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Antrag zur Gemeindevertretersitzung am 16. Februar 2012

Fragen zur GWB

Zum Komplex kommunale GmbH Gas- und Wärmedienst Börnsen (GWB) haben wir an den Bürgermeister folgende Bitten bzw. Fragen:

1. Auf der Sitzung der Gemeindevertretung am 30. November 2011 hat der Bürgermeister von einer Gesellschafterversammlung der GWB am selben Tage berichtet, auf der er die alleinige Gesellschafterin Gemeinde Börnsen vertreten hat. Wie der Bürgermeister ausführte, wurde dort der neue Gesellschaftsvertrag notariell unterzeichnet. Laut Ge-sellschaftsvertrag § 10 (4) ist ein Protokoll anzufertigen und der Gesellschafterin zuzu-stellen. Wir bitten das Protokoll auch den Gemeindevertretern zugänglich zu machen.

2. Nach der Unterzeichnung des Gesellschaftsvertrages hätte dieser den Gemeindever-tretern sofort ausgehändigt werden müssen. Warum ist das nicht geschehen?

3. Zu den Aufgaben des Gesellschafters gehören nach Vorlage der Bilanz, der Planung für die Verwendung des Gewinns, der Vorlage des Wirtschaftsplanes und dem Bericht der Wirtschaftsprüfer die Entlastung des Geschäftsführers und des Aufsichtsrates. Wurden diese Punkte auf der unter 1. genannten Gesellschafterversammlung behandelt? Wenn nein, an welchem Tag gab es eine Gesellschafterversammlung, bei der die Punkte behandelt wurden? Muss sich nicht der Bürgermeister die Zustimmung der Gemeindevertretung für die Bilanz, die geplante Gewinnverwendung, den Wirtschafts-plan, den Bericht der Wirtschaftsprüfer und die Entlastung des Geschäftsführers geben lassen und wenn ja, wann hat er sie erhalten?

4. Weiterhin bitten wir gemäß Gesellschaftsvertrag § 15 um die Niederschrift der letzten Aufsichtsratssitzungen.

5. Auf o.g. Sitzung wurde mitgeteilt, dass mit der Unterzeichnung des neuen Gesell-schaftsvertrages der neue Aufsichtsrat im Amt sei. Muss nicht vor der Einsetzung eines neuen Aufsichtsrates der alte entlastet werden?
6. Laut Gesellschaftsver
trag sind spätestens im 5. Monat des Folgejahres Jahresab-schluss, Lagebericht und Prüfbericht vorzulegen. Wir bitten um Aushändigung dieser Berichte an die Gemeindevertreter.

7. Sind in dem neuen Gesellschaftsvertrag gegenüber der von der Gemeindevertretung beschlossenen Vorlage noch Änderungen vorgenommen werden?

8. In dem als Bericht des Geschäftsführers auf derselben Sitzung angekündigten Tages-ordnungspunkt antwortete dieser auf unsere Frage, warum die Gesellschaft nicht ihre Schulden abbaut, es sei nicht die Aufgabe der Gesellschaft, Gewinne zu machen. In der Gemeindeordnung §107 und die dem uns vorliegenden Gesellschaftsvertrag ist festgeschrieben, dass wirtschaftliche Unternehmen mindestens eine marktübliche Ver-zinsung des Eigenkapitals erwirtschaften sollen. Gilt dies nicht für die GWB?

9. Der Bericht des Geschäftsführers war aus unserer Sicht völlig unzureichend. Da wir selbst kein aktuelles Datenmaterial vorliegen hatten, hätte der Geschäftsführer eine Entwicklung der Bilanz mit der zugehörigen Gewinn- und Verlustrechnung vorstellen müssen. Wir bitten den Bürgermeister, entweder das Material verständlich aufge-schlüsselt anzufordern oder den Bericht in der notwendigen Gründlichkeit wiederholen zu lassen.

10. Laut Gesellschaftsvertrag sollen die Berichte des Geschäftsführers in Zukunft zweimal jährlich erfolgen. Wir bitten um rechtzeitige Bekanntgabe der Berichtstermine.

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