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Antrag im Kultur- und Sozialausschuss am 16. Februar 2011

Elterngebühren für die Kita

Der Kultur- und Sozialausschuss der Gemeinde Börnsen empfiehlt der Gemeindevertretung bei ihrer nächsten Sitzung folgenden Beschluss:

Die Gemeindevertretung Börnsen setzt die Elterngebühren für den Kindergartenbereich für Ganztagsgruppen von 8 bis 16 Uhr gemäß nachfolgender Staffelung neu fest.

Einkommensgruppen
 
Benutzungsgebühr
neu
Benutzungsgebühr
alt
Verteilung
in Prozent
   < 2.600  €170,00 €220,00 €19 %
   2.600 - 4.300  €230.00 €240,00 €22 %
   4.300  €280,00 €260,00 €59 %

Sollte der Ausschuss dieser Vorlage nicht zustimmen wollen, so bitten wir um Akzeptanz für den folgenden Alternativvorschlag:

Die weiteren Gebührensätze für Vormittags- und Halbtagsgruppen sind entsprechend vom Amt zu ermitteln und als Beschlussvorlage vorzulegen.
Das Amt wird beauftragt, eine exakte Kalkulierung der Gebühren auf Grund der Vorgabe, dass die Elternbeteiligung an den Kitagebühren 38 Prozent der Gesamtsumme nicht übersteigen darf, vorzunehmen. Einer geringfügigen Abweichung der hier vorgelegten Zahlen, die sich vorbehaltlich dieser noch ausstehenden Kalkulation ergeben kann, wird zugestimmt.

Begründung:

Bei der Festlegung der Gebührensätze in der Sitzung der Gemeindevertretung vom 8. Juli 2010 wurde auf Antrag von Bündnis 90/Die Grünen beschlossen, die oben im Antrag unter „Benutzungsgebühr alt“ angegebenen Sätze nur vorläufig festzusetzen und für die nächste Gebührenperiode neu zu regeln.

Hauptgrund für unseren Antrag war die aus unserer Sicht sozial ungerechte Steigerung. Für die untere Einkommensgruppe wurden die Gebühren von 175 € auf 220 €, also um 45 € heraufgesetzt. Bei den mittleren Einkommen von 195 € auf 240 € (Differenz ebenfalls 45 €), für die Gutverdienenden Eltern mit über 4.300 € pro Monat gab es aber lediglich eine Erhöhung um 25 € (von 235 € auf 260 €).
Im Gegensatz zur Vorlage des Amtes bei der Sitzung des Kultur- und Sozialausschusses am 27.10.2011 halten wir es nicht für sinnvoll – ja gerade für falsch –, die Einkommensgrenzen neu zu staffeln. Die alten Einkommensgrenzen können erhalten bleiben.

Wenn man sich die Verteilung der „Sorgeberechtigten in die verschiedenen Gehaltsstufen“ (Vorlage des Amtes vom 27.10.2010) ansieht, findet man (Werte siehe Tabelle im Antrag), dass der Anteil weniger verdienender Eltern gering ist, während die besser Verdienenden den mit Abstand größten Anteil ausmachen. Dies erlaubt, die neuen Gebührensätze so festzusetzen, dass die Geringverdienenden zukünftig deutlich geringere Sätze bekommen (170 € statt 220 €), während die Besserverdienenden nur geringfügig (20 €) mehr belastet werden.

Diese Lösung ist für uns ausgewogen. Die Alternative des Antrags sieht unter demselben Sachverhalt eine geringere Ent- bzw. Belastung der unterschiedlichen Einkommensgruppen vor.

Wir haben auf der Grundlage der neuen Zahlen ermittelt, dass der festgelegte maximale 38-prozentige Anteil der Eltern an der Gesamtsumme der Kitagebühren in Etwa eingehalten wird. Es obliegt jetzt dem Amt, diese Rechnung noch einmal auch unter Einbeziehung der anderen Gruppen zu bestätigen und zur nächsten Ausschusssitzung bzw. zur nächsten Gemeindevertretersitzung vorzulegen.

Der in der letzten Sitzung des Kultur- und Sozialausschusses von der Kämmerei des Amtes vorgebrachte Einwand, eine Sozialstaffel wäre willkürlich und damit nicht gerichtsverträglich, haben wir prüfen lassen. Der Einwand wird vom Jugendamt in der Kreisverwaltung als nicht stichhaltig erachtet. Das Sozialgesetzbuch schreibt sogar die Staffelung der Elternbeiträge vor.

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