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Antrag zur Gemeindevertretersitzung am 16. Dezember 2010

Historischer Mühlenweg

Die Gemeindevertretung möge beschließen:

Die Gemeindevertretung erklärt ihre Bereitschaft zur Übernahme des Mühlenweges zwischen Börnsen und Wohltorf in einer Länge von ca. 1 km und spricht sich nachdrücklich für den Erhalt der Besitzverhältnisse im öffentlichen Eigentum aus.

Begründung:

Im Jahre 1871 hat der Deutsche Kaiser den Sachsenwald an den Fürsten von Bismarck übertragen. Das Gelände reichte nach Westen bis an die Wohltorfer/Wentorfer Lohe heran. Der Mühlenweg Börnsen-Wohltorf ist damals von der Schenkung ausgenommen worden, obwohl er durch das Gebiet des Sachsenwaldes führte. Damit wollte der Kaiser den Börnsener Bauern den freien Zugang zu der Mühle in Aumühle zum Mahlen ihres Getreides und insofern eine Dienstleistung zum öffentlichen Allgemeinwohl garantieren.

Später ist der Weg in den Besitz des Kreises übergegangen, also in öffentlicher Hand verblieben. Während der Weg noch bis in die siebziger Jahre des letzten Jahrhunderts, wie Zeitzeugen berichten, in einem guten Zustand war, wurde er insbesondere in den letzten Jahrzehnten durch die Nutzung des Forstbetriebes Sachsenwald, aber auch nach der Verlegung einer Gasleitung, in einen für Fußgänger, Radfahrer, aber auch sonstige Fahrzeuge, nicht mehr nutzbaren Zustand versetzt.

Aktuell beschäftigt sich die Kreisverwaltung mit einer Instandsetzung des Mühlenweges. Im Anschluss soll der Weg unentgeltlich vom Kreis in einen anderen Besitz übertragen werden. Der Kreis hat angeboten, den Weg hälftig an die Gemeinden Börnsen und Wohltorf abzugeben. Sollten die Gemeinden nicht bereit sein, den Weg zu übernehmen, so wird er mit höchster Wahrscheinlichkeit dem Fürsten von Bismarck angeboten. Nach neuesten Informationen würde das Fürstenhaus den Weg auch gern übernehmen. Das hieße, dass der Weg vom öffentlichen Besitz in Privateigentum übertragen wird.

Dies darf nicht geschehen. Dieser Vorgang würde nicht nur die Absicht des Kaisers konterkarieren, die Nutzung des Weges für die Öffentlichkeit zu sichern, er würde auch nach der Sanierung bedeuten, dass der Weg erneut mit der Unsicherheit zur Nutzung behaftet ist. Ein privater Weg kann gesperrt werden. Es wären auch Gebühren denkbar. Die weitere Pflege des Weges wäre nicht gesichert.

Soweit darf es die öffentliche Hand, repräsentiert durch die Gemeinden Börnsen und Wohltorf, nicht kommen lassen. Privatisierungen sollten nicht ohne Not vollzogen werden, insbesondere dann nicht, wenn es sich wie beim Mühlenweg um eine Schenkung handelt. Der Mühlenweg muss im Besitz der Allgemeinheit verbleiben.

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