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Antrag zur Gemeindevertretersitzung am 10. Juni 2010
Allgemeinarztpraxis
Die Gemeindevertretung möge beschließen:
Begründung:
Nach geltendem Recht liegt es in der Befugnis eines Arztes, die Übergabe seiner Praxis selbst zu regeln. Insofern hatte die Gemeinde keine Handhabe, in die Entscheidung des verstorbenen Arztes über die Nachfolge seiner Praxis einzugreifen.
Andererseits ist es für uns nicht vorstellbar, dass die Gemeinde Börnsen mit ihren ca. 4000 Einwohnern in Zukunft ohne Allgemeinarzt bleibt. Nachbargemeinden mit weniger Einwohnern verfügen sogar über zwei Praxen (Aumühle, Wohltorf, Dassendorf). Auch wenn die Börnsener Bürger aus dem Ortsteil Unten mit einer intakten Busverbindung versehen sind und damit den Stadtteil Bergedorf gut erreichen können, sind insgesamt für viele Börnsener die Hindernisse für einen Arztbesuch außerhalb doch sehr hoch.
Aus unserer Sicht muss in Börnsen alles Mögliche versucht werden, damit wieder eine Praxis in den Ort kommt.
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