. Im Einzelnen wird der Gemeindetag gebeten, darauf hinzuwirken, dass

  1. die finanzielle Ausstattung der Kommunen sichergestellt ist, um deren Handlungsfähigkeit und die kommunale Daseinsvorsorge in Eigenverantwortung zu garantieren.
  2. die im Grundgesetz Artikel 28 verankerte Selbstverwaltungsgarantie nicht durch einen Mangel an finanzieller Ausstattung unterhöhlt wird.
  3. die durch die gesetzlich verankerte Schuldenbremse bis 2020 im Land einzusparenden Gelder nicht an die Kommunen weitergereicht werden und dass der finanzielle Schutz der Kommunen in die Länderverfassung aufgenommen wird.
  4. die durch das vom Verfassungsgericht Schleswig-Holstein bis 2014 auferlegte Urteil zur Änderung der Verwaltungsstruktur eingesparten Gelder zu 100 Prozent bei den Kommunen verbleiben.
  5. die durch das Wachstumsbeschleunigungsgesetz bedingten finanziellen Einbußen der Kommunen von insgesamt 60 Millionen Euro jährlich voll ausgeglichen werden.

Begründung:

Die Präsidentin des Städtetages Petra Roth hat die erwarteten Schulden für die Kommunen mit 15 Milliarden Euro beziffert. Vom Anstieg der Verpflichtungen wird auch die Gemeinde Börnsen betroffen sein.

Die Schulden der Kommunen im Land betragen insgesamt 2,9 Milliarden Euro. Die dem Land bis 2020 auferlegte Schuldenbremse gilt nicht für die Kommunen. Deshalb ist zu erwarten, dass das Land und der Bund die Aufgaben ohne die bisherige Kompensation an die Kommunen weiterreichen werden. Die Schuldenbremse darf nicht dazu führen, dass das Land den Kommunen noch mehr Geld aus dem kommunalen Finanzausgleich wegnimmt. Die Kommunen brauchen einen Schutzwall, damit sie handlungsfähig bleiben.

Das Urteil zur Neuregelung der Amtsstruktur durch das Landesverfassungsgericht birgt die Chance, die Verwaltungsstruktur mit der Aussicht auf Kostenersparnisse neu zu regeln. Die so ersparten Gelder müssen vollständig bei den Erbringern verbleiben.

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